Statistics, Econometrics and Quantitative Methods

Bitte beachten Sie, dass Sie alle nachstehend aufgeführten Informationen mindestens drei Wochen vor Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist an unsere Verwaltung übermitteln müssen, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können.

Gutachten, Empfehlungsschreiben, Referenzschreiben u.ä.

Anfragen zur Ausstellung von Gutachten, Empfehlungsschreiben u.ä. richten Sie bitte per email an das Sekretariat. Eine Anmeldung zu einem Sprechstundentermin ist nicht erforderlich.

Gutachten, Empfehlungsschreiben u.ä. werden nur erstellt, wenn am Lehrstuhl Studienleistungen erbracht wurden und - nicht nur in den Lehrveranstaltungen des Lehrstuhls - hinreichend gute Leistungen erbracht wurden. Bereits bei der Anfrage zur Ausstellung eines Gutachtens, Empfehlungsschreibens u.ä. müssen vollständig vorliegen:

Beachten Sie, dass alle diese Unterlagen vollständig und spätestens drei Wochen vor der relevanten Einreichungsfrist vorliegen müssen. Andernfalls kann kein Gutachten erstellt werden.


Antworten auf häufig gestellte Fragen

F: "Bezieht sich das Gutachten nur auf die am Lehrstuhl erbrachten Leistungen und wenn, kann man sich aussuchen auf welche?"
A: Nein, das Gutachten bezieht sich prinzipiell immer auf alle bisher erbrachten Studienleistungen unter besonderer Berücksichtigung aller am Lehrstuhl erbrachten Leistungen und dem bisherigen Lebenslauf incl. sonstiger bekannter Informationen.

F: "Kann man den Inhalt des Gutachten bzw. die darin erfolgte Einstufung erfahren?"
A: Nein, der Inhalt des Gutachten ist i.A. vertraulich und wird deswegen nicht kommuniziert.


Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen

Bitte beachten Sie vor Beginn Ihres Auslandsaufenthalts die diesbezüglichen Hinweise des Prüfungsamtes hier.

Es empfiehlt sich sehr, die Anrechenbarkeit im Ausland zu belegender Kurse vor dem Auslandsaufenthalt bestätigen zu lassen. Reichen Sie hierzu elektronisch folgende Informationen am Lehrstuhl ein:

Bei Rückkehr legen Sie zur Anerkennung bitte folgende Unterlagen in unserem Sekretariat ein:

Die Möglichkeit einer Anerkennung kann nur geprüft werden, wenn alle genannten Unterlagen vollständig vorliegen. Sie werden benachrichtigt, wenn der Anerkennungsantrag bearbeitet wurde und die Unterlagen wieder abgeholt werden können. Eine Anmeldung zur Sprechstunde ist nicht erforderlich.