Die Abgabe von Bachelor- und Masterarbeiten muss beim Prüfungssekretariat erfolgen. Die Arbeit muss nicht persönlich abgegeben werden, sie kann auch korrekt adressiert in den Briefkasten des Prüfungsamts geworfen werden. Alles, was im Prüfungssekretariat ankommt, wird mit einem Eingangsstempel mit Datum versehen.
Für den Bachelor müssen zwei gedruckte und gebundene Exemplare abgeben werden (eines für den Gutachter und eines für das Archiv), und für den Master drei gedruckte und gebundene Exemplare (zwei für die Gutachter und eines für das Archiv).
Bitte beachten Sie zudem, dass Sie auch eine digitale Version der Bachelor- bzw. Masterarbeit abgeben müssen.
Zusammenfassend also:
- Bachelor: Zwei gedruckte und gebundene Exemplare und ein digitales Exemplar.
- Master: Drei gedruckte und gebundene Exemplare und ein digitales Exemplar.