Ausstellung eines Gutachtens
Der Lehrstuhl P&O unterstützt integrierte Studienaufenthalte im Ausland durch die Erstellung von Gutachten. Gleiches gilt für Begabtenförderungsprogramme und Stipendien.
Bitte reichen Sie die hierzu erforderlichen Unterlagen unbedingt rechtzeitig ein, d.h. mindestens 4 Wochen, bevor Sie das Gutachten benötigen. Anfragen, die keine vierwöchige Bearbeitungszeit ermöglichen, können nicht berücksichtigt werden.
Benötigte Unterlagen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Transkript of Records mit Notendurchschnitt (zu erfragen beim Prüfungsamt) und
- Abiturzeugnis (Kopie) falls Sie sich noch am Anfang des Studiums befinden und bislang nur wenige Leistungsnachweise vorliegen
Benötigte Informationen:
Bitte klären Sie in einem kurzen Anschreiben folgende Fragen:
- Bis wann muss das Gutachten erstellt sein?
- Wer ist der Adressat des Gutachtens?
(z.B. DAAD, Dezernat für Internationale Beziehungen, Studienstiftung etc.) - Wie wird das Gutachten an den Adressaten übermittelt?
(unmittelbar an die Institution selbst, über den Studierenden) - Sind bestimmte Formvorgaben einzuhalten?
(falls ein Formular existiert, dieses bitte mitschicken) - Sehen die Formvorgaben der Adressaten ein Gutachter-Gespräch vor?
(falls ja, bitte über das Sekretariat einen Termin für die Sprechstunde vereinbaren) - In welcher Sprache soll das Gutachten verfasst werden?
(wahlweise englisch oder deutsch)
Sie können Ihre Unterlagen an Frau Hegedüs per E-Mail an hrmspam prevention@wiwi.uni-tuebingen.de senden oder im Sekretariat zu den Öffnungszeiten Mo und Mi 10.45-11.45 und 15-16 Uhr abgeben.