Katholisch-Theologische Fakultät

Promotion

Sie haben bereits ein grundständiges Studium in Katholischer Theologie abgeschlossen und möchten promovieren (Dr. theol.)? Oder möchten Sie die Würde eines Lizentiaten in der Theologie (Lic. theol.) erwerben? Tübingen bietet Ihnen dafür die besten Voraussetzungen; zahlreiche Promovenden an unserer Fakultät sind der beste Beweis dafür. Tübingen bietet Ihnen neben hervorragender Lehre eine der weltweit besten Sammlungen theologischer Fachliteratur mit dem entsprechenden Sammelschwerpunkt der hiesigen Universitätsbibliothek und der gemeinsamen Bibliothek der Katholisch-Theologischen und der Evangelisch-Theologischen Fakultät.

Dokument:

Promotionsordnung

Bitte beachten Sie: Zum 14. Dezember 2021 ist eine neue Promotionsordnung (A.B.d.U.T. 2021, Nr. 29, S. 704-722) in Kraft getreten. Promotionsstudierende, die ihr Promotionsstudium gemäß Promotionsordnung vom 15. Juli 2014 begonnen haben und weiterhin nach dieser Promotionsordnung ihr Promotionsstudium fortsetzen bzw. die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragen wollen, richten gemäß §24(2) der neuen Promotionsordnung einen entsprechenden Antrag an den Promotionsausschuss.

Dokumente:

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Konvent der Doktorand-/innen

Der Konvent vertritt - gemäß § 38 LHG Absatz 7 - die Interessen aller Doktorandinnen und Doktoranden an der Katholisch-Theologische Fakultät.

Vorsitzender: Lucas Gaa und Julia Hofmann

Kontakt

Homepage


Lizentiat

Dokumente:


"Alte" Promotionsordnung (gültig 15. Juli 2014 – 13. Dezember 2021)

Promotionsstudierende, die ihr Promotionsstudium gemäß Promotionsordnung vom 15. Juli 2014 begonnen haben und weiterhin nach dieser Promotionsordnung ihr Promotionsstudium fortsetzen bzw. die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragen wollen, richten gemäß §24(2) der neuen Promotionsordnung einen entsprechenden Antrag an den Promotionsausschuss.

Dokument: 


"Alte" Promotionsordnung (gültig bis 14. Juli 2014)

Promotionsstudierende, die ihr Promotionsstudium gemäß Promotionsordnung vom 17. August 1994 i. d. F. v. 13. August 2001 begonnen haben und weiterhin nach dieser Promotionsordnung ihr Promotionsstudium fortsetzen bzw. die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragen wollen, richten gemäß §24(2) der neuen Promotionsordnung einen entsprechenden Antrag an den Promotionsausschuss.

Dokumente: