Friedhelm Meier ist Privatdozent für Systematische Theologie an der Evangelisch-theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen und Gastwissenschaftler am Lehrstuhl für Systematische Theologie und Ethik der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Sommersemester 2025 vertrat er dort Reiner Anselm. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in der Vulnerabilitäts- und Vertrauensforschung, der Gerechtigkeitstheorie, der Theologie der Vergebung und der Versöhnung sowie anwendungsethischen Fragestellungen der Medizinethik und der Ethik der Lebensformen.
In Heidelberg und Tübingen studierte Friedhelm Meier Evangelische Theologie, Judaistik und Philosophie. Von 2015 bis 2017 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Erlangen-Nürnberg. Von 2018 bis 2020 absolvierte er sein Vikariat in der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche). Von Juni 2020 bis März 2025 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Systematische Theologie II (Ethik) der Universität Tübingen. Seit Oktober 2025 ist er in der pfälzischen Landeskirche als Pfarrer tätig.
In seiner Dissertation Gott, Freiheit und das Böse. Zur strukturellen Rolle des Bösen im christlichen Wirklichkeitsverständnis untersuchte Friedhelm Meier die strukturelle Bedeutung des Bösen im christlichen Wirklichkeitsverständnis anhand der Verhältnisbestimmung von opus Dei et hominum. Er zeigt darin, dass endliche Freiheit unweigerlich korrumpiert und dem Bösen selbst im futurischen Eschaton im Modus des Überwunden-Worden-Seins eine strukturelle Rolle zukommt. Die 2022 mit summa cum laude bewertete Dissertation wurde mit dem Promotionspreis der Evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen ausgezeichnet.
In seiner Habilitationsschrift Zumutbarkeit als Fallgruppengerechtigkeit entwickelt Friedhelm Meier einen Ansatz zur Bestimmung von Einzelfall- und Fallgruppengerechtigkeit. Angesichts der Komplexität gegenwärtiger ethischer Fragestellungen reicht die traditionell zur Prüfung von Einzelfallgerechtigkeit herangezogene Tugend der Billigkeit nicht aus, um Ausnahmeregelungen für bestimmte Fallgruppen angemessen zu beurteilen. Indem Friedhelm Meier den Begriff der Zumutbarkeit als Maßstab einer Fallgruppengerechtigkeit erschließt, entwickelt er eine neue Perspektive auf das Verhältnis von allgemeinen Regeln und gerechter Behandlung im Einzelfall.