Als Gleichstellungsbeauftragte des Instituts sind wir Ansprechparterinnen zum Thema Chancengleichheit und in Fällen von Diskriminierung und sexueller Belästigung am Institut.
Gleichzeitig vertreten wir die Interessen des Instituts in der Gleichstellungskommission der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät. Die Gleichstellungskommission der WiSo-Fakultät vergibt im Rahmen des TEAching-Equality-Programms der Universität Fördermittel für Lehraufträge und Praxisvorträge.
Außerdem können Studierende, Promovierende und Lehrende des Mittelbaus der Fakultät bei der Gleichstellungskommission Anträge auf die Teilfinanzierung von Forschungsvorhaben, Tagungsteilnahmen etc. einreichen.
Weitere Hinweise zur Vereinbarkeit von Studium und Betreuungspflichten:
- Lehrende sind vom Rektorat der Universität aufgefordert, Studierende mit Kindern bei der Platzvergabe in Lehrveranstaltungen bevorzugt zu berücksichtigen. Studierende mit Kindern können sich diesbezüglich im Vorfeld der Veranstaltung an die Lehrenden wenden.
- Laut BW §61 Abs.3 LHG können sich Studierende bis zu 6 Semester aufgrund von Erziehungszeiten beurlauben lassen. Trotz der Beurlaubung besteht das Recht auf Leistungserbringung. Die 6 Semester müssen nicht am Stück genommen werden, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes können 1-2 Semester aufgespart werden. Bei kurzfristigen Pflegeleistungen sind 2 Monate Beurlaubung möglich, 6 bei langfristigen. Eine Härtefallbeurlaubung (2 Semester) kann weiterhin beantragt werden.
- BW §34 LHG ermöglicht flexible Fristen für Prüfungsordnungen, wenn Studierende Familienpflichten wahrzunehmen haben.