Institut für Erziehungswissenschaft

FAQ Auslandssemester

Allgemeine Fragen zum Auslandssemester

Verlängert sich mein Studium durch ein Auslandssemester?

Grundsätzlich ist ein Auslandssemester ohne Verlängerung der Studiendauer möglich. Allerdings ist es in vielen Fällen die entspanntere Lösung, eine Verlängerung des Studiums für das Auslandssemester zu investieren. Ein Auslandssemester ist immer mit ein paar organisatorischen Herausforderungen verbunden.

Wann und wie muss ich mich für ein Erasmus+ Studium bewerben?

Sie sollten ca. 12 Monate bevor Sie ein Auslandssemester machen wollen beginnen, sich darüber zu informieren.

Um für einen Erasmus+ Studienplatz nominiert werden zu können, müssen Sie sich vor dem 1. März beworben haben. Die Bewerbung schicken Sie per E-Mail an erasmus@ife.uni-tuebingen.de. Das nötige Bewerbungsformular finden Sie auf der Erasmus-Seite des Instituts: https://uni-tuebingen.de/de/8111.

Mit wem kann ich meinen Studienverlauf besprechen, um mein Auslandssemester zu planen?

Durch ein Auslandssemester verschiebt sich der Studienverlauf zwangsläufig. Das besprechen Sie mit dem*r Studienfachberater*in Ihres Studiengangs.

Muss ich während des Auslandssemesters Studienleistungen erbringen?

Ja. Der Zweck eines Auslandssemesters ist das Studium im Ausland. Wenn Sie aus Ihrem Auslandssemester keinerlei Studienleistungen nachweisen können, kann Ihnen das auch an unerwarteten Stellen auf die Füße fallen. Bekommen Ihre Eltern für Sie noch Kindergeld, könnte das beispielsweise dafür schwierig werden.


Auslandssemester im Monobachelor

Wann ist im Rahmen des Monobachelor ein guter Zeitpunkt für ein Auslandssemester?

Ein Auslandssemester sollten Sie erst ab dem 3. Fachsemester ins Auge fassen. Am einfachsten lässt sich ein Auslandssemester organisieren, wenn Sie bereit sind, dafür ein Semester länger zu studieren. Am aller einfachsten ist ein Auslandssemester im 7. Fachsemester.

Im 4. Semester führt ein Auslandsstudium eigentlich immer zu einer längeren Studienzeit – es sei denn es gelingt Ihnen, Ihr Praktikum im Ausland zu absolvieren. Dazu müssen Sie sich mit dem Praktikumsbüro beraten.

Im 5. Semester können Sie gut ins Ausland gehen, dafür müssten Sie die in diesem Semester vorgesehen Rechts-Vorlesungen ins 3. Semester vorziehen oder im 7. Semester nachholen.

Im Schwerpunkt Sozialpädagogik gibt es im 6. Semester eine Schwierigkeit: Die Vorlesung Sozialrecht (M 8.IIa) wird immer nur im Sommersemester angeboten, kann aber in der Regel wegen des Vollzeit-Praktikums nicht ins 4. Semester vorgezogen werden und kann nicht im Ausland studiert werden.

Was kann ich im Ausland studieren, das mir dann in Tübingen anerkannt werden kann?

Im Monobachelor rechnen wir Ihnen ohne spezifischen Leistungsnachweis 6ECTS für interkulturelle Kompetenzen an, die Sie im Verlauf Ihres Auslandssemesters erworben haben.

Kann ich im Ausland im Ergänzungsbereich des Monobachelor studieren?

Grundsätzlich ist es von uns aus problemlos möglich, im Ergänzungsbereich (Module 12–15) im Ausland zu studieren. Allerdings muss mit der Gast-Hochschule geklärt werden, in welchen Fächern Sie dort studieren dürfen. Dabei spielt die Entsendung als Studierende der Erziehungswissenschaft evtl. eine einschränkende Rolle.

M13: Die Vorlesung „Sozialstruktur Deutschlands im internationalen Vergleich“ kann im Auslandssemester gut durch eine andere international vergleichende soziologische Vorlesung ersetzt werden.