Die Ausleihe ist möglich für Angehörige der Universität Tübingen, sie erfolgt über den Mitarbeitenden- bzw. Studierendenausweis (Chipkarte).
Personen, die keinen solchen Ausweis bekommen, aber dennoch bei uns ausleihen müssen (insb. Lehrbeauftragte ohne festen Beschäftigtenstatus an der Universität, Gastdozierende, Doktoranden oder Examenskandidat*innen ohne Immatrikulation / Arbeitsvertrag), können unter Nachweis ihres Status beim ZDV eine Universitätskarte und bei der Bibliotheksleitung deren Freischaltung für die BBB-Ausleihe beantragen. In Verbindung mit einer Login-ID des ZDV ist die Karte dann auch Bibliotheksausweis.
Vor erstmaliger Ausleihe ist ein Login in Ihrem Bibliotheks-Konto mit Ihren ZDV-Daten nötig.
Bei Rückgabe sind die Lesesaal-Bücher – nach Vorlage an der Theke zur Zurückbuchung! – von den Entleihenden selbst an ihren Platz im Regal zurückzustellen.
Benötigen Sie dringend ein gerade entliehenes Medium, können Sie eine Mail an unsere Auskunftsadresse schreiben; wir versuchen dann, die derzeit entleihende Person zu kontaktieren.