Was ist die Orientierungsprüfung und was muss dabei beachtet werden?
Die Orientierungsprüfung besteht aus folgenden Prüfungsleistungen:
- Informatik I oder Informatik II
- Mathematik I oder Mathematik II
Diese Prüfungsleistungen müssen bis spätestens zum Ende des 3. Semesters erbracht worden sein. Wiederholungsprüfungen, die im 4. Semester stattfinden, können nicht für die Orientierungsprüfung angerechnet werden.
Module, die Teil der Orientierungsprüfung sind, müssen spätestens mit dem 2. Prüfungsversuch bestanden worden sein. Ein Prüfungsversuch ist die Teilnahme an einer schriftlichen/mündlichen Prüfung. Ein Prüfungsversuch ist rechtens, wenn er zuvor fristgerecht angemeldet wurde. Haupt- und Nachprüfung sind jeweils eigenständige Versuche.
Kann ein Teil der Orientierungsprüfung aufgrund ausgeschöpfter Versuche vor Ende des 3. Semesters nicht mehr erbracht werden, so gilt die Orientierungsprüfung als nicht bestanden.