Bitte beachten Sie:
Bei Änderungen einer Prüfungsordnung wird ggf. nur der "besondere Teil" angepasst, nicht der "allgemeine Teil" - dieser bleibt weiterhin rechtskräftig.
Die geänderten Passagen (egal ob im allgemeinen oder im besonderen Teil) werden in der jeweiligen "Änderungssatzung" zusammengefasst. Diese ist für Sie bindend und rechtskräftig. Die dazugehörige "Lesefassung" soll nur der besseren Lesbarkeit dienen und beinhaltet nicht nur die Änderungen, sondern den gesamten Inhalt des jeweiligen Teils. Diese ist nicht rechtskräftig.