Ziel dieses Teilprojekts ist es, die Forschungsergebnisse der einzelnen Teilprojekten systematisch zu reflektieren und zu verbinden, denn das ‚Recht‘ hat sich in den unterschiedlichen Teilprojekten als diskursiver und medialer Operator erwiesen, der gerade auch jenseits des Rechts mit eminent subjekttheoretischer Relevanz wirkt. Aus kulturwissenschaftlicher Perspektive lässt sich diese Funktion im Rekurs auf die aktuelle, medienwissenschaftlich ausgerichtete Kulturtechnikforschung konzeptualisieren, die dazu jedoch um drei Dimensionen erweitert werden muss: um eine konzeptuelle, welche die Integration intellektueller Techniken ermöglicht, um eine perspektivische, welche die kulturtechnische Formierung des Subjekts einschließt und schließlich eine politische, welche es ermöglicht, Kulturtechniken auch als Regierungs-, Regulierungs- und Machttechnologien zu begreifen. Recht als Kulturtechnik zu beschreiben, bedeutet das Recht als Medium der Unterscheidung zwischen Natur und Kultur zu begreifen, die von ihm bereitgestellten operationalisierbaren Handlungsformen zu analysieren und nach seinen Bindungsmodi zu fragen. These des Teilprojekts ist, dass die durch das Recht bereitgestellten Handlungsformen ihre Wirkmächtigkeit gerade auch darin zeigen, dass sie migrieren können, also jenseits im engeren Sinne juridischer Kontexte wirken, wie sich nicht zuletzt in der Analyse von sozialen, kulturellen, medialen und literarischen Beispielen zeigt.
Die Publikation eines Themenbandes zum Recht als Kulturtechnik ist in Vorbereitung. (Für Aufsatzpublikationen s.u. die Publikationsliste).