Institut für Erziehungswissenschaft

Praktikum im Bachelor of Education Sozialpädagogik/Pädagogik und allgemein bildendes Fach

Modul 9: Berufsfelderfahrung

Ziel

Das Fachpraktikum ist Bestandteil des Studiums und dient dem Erwerb pädagogischer Handlungskompetenzen unter fachlicher Anleitung sowie der vertiefenden Reflexion der strukturellen und professionellen Kontexte im Bereich der Kindheitspädagogik.

Rahmenregelungen

Das Praktikum wird in einer Institution der Sozialpädagogik/Kindheitspädagogik für Kinder in den Altersbereichen von 0-6 Jahren (im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetztes § 22 und des § 3 des Kinderbetreuungsgesetzes) unter fachlicher Anleitung absolviert.
Das Praktikum umfasst 810h (27 LP) und wird in der Regel als Blockpraktikum im 4. Fachsemester abgeleistet. In Ausnahmefällen ist ein Praktikum in Teilzeit von mind. 20h/Woche möglich. Innerhalb des Praxissemesters kann die Einrichtung 1x gewechselt werden.
Dabei darf ein Teilabschnitt nicht kürzer als 6 Wochen sein.

Die Praxisphase wird (a) durch ein vorbereitendes Praktikumskolloquium im 3. Fachsemester und (b) durch ein nachbereitendes Praktikumskolloquium vor Beginn der Vorlesungszeit des 5. Fachsemesters mit der Lehre verzahnt, sowie vor- und nachbereitet. Im Anschluss an die Praxisphase und das nachbereitende Kolloquium wird das Praktikum in einem Praktikumsbericht (ca. 15-20 Seiten) ausgewertet (Informationen zum Praktikumsbericht). Studierenden, die eine Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in abgeschlossen haben, sind vom Fachpraktikum und sämtlichen Leistungen des Moduls 9 befreit. Sie müssen lediglich ihre Ausbildungsbescheinigung beim Praktikumsbüro zur Bescheinigung einreichen. Das Praktikum kann auch im Ausland absolviert werden (bitte frühzeitig im Praktikumsbüro zur Beratung kommen).

Informationen zu den notwendigen formalen Schritten 
Die Praktikumsstelle suchen sich die Studierenden selbst. Dabei gibt es Beratung, Unterstützung und Informationen durch das Praktikumsbüro. Anschließend wird das Praktikum vor Beginn im Praktikumsbüro persönlich angemeldet. Dabei wird auf Basis eines Steckbriefs geprüft, ob die Praxisstelle angemessen ist und anerkannt wird. Am 15. Dezember des 5. Fachsemesters werden abgegeben: der Praktikumsbericht und eine unbeglaubigte Kopie des Zeugnisses oder der Bescheinigung der Ausbildungsstelle. Bitte legen Sie diese Unterlagen in das Postfach des Praktikumsbüros. Die Berichte werden nach der Registrierung durch das Praktikumsbüro an die Lehrenden des nachbereitenden Kolloquiums weitergegeben. Von diesen erhalten Sie eine mündliche oder schriftliche Rückmeldung.

Zur Klärung von weiteren inhaltlichen und formalen Fragen die Mitarbeiterinnen des Praktikumsbüros während der Sprechzeiten zur Verfügung. Dort können auch
Praktikumsberichte ausgeliehen, sowie aktuelle Informationen über die hier bekannten Praktikumsstellen eingesehen werden.

Um die Voraussetzungen zur Zulassung in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) zu erwerben, ist neben einem konsekutiven Masterstudium (Master of Education) der Nachweis über 6 weitere Monate einschlägiger Praxiserfahrung notwendig. Über die spezifischen Anforderungen und die Anrechnung dieser weiteren Praktika informiert das Regierungspräsidium (Abteilung 7 Schule und Bildung).