Ein Auslandssemester sollten Sie erst ab dem 3. Fachsemester ins Auge fassen. Am einfachsten lässt sich ein Auslandssemester organisieren, wenn Sie bereit sind, dafür ein Semester länger zu studieren. Am aller einfachsten ist ein Auslandssemester im 7. Fachsemester.
Im 4. Semester führt ein Auslandsstudium eigentlich immer zu einer längeren Studienzeit – es sei denn es gelingt Ihnen, Ihr Praktikum im Ausland zu absolvieren. Dazu müssen Sie sich mit dem Praktikumsbüro beraten.
Im 5. Semester können Sie gut ins Ausland gehen, dafür müssten Sie die in diesem Semester vorgesehen Rechts-Vorlesungen ins 3. Semester vorziehen oder im 7. Semester nachholen.
Im Schwerpunkt Sozialpädagogik gibt es im 6. Semester eine Schwierigkeit: Die Vorlesung Sozialrecht (M 8.IIa) wird immer nur im Sommersemester angeboten, kann aber in der Regel wegen des Vollzeit-Praktikums nicht ins 4. Semester vorgezogen werden und kann nicht im Ausland studiert werden.