Uni-Tübingen

Gleichstellung an den Fakultäten

Die Universität Tübingen gliedert sich in sieben Fakultäten und das Zentrum für Islamische Theologie (ZITh). Diese nehmen ihre Aufgaben in Forschung und Lehre weitgehend autonom im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung wahr. Aufgrund dieser Autonomie muss auch die Gleichstellungspolitik dezentral auf Fakultätsebene institutionalisiert sein.

Hierzu gibt es an jeder Fakultät eine/n Fakultätsgleichstellungsbeauftragte/n und zu deren Unterstützung teilweise auch Gleichstellungskommissionen und Institutsgleichstellungsbeauftragte.

Liste der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten (Stand 24.11.2022)

  • Gleichstellungsbeauftragter der Evangelisch-Theologischen Fakultät
    Prof. Dr. Martin Leuenberger
    Tel.: (07071) 29 - 75253
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  • Gleichstellungsbeauftragte der Katholisch-Theologischen Fakultät
    Prof. Dr. Stephan Winter
    Tel: (07071) 29- 78063
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  • Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät
    Prof. Dr. Christine Osterloh-Konrad
    Tel: (07071) 29-72110
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  • Gleichstellungsbeauftragte der Medizinischen Fakultät
    Prof. Dr. Birgit Derntl
    Tel: (07071) 29 - 85437
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  • Gleichstellungsbeauftragte der Philosophischen Fakultät
    Prof. Dr. Monika Schrimpf
    Tel: (07071) 29- 73959
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  • Gleichstellungsbeauftragte der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
    Prof. Dr. Martin Biewen
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  • Gleichstellungsbeauftragte der Mathematisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät
    Dr. Annette Denzinger
    Tel: (07071) 29- 72958
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  • Gleichstellungsbeauftragte des Zentrums für Islamische Theologie
    Prof. Dr. Lejla Demiri
    Tel: (07071) 29-75367
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Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten

Die meisten Fakultäten regeln die Wahl ihrer Gleichstellungsbeauftragten, deren Aufgaben sowie die gleichstellungspolitischen Ziele und geplanten Maßnahmen der Fakultät in einem Fakultätsgleichstellungsplan.

Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten werden vom Fakultätsrat gewählt, gleichzeitig übernehmen sie vielfach die Vertretung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und ihrer nach §4 LHG geregelten Aufgaben auf Fakultätsebene. Sie sind daher zweifach legitimiert: Zum einen als Vertreterin der Universitätsgleichstellungsbeauftragten und zum anderen als durch den Fakultätsrat gewählte Fakultätsgleichstellungsbeauftragte.

Im Wesentlichen sind die Aufgaben der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten folgende:

  • Beratung des Fakultätsvorstands, des Fakultätsrats und der Fakultätsangehörigen in allen Fragen der Gleichstellung
  • Unterstützung des Fakultätsvorstands bei der Entwicklung von Gleichstellungsplänen, Gleichstellungsmaßnahmen und Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an der jeweiligen Fakultät
  • Beschwerden über Benachteiligungen/Belästigung als erste, niedrigschwellige Ansprechperson annehmen und ggfs. weiterverweisen
  • Erarbeitung von Vorschlägen für flankierende Maßnahmen, um Benachteiligungen durch Studien- und Arbeitsbedingungen zu beseitigen
  • Organisation von Informationsveranstaltungen für Studentinnen und Wissenschaftlerinnen
  • Organisation von Vorträgen und Ringvorlesungen zu Themen der Frauen- und Geschlechterforschung
  • Vertretung der Universitätsgleichstellungsbeauftragten, z.B. in Stellenbesetzungs- und Berufungsverfahren

 

Wichtige Informationen über die Gleichstellungsarbeit an den Fakultäten finden sich auch in der:
Handreichung für die Arbeit der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten