Ausleihberechtigung für Universitätsmitarbeiterinnen und Universitätsmitarbeiter
Hauptberufliche Mitglieder der Universität Tübingen können auf Antrag zur Ausleihe aus dem Juristischen Seminar zugelassen werden.
Vor Ihrer ersten Ausleihe
müssen wir Sie in unserem Ausleihsystem freischalten. Das sind die Voraussetzungen:
- Sie benötigen eine universitäre Chipkarte: Studierendenausweis oder Bedienstetenausweis, Link zum Antragsformular für die Chipkarte
- Informieren Sie sich über unsere Ausleihbedingungen:
Merkblatt für Angehörige anderer Fakultäten der Universität Tübingen. - Bitte füllen Sie unseren Antrag auf Zulassung zur Ausleihe im Juristischen Seminar aus.
Zwingend erforderlich ist die Angabe der Kartennummer Ihrer universitären Chipkarte, sonst können wir Ihren Antrag leider nicht bearbeiten. - Bitte schicken Sie uns das aus ausgefüllte Antragsformular zu oder geben Sie es im Sekretariat des Juristischen Seminars (Neue Aula, Seminarverwaltung 2. OG) ab. Sie können dort im Sekretariat auch gerne eine Papierkopie von Hand ausfüllen.
Bücher ausleihen
Sobald Sie von uns informiert wurden, dass wir Sie für die Ausleihe freigeschaltet haben, können Sie bei uns ausleihen. Legen Sie dazu die Bücher, die Sie ausleihen wollen, an den Infotheken Neue Aula oder Alte Physik zusammen mit Ihrer Uni-Chipkarte vor.
Bitte beachten Sie, dass Bücher vom Bestand bei den Infotheken sowie Bücher mit einem grünen Punkt auf dem Buchrücken von der Lehrstuhlausleihe ausgeschlossen sind.
Bücher zurückgeben
Bitte geben Sie Bücher in dem Gebäude zurück, in dem Sie sie auch entliehen haben:
- Neue Aula: an der Theke im Erdgeschoss
- Alte Physik: an der Theke im Ergeschoss
Kontoauszug
Einen Überblick über Ihre ausgeliehenen Bücher erhalten Sie über den Link „Mein Ausleihkonto“ auf unserer Seminar-Homepage.
Fragen und Probleme
Wir beantworten sehr gerne alle Ihre Fragen. Rufen Sie an, schicken Sie uns eine Mail oder kommen Sie in der Seminarverwaltung vorbei.