Wenn Sie über den Abschluss Ihres BA-Studiums nachdenken, wird es Zeit, noch einmal die Studien- und Prüfungsordnung zu lesen.
Wer betreut die BA-Arbeit?
Die BA-Arbeit kann von allen dafür Prüfungsberechtigten betreut werden. Prüfungsberechtigt sind Professor:innen sowie promovierte Mitarbeiter:innen des Instituts für Soziologie. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Prüfungsberechtigten.
Welches Thema kann in der BA-Arbeit behandelt werden?
Das Thema der BA-Arbeit wird mit der:dem jeweils betreuenden Prüfungsberechtigten abgesprochen und orientiert sich in der Regel an deren:dessen Arbeitsschwerpunkt. Es empfiehlt sich, eines der in den Modulen B1-B5/So-B1-So-B5.2 des Bachelorstudienganges behandelten Themen zu wählen.
Wann kann die BA-Arbeit angemeldet werden?
Laut §9(1) des besonderen Teils der Bachelor Studien- und Prüfungsordnung (2012) sind die Voraussetzungen für die Anmeldung der BA-Arbeit "die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Modulen B1, B2, B3, B4."
Laut §9(1) des besonderen Teils der Bachelor Studien- und Prüfungsordnung (2018 & 2023) sind die Voraussetzungen für die Anmeldung der BA-Arbeit "die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Modulen So-B1, So-B2, So-B3.1, So-B3.2, So-B4.1, So-B4.2, So-B4.3, So-B5.1, So-B5-2."
Wie ist die BA-Arbeit anzumelden?
Schritt 1: Prüfer:in und Kandidat:in sprechen ein Thema für die BA-Arbeit ab.
Schritt 2: Kandidat:in mailt das Thema mit der Bitte um Prüfungszulassung und dem gewünschten Termin für den Beginn der Frist an Herrn Löser.
Schritt 3: Herr Löser mailt den Fristbeginn und das Fristende samt Thema an Kandidat:in und Betreuer:in und prüft dabei das Vorliegen der Prüfungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung ab.
Wo wird die BA-Arbeit abgegeben?
Studierende geben ihre BA-Arbeit gleichzeitig sowohl im Servicebüro des Prüfungsamtes (also nicht direkt bei Herrn Löser), als auch bei der:dem jeweiligen Prüfenden ab. Der:die Prüfer:in bestimmt, ob er:sie neben der elektronischen auch eine papierene Fassung bekommen möchte. Als Abgabedatum ist das Eingangsdatum im Servicebüro des Prüfungsamtes ausschlaggebend.
Wie viele Exemplare der Arbeit müssen abgegeben werden?
Einmal an das Servicebüro im Prüfungsamt in ausgedruckter Form, und einmal an die:den Prüfenden im Institut für Soziologie. Der:die Prüfer:in kann ein Abgabeformat (Print/PDF) bestimmen.
Wie lang muss die BA-Arbeit sein?
Die BA-Arbeit muss einen Umfang von 60.000-70.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben. Das sind rund 30 Textseiten. Die Bearbeitungsfrist beträgt 6 Wochen.
Welches BA-Kolloquium ist zu belegen und wann?
Das BA-Kolloquium ist vor- bzw. während dem Ablegen der BA-Arbeit zu absolvieren. Alle Studierenden, die die BA-Arbeit bei Prüfer:innen mit eigenem Kolloquium absolvieren, besuchen bitte deren Kolloquium. Bietet der:die Betreuer:in der Bachelorarbeit kein eigenes Kolloquium an, besuchen Sie bitte das im jeweiligen Arbeitsbereich angebotene Kolloquium.
Bitte melden Sie sich immer spätestens bis zum ersten Tag der ersten Vorlesungswoche des Semesters, in dem die Betreuung beginnen soll, mit einem Themenvorschlag per Email bei einer:einem Prüfungsberechtigten und suchen dort um Betreuung nach. Und melden Sie sich bitte immer nur bei genau einer:einem Prüfungsberechtigten an. Das ist noch keine Anmeldung zur Prüfung, Sie müssen also auch noch nicht alle Voraussetzungen zur Prüfungszulassung erfüllen.
Wer sich erst später im Semester meldet, riskiert, in dem fraglichen Semester nicht mehr in ein Betreuungsverhältnis zu kommen.