Die Frage der Studienhöchstdauer ist ggf. in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs geregelt. Urlaubssemester werden nicht zur Fachsemesterzahl dazugerechnet. Wenn Sie während der Sommersemester 2020 und 2021 sowie Wintersemester 2020/2021 und 2021/2022 immatrikuliert waren, können Sie damit ebenfalls eine längere Studiendauer begründen, siehe https://uni-tuebingen.de/de/18410
Infos zu Urlaubssemestern finden Sie hier: https://uni-tuebingen.de/de/848 bzw. in Bezug zu Familienfragen beim Familienbüro https://uni-tuebingen.de/de/52588