Institut für Erziehungswissenschaft

FAQ Regelstudienzeit und Beurlaubung

Wie lange kann ich studieren? Wie beeinflusst Corona die Regelstudienzeit?

Die Frage der Studienhöchstdauer ist ggf. in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs geregelt. Urlaubssemester werden nicht zur Fachsemesterzahl dazugerechnet. Wenn Sie während der Sommersemester 2020 und 2021 sowie Wintersemester 2020/2021 und 2021/2022 immatrikuliert waren, können Sie damit ebenfalls eine längere Studiendauer begründen, siehe https://uni-tuebingen.de/de/18410

Infos zu Urlaubssemestern finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/848 bzw. in Bezug zu Familienfragen beim Familienbüro https://uni-tuebingen.de/de/52588

Wie lange darf ich im Monobachelor Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit/Erwachsenenbildung studieren?

Die Regelstudienzeit im BA Erziehungswissenschaft und Soziale Arbeit/Erwachsenenbildung beträgt 6 Semester (PO § 1 (6)). Bis zum Ende des 9. Semesters muss die Bachelorprüfung mit allen Prüfungsleistungen erbracht worden sein, sonst besteht kein Prüfungsanspruch mehr (PO § 13).

Kann ich während einer Beurlaubung Prüfungsleistungen erbringen?

Wenn Sie wegen familiärer Aufgaben und Schwangerschaft beurlaubt sind, können Sie in vollem Umfang studieren, siehe https://uni-tuebingen.de/de/52588.

In allen anderen Fällen können wärhend eines Urlaubssemesters keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht werden und keine Lehrveranstaltugnen besucht werden.