Institut für Erziehungswissenschaft

Studieren mit Behinderung, Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung

Um die Studierenden darin zu unterstützen, ihr Studium gut zu bewältigen, bietet die Universität Tübingen ein spezielles Beratungsangebot an. Diese kann in jeder Phase des Studiums in Anspruch genommen werden, also auch schon vor Beginn des Studiums. Hier finden Sie eine Sammlung aller Angebote.

Wenn Sie sich mit anderen Studierenden in ähnlichen Lebenslagen austauschen möchten, finden Sie hier Hinweise auf Vernetzung und Veranstaltungen.

FAQ Krankheit und Behinderung

Ich bin krank und verpasse Termine von Lehrveranstaltungen. Was soll ich tun?

Zunächst einmal: Gute Besserung! Hoffentlich werden Sie schnell wieder gesund. Bitte melden Sie sich bei den Dozent*innen und Tutor*innen wegen Krankheit von den entsprechenden Sitzungen ab. Grundsätzlich sind bis zu zwei Fehltermine pro Veranstaltung pro Semester kein Problem.

Natürlich haben Sie Sie in den entsprechenden Sitzungen relevante Inhalte verpasst. Sie sollten mit den Dozent*innen klären, wie sie das am besten nachholen können, damit Ihnen aus Ihrer Krankheit weder für Ihren Wissensstand noch für die Prüfungen ein Nachteil entsteht. Es ist empfehlenswert, dass Sie sich zusätzlich mit Kommiliton*innen absprechen.

Ich bin länger als zwei Wochen krank. Was soll ich tun?

Auch hier gilt vor allem anderen: Gute Besserung! Im Grundsatz gilt genau das selbe wie bei kürzeren Erkrankungen: Sprechen Sie sich mit Ihren Dozent*innen ab und klären Sie, was Sie wie nachholen können. Je nach Art Ihrer Erkrankung, können Sie möglicherweise nicht in die Lehrveranstaltungen kommen, könnten und wollen aber von zu Hause aus gut mit- bzw. nacharbeiten. Das lässt sich am besten individuell im konkreten Fall klären.

Wenn Sie länger krank sind, können Sie für Hausarbeiten etc. mit den Dozent*innen verlängerte Abgabefristen vereinbaren. Wenn Sie an Klausurterminen krank sind, können Sie den Nachtermin nutzen. Für diese Fälle ist es wichtig, dass Sie sich auf jeden Fall eine Krankschreibung besorgen.

Das selbe gilt auch für geplante Operationen etc.. Im Sinne Ihres Studiums wäre es natürlich vorteilhaft, wenn Sie solche Maßnahmen wann immer möglich auf die vorlesungsfreie Zeit legen. Aber in vielen Fällen, wird Ihnen das nicht gelingen.

Wenn Sie sehr lange krank sind, werden Sie ab einem bestimmten Punkt nicht mehr alles nachholen können. In diesem Fall ist es möglich wegen Ihrer Erkrankung ein Urlaubssemester zu beantragen. Urlaubssemester werden bei den Fachsemestern nicht mitgezählt. Weitere Informationen zu den Urlaubssemestern entnehmen Sie bitte der zentralen Uni-Seite: https://uni-tuebingen.de/de/848

Ich habe durch gesundheitliche Probleme/eine chronische Erkrankung im Studium Nachteile. Gibt es Möglichkeiten, das mindestens etwas auszugleichen?

Bei einer dauerhaften oder chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigung ist es unter Umständen möglich, im Rahmen eines sogenannten „Antrags auf Nachteilsausgleich“ die Studien- bzw. Prüfungsbedingungen individuell anpassen zu lassen. Welche Möglichkeiten Sie dabei haben, erfahren Sie auf den Webseiten der Zentralen Studienberatung zum Thema „Studieren mit Beeinträchtigung“.

Bitte sprechen Sie vor der Antragsstellung ans Prüfungsamt mit den Kolleg*innen der zentralen Studienberatung oder, sofern Ihre Beiträchtigung stark die Studienorganisation betrifft auch direkt mit der Studienfachberatung Ihres Studiengangs.