Institut für Soziologie

FAQ zum Studium

Allgemeine Studienorganisation – BA und MA

Vorbemerkung BA/MA

Es gibt zwei Dokumente, die zu Fragen der Studienorganisation immer zuerst konsultiert werden sollten:

  • die BA/MA Studien- und Prüfungsordnung samt ihrer fachspezifischen Anhänge. Dort sind alle Fragen der Prüfungsorganisation sowie der jeweils erforderlichen Prüfungsleistungen rechtsverbindlich (!) geregelt.
  • der Studienplan für das BA Haupt- und das Nebenfach Soziologie (enthalten in den Modulhandbüchern des BA) bzw. für die MA-Studiengänge der Soziologie (enthalten in den Modulhandbüchern des jeweiligen MA). Dort sind nicht rechtsverbindliche, aber sinnvolle Strukturierungsvorschläge für den Studienverlauf zusammengestellt. Wer sich daran hält, kann sicher sein, der Prüfungsordnung Genüge zu tun.

Diese beiden Dokumente sollten Sie zu Studienbeginn gründlich studieren und im Studienverlauf immer wieder zur Orientierung heranziehen.

Gibt es eine Maximalstudienzeit im BA- und den MA-Studiengängen "Soziologie mit Schwerpunkt empirische Sozialforschung" und "Soziologie: Diversität und Gesellschaft"?

Nein.

Anmeldung zu Veranstaltungen/Prüfungen

Leistungen können grundsätzlich nur in Veranstaltungen erbracht werden, zu denen Sie sich zu Semesterbeginn über ALMA (wenn nicht anders angegeben) angemeldet haben. Für die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen in der Soziologie gibt es verschiedene(!) Anmeldefristen. Diese sind in ALMA in den Grunddaten der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt. Eine Anleitung zur Belegung von Veranstaltungen finden Sie hier.
Zusätzlich zu der Anmeldung zu Semesterbeginn müssen Sie sich zum Ende der Vorlesungszeit über ALMA für die Prüfungen in den Veranstaltungen anmelden, in denen Sie ECTS-Punkte erwerben möchten (Vorlesungen, Tutorien, Seminare, Kolloquien). Auch dazu gibt es An- und Abmeldefristen. Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung können Sie hier ebenfalls abrufen.
Ich habe vergessen, mich innerhalb der Frist für eine Veranstaltung anzumelden: In diesem Fall wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer an das entsprechende Sekretariat.
Ich habe vergessen, mich innerhalb der Frist für eine Prüfung anzumelden: In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Herrn Löser beim Prüfungsamt.
Fachfremde Studierende können sich über ALMA nicht für Prüfungen anmelden. In diesem Fall erfolgt die Anmeldung unter Angabe der Matrikelnummer im jeweils zuständigen Sekretariat.

Anrechnung von Leistungen

Wenn Sie Leistungen z.B. aus einem vorangegangenen Studium für Ihr Soziologie-Studium angerechnet haben möchten, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung

Punktesystem und Anrechnung von Veranstaltungen im BA

Das BA-Hauptfach Soziologie umfasst 120 ECTS (nicht mehr), die sich aus den Punkten der einzelnen Module zusammensetzen. Welche Veranstaltungen für welche Module wie viele Punkte ergeben ist weitgehend durch das Modulhandbuch festgelegt. Punkte für ein Modul erhalten Studierende durch das Schreiben einer Prüfung bzw. Hausarbeit (Prüfungsleistung) und/oder durch die Teilnahme und Erbringung von studienbegleitenden Leistungen.  Wer mehr Seminare/Veranstaltungen als notwendig (s. Studienverlaufsplan) in der Soziologie besucht, kann sich dafür keinen zusätzlichen Sitzschein mit 2 ECTS Punkten ausstellen lassen. Dies ist nur für fachfremde oder internationale Studierende möglich. Wenn Sie eine Veranstaltung vollständig abgeschlossen haben (also eine Note dafür eingetragen ist), dann zählt diese Note und nur diese Note für das BA-Zeugnis. Es ist also nicht möglich, eine Veranstaltung zu wiederholen, wenn die Note nicht zufriedenstellend ausfällt.

 

 

Auslandsstudium/ERASMUS

Wo und wie bewerbe ich mich für einen ERASMUS-Aufenthalt?

Ausführliche Bewerbungsinformationen finden Sie auf der Erasmus-Seite.

Bewerbungsfrist 15.03.: Für einen Aufenthalt im Wintersemester des selben Jahres und das Sommersemester des nächsten Jahres mit Erasmus+/Civis.

Was ist ein „academic transcript“?

Ein „academic transcript“ ist ein Formular, das auf der Homepage der Abteilung für akademischen Austausch der Universität Tübingen bereitgestellt wird und in das die von Ihnen bislang erbrachten Leistungen (Themen und Noten) in englischer Sprache eingetragen und die Noten in ein international verständliches Schema umgerechnet werden. Die Eintragung nehmen die Bewerber:innen selbständig vor, der:die jeweilige Fachberater:in für das ERASMUS-Programm prüft die Eintragungen und unterschreibt das Formular.

BA-Arbeit und BA-Kolloquium

Wenn Sie über den Abschluss Ihres BA-Studiums nachdenken, wird es Zeit, noch einmal die Studien- und Prüfungsordnung zu lesen.

Wer betreut die BA-Arbeit?

Die BA-Arbeit kann von allen dafür Prüfungsberechtigten betreut werden. Prüfungsberechtigt sind Professor:innen sowie promovierte Mitarbeiter:innen des Instituts für Soziologie. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Prüfungsberechtigten.

Welches Thema kann in der BA-Arbeit behandelt werden?

Das Thema der BA-Arbeit wird mit der:dem jeweils betreuenden Prüfungsberechtigten abgesprochen und orientiert sich in der Regel an deren:dessen Arbeitsschwerpunkt. Es empfiehlt sich, eines der in den Modulen B1-B5/So-B1-So-B5.2 des Bachelorstudienganges behandelten Themen zu wählen.

Wann kann die BA-Arbeit angemeldet werden?

Laut §9(1) des besonderen Teils der Bachelor Studien- und Prüfungsordnung (2012) sind die Voraussetzungen für die Anmeldung der BA-Arbeit "die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Modulen B1, B2, B3, B4."

Laut §9(1) des besonderen Teils der Bachelor Studien- und Prüfungsordnung (2018 & 2023) sind die Voraussetzungen für die Anmeldung der BA-Arbeit "die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den Modulen So-B1, So-B2, So-B3.1, So-B3.2, So-B4.1, So-B4.2, So-B4.3, So-B5.1, So-B5-2."

Wie ist die BA-Arbeit anzumelden?

Schritt 1: Prüfer:in und Kandidat:in sprechen ein Thema für die BA-Arbeit ab.

Schritt 2: Kandidat:in mailt das Thema mit der Bitte um Prüfungszulassung und dem gewünschten Termin für den Beginn der Frist an Herrn Löser.

Schritt 3: Herr Löser mailt den Fristbeginn und das Fristende samt Thema an Kandidat:in und Betreuer:in und prüft dabei das Vorliegen der Prüfungsvoraussetzungen gemäß Prüfungsordnung ab.

Wo wird die BA-Arbeit abgegeben?

Studierende geben ihre BA-Arbeit gleichzeitig sowohl im Servicebüro des Prüfungsamtes (also nicht direkt bei Herrn Löser), als auch bei der:dem jeweiligen Prüfenden ab. Der:die Prüfer:in bestimmt, ob er:sie neben der elektronischen auch eine papierene Fassung bekommen möchte. Als Abgabedatum ist das Eingangsdatum im Servicebüro des Prüfungsamtes ausschlaggebend.

Wie viele Exemplare der Arbeit müssen abgegeben werden?

Einmal an das Servicebüro im Prüfungsamt in ausgedruckter Form, und einmal an die:den Prüfenden im Institut für Soziologie. Der:die Prüfer:in kann ein Abgabeformat (Print/PDF) bestimmen.

Wie lang muss die BA-Arbeit sein?

Die BA-Arbeit muss einen Umfang von 60.000-70.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben. Das sind rund 30 Textseiten. Die Bearbeitungsfrist beträgt 6 Wochen.

Welches BA-Kolloquium ist zu belegen und wann?

Das BA-Kolloquium ist vor- bzw. während dem Ablegen der BA-Arbeit zu absolvieren. Alle Studierenden, die die BA-Arbeit bei Prüfer:innen mit eigenem Kolloquium absolvieren, besuchen bitte deren Kolloquium. Bietet der:die Betreuer:in der Bachelorarbeit kein eigenes Kolloquium an, besuchen Sie bitte das im jeweiligen Arbeitsbereich angebotene Kolloquium.
Bitte melden Sie sich immer spätestens bis zum ersten Tag der ersten Vorlesungswoche des Semesters, in dem die Betreuung beginnen soll, mit einem Themenvorschlag per Email bei einer:einem Prüfungsberechtigten und suchen dort um Betreuung nach. Und melden Sie sich bitte immer nur bei genau einer:einem Prüfungsberechtigten an. Das ist noch keine Anmeldung zur Prüfung, Sie müssen also auch noch nicht alle Voraussetzungen zur Prüfungszulassung erfüllen.
Wer sich erst später im Semester meldet, riskiert, in dem fraglichen Semester nicht mehr in ein Betreuungsverhältnis zu kommen.

Bescheinigungen (BAföG/Transcript of Records)

Wie sieht der Leistungsnachweis für das BAföG-Amt aus?

Das Bafög-Amt fordert Sie (wenn Sie Förderung erhalten oder beantragen) in bestimmten Intervallen dazu auf, einen sogenannten „Leistungsnachweis“ über den erfolgreichen Fortschritt Ihres Studiums vorzulegen. Der Leistungsnachweis wird vom Prüfungsamt ausgestellt (pa-soziologie@wiso.uni-tuebingen.de ) ausgestellt. Dazu benötigen Sie das beim BAföG-Amt erhältliche (oder hier herunterzuladende) Formular „Bescheinigung nach §48 BAföG“, in dem Sie den oberen Teil bereits selbst ausgefüllt haben sollten (Name, Fach: „Soziologie“ etc.). 

Transcript of Records

Ein beglaubigtes Transcript of Records, beispielsweise zur Bewerbung auf einen Masterstudiengang, erhalten Sie im Prüfungsamt.

Bewerbungsverfahren BA und MA

Bachelor

Das Bachelorstudium der Soziologie beginnt einmal im Jahr zum Wintersemester. Seit dem WiSe 2022/23 ist das Bachelor Hauptfach Soziologie zulassungsfrei. Ab dem WiSe 2021/2022 ist das Nebenfach Soziologie wieder zulassungsbeschränkt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Master

Informationen zur Bewerbung für die verschiedenen Masterstudiengängen des Instituts finden Sie auf der jeweiligen Seite des Studiengangs unter Studieninteressierte.

Kann ich von einer anderen Hochschule in die laufenden Masterstudiengänge der Soziologie in Tübingen wechseln?

Grundsätzlich ja, wenn die allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang erfüllt sind. Die Bewerbung ist an das Studierendensekretariat zu richten und im Winter- wie im Sommersemester möglich. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Um eine Bewerbung für das richtige Fachsemester sicherzustellen, setzen Sie sich bitte vor der Bewerbung mit der Studienfachberatung in Verbindung. 

Exmatrikulation

Wenn Sie als Studierende/r Ihre Immatrikulation (Einschreibung) an der Universität Tübingen beenden wollen, können Sie sich jederzeit beim Studierendensekretariat exmatrikulieren. Normalerweise wird die Exmatrikulation nach dem Studienende (bestandene Hauptprüfung) zum nächsten Semesterende vorgenommen (31. März Ende Wintersemester bzw. 30. September Ende Sommersemester). Sie können sich jedoch auch zu jedem Datum zwischen der Antragstellung und dem nächsten Semesterende exmatrikulieren. 

Wenn Sie sich derzeit im Prüfungsverfahren befinden und sich z. B. zur Umgehung der Beiträge exmatrikulieren wollen, erkundigen Sie sich bitte vor der Exmatrikulation bei Ihrem Prüfungsamt über die Folgen für Ihren Prüfungsanspruch. Das Studierendensekretariat kann Ihnen derartige Fragen nicht beantworten.

Fachwechsel (Umschreibung)

Wie kann ich von einem anderen Fach in die Soziologie wechseln?

Bei einer Umschreibung in des erste Fachsemester des BA-Nebenfachs Soziologie ist zunächst eine fristgerechte Bewerbung und ein neuer Zulassungsbescheid erforderlich. Dies ist nur zum Wintersemester möglich. Gleiches gilt für eine Umschreibung von einem anderen MA-Studiengang in einen der MA-Studiengänge der Soziologie. Das BA-Hauptfach ist aktuell zulassungsfrei.

Wenn der Wechsel im dritten oder in einem höheren Semester erfolgt, muss eine studienfachliche Beratung erfolgen. Setzen Sie sich dazu bitte mit der Studienfachberatung in Verbindung.  

Wer über entsprechende anrechnungsfähige soziologische Leistungen verfügt, kann sich in ein höheres Fachsemester umschreiben. Dies ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Kontaktieren Sie dazu bitte (rechtzeitig!) die Studienfachberatung.

Das formale Verfahren der Umschreibung führt das Studierendensekretariat durch. Genauere Informationen zu den Formalia erfragen Sie bitte dort.

Freie wissenschaftliche Hausarbeit (Abschlussarbeit im BA Nebenfach)

Die freie wissenschaftliche Hausarbeit ist die Abschlussarbeit des BA Nebenfaches Soziologie. Sie wird in der Regel im 5. Fachsemester verfasst und soll inhaltlich an eines der Seminare aus dem Modul BN5 bzw. den Modulen B5.1/B5.2 anknüpfen und wird zusätzlich zu den dort ohnehin zu verfassenden Hausarbeiten abgelegt.

Als Betreuer*in kann jede*r wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in gewählt werden, die/der ein Seminar in den Modulen B5.1/B 5.2 anbietet. Bitte sprechen Sie das Thema und die Fragestellung entsprechend ab (Exposee!). Als Richtwert für die Bearbeitungszeit gelten vier Wochen, natürlich in Absprache mit dem/der jeweiligen Dozent*in. Der Umfang der Arbeit beträgt 40.000-45.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Die freie wissenschaftliche Hausarbeit wird beim Prüfenden angemeldet und abgegeben (nicht beim Prüfungsamt).

Klausurteilnahme

1) Leistungen können grundsätzlich nur in Veranstaltungen erbracht werden, zu denen Sie sich zu Semesterbeginn über ALMA angemeldet haben (s. auch Anmeldung zu Veranstaltungen).
2) Für die Teilnahme an Klausuren und Nachholklausuren ist jeweils die vorherige Prüfungsanmeldung über ALMA obligatorisch. Die Eintragung muss spätestens bis zu dem in ALMA bekanntgegebenen Ende der Anmeldefrist erfolgen. Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
3) Unentschuldigtes Fernbleiben von der Klausur trotz vorheriger Anmeldung wird als Fehlversuch gewertet. Wer aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit, Terminkollision mit anderen Klausuren etc.) nicht teilnimmt, muss dies schriftlich durch die Vorlage eines Attests oder anderer Unterlagen im jeweils zuständigen Sekretariat begründen. Im Fall von Terminkollisionen muss dies mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin geklärt und mit der:dem Dozierenden vereinbart werden.
4) An Nachholklausuren sind nur diejenigen teilnahmeberechtigt, die die reguläre Klausur nicht bestanden haben oder entschuldigt ferngeblieben sind.
5) Für eine zweite Wiederholung muss eine Ausnahmegenehmigung der:des Dozierenden eingeholt werden, die rechtzeitig vorher schriftlich zu beantragen ist. Die zweite Wiederholung ist in der Regel erst zum Ende des übernächsten Semesters möglich. (Achtung, das gilt nicht für die Orientierungsprüfung! Hier ist nur eine Wiederholung möglich).

Kompensationsleistung Statistik I

Studierende, die dieses Modul bereits im Rahmen eines anderen Bachelor-Studiengangs belegen (z.B. BA Medienwissenschaften), absolvieren zur Kompensation, der dann im Nebenfach Soziologie fehlenden CP, ersatzweise eine andere Lehrveranstaltung im Umfang von 6 LP (aus So-B5.1 oder So-B5.2) und erbringen dort eine benotete Prüfungsleistung.

Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten (Essays, Hausarbeiten, Abschlussarbeiten)

Leitfaden zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten

Die in diesem Leitfaden enthaltenen Vorgaben gelten für alle am jeweiligen Lehrstuhl angefertigten wissenschaftlichen Arbeiten, sofern keine abweichenden Vorgaben mit dem Dozierenden abgesprochen oder im Plan der jeweiligen Veranstaltung angegeben sind.

Masterarbeit / Mündliche Prüfung

Was gehört zum Prüfungsmodul der Masterstudiengänge "Soziologie mit Schwerpunkt empirische Sozialforschung" und "Soziologie: Diversität und Gesellschaft"?

Das Prüfungsmodul beider MA-Studiengänge setzt sich aus drei Teilen zusammen: 1) der Masterarbeit, 2) dem MA-Kolloquium und 3) der mündlichen Prüfung (Fachgespräch).

Anmeldung zum Prüfungsmodul

Soziologie mit Schwerpunkt empirische Sozialforschung
Teilnahmevoraussetzung für das Prüfungsmodul ist laut PO "das erfolgreiche Erbringen von insgesamt mindestens 39 ECTS-Punkten aus Veranstaltungen der Module Nr. M1, M2, M4.1-4.3" (Besonderer Teil, §8).

Soziologie: Diversität und Gesellschaft
Teilnahmevoraussetzung für das Prüfungsmodul ist laut PO "das erfolgreiche Erbringen von Modulen im Umfang von zusammen insgesamt mindestens 42 Leistungspunkten aus den Modulen  SD-M1, SD-M2, SD-M4.1 und SD-M4.2" (Besonderer Teil, §11).

Wie funktioniert das Anmeldeverfahren der Masterarbeit?

Schritt 1: Prüfer:in und Kandidat:in sprechen ein Thema für die MA-Arbeit ab.

Schritt 2: Der:die Kandidat:in geht zum Prüfungsamt (Herr Löser), beantragt die Zulassung zur Masterprüfung und erhält die entsprechenden Formulare.

Schritt 3: Mit dem Formular für die Themenausgabe geht der:die Kandidat:in zu der:dem Prüfenden und lässt dieses Formular dort unterschreiben. Das Datum auf diesem Formular gilt als Fristbeginn für die Bearbeitungszeit der Masterarbeit.

Wie lang ist der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit nach der Anmeldung im Prüfungsamt?

Die Bearbeitungsfrist der Masterarbeit beträgt von der Ausgabe des Thema bis zur Abgabe der Arbeit 4 Monate.

Welchen Umfang muss die Masterarbeit haben?

Die Masterarbeit soll einen Umfang von etwa 120.000-150.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben. Das entspricht in der Regel rund 60 Textseiten.

Wer kommt als Prüfer:in für die Masterarbeit/mündliche Prüfung in Frage?

Hier finden Sie Informationen zu den Prüfungsberechtigten für den Masterstudiengang. Die Masterarbeit muss von zwei Prüfer:innen begutachtet werden, von denen eine:r der:die Betreuer:in der Masterarbeit sein kann. Bitte beachten: falls der:die Zweitgutachter:in zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt ist, muss der Name vor Abgabe der Masterarbeit dem Prüfungsamt mitgeteilt werden.

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Das max. einstündige, benotete Fachgespräch, das in der Regel nach Abschluss der Masterarbeit abgelegt wird, soll die Breite des über das Masterarbeitsthema hinausgehend erworbene soziologische Fachwissen nachweisen. Der Inhalt sowie Ablauf der Prüfung wird i.d.R. mit dem/der Betreuer*in abgestimmt.

Mentoring

Was ist das Mentoring-Programm?

Das obligatorische Mentoring-Programm richtet sich ausschließlich an Masterstudierende. Studierende wählen zu Beginn des Studiums unter den Hochschullehrer:innen sowie den promovierten Mitgliedern des Instituts eine Person als Mentor:in aus, mit der sie sich mindestens einmal pro Semester zu einem Gespräch über ihren Studienfortschritt und ihre weiteren Planungen treffen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Studierenden in der relativ kurzen Zeit ihres Masterstudiums bestmöglich betreut werden. Es handelt sich nicht um Prüfungsgespräche oder Leistungsüberprüfungen, sondern um eine Unterstützungsmaßnahme. Mit der Wahl einer Person als Mentor:in ist keine Vorentscheidung für den:die Betreuer:in der Masterarbeit getroffen.

Wie melde ich mich zum Mentoring-Programm an?

Ihren Betreuungswunsch richten Sie innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbeginn an die Person, von der Sie betreut werden möchten. Nach der Zusage teilen Sie der Studienfachberatung mit, wer Ihr:e Mentor:in ist.

Orientierungsprüfung

Wie wird die Orientierungsprüfung im Bachelorstudiengang abgelegt?

(vgl. BA Prüfungsordnungen 2012/2018, Besonderer Teil, Abschnitt IV, §8)

Mit der Orientierungsprüfung sollen die Studierenden zeigen, dass sie den Anforderungen eines wissenschaftlichen Studiums in der von ihnen gewählten Fächerkombination gewachsen sind und dass sie die erforderlichen Grundkenntnisse erworben haben, um ihr Studium mit Erfolg fortsetzen zu können.

Die Orientierungsprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Studierende im Hauptfach und im Nebenfach BA-Soziologie müssen Leistungen im Umfang von 6 LP für die Veranstaltung "Einführung in die Soziologie" im Modul B1/BN1/So-B1 nachweisen. 

Die Orientierungsprüfung wird idealerweise im ersten Semester abgelegt. Ist sie bis zum Ende des dritten Semesters einschließlich etwaiger Wiederholungen nicht abgeschlossen, erlischt der Prüfungsanspruch, es sei denn, der Prüfling hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.

Die bestandene Orientierungsprüfung wird über das Transcript of Records (den Notenspiegel) nachgewiesen. Sie müssen sich dafür keine gesonderte Bescheinigung ausstellen lassen, sollten aber beizeiten prüfen, ob die Leistungen korrekt in Alma vermerkt wurden. Fehler melden Sie ggf. bitte bei Herrn Löser im Prüfungsamt.

Orientierungsgespräch

Zusätzlich zur Orientierungsprüfung soll im Hauptfach BA-Soziologie ein orientierendes Beratungsgespräch mit einer/einem hauptamtlichen Dozierenden durchgeführt werden soll. Dies sind alle Dozierenden, außer reine Lehrbeauftragte, Tutor:innen und Studierende.

Orientierungsprüfung ab WiSe 23/24

(vgl. MHB BA WS23/24, §2.2)

Die Orientierungsprüfung besteht im Bachelor Hauptfach Soziologie aus einem Beratungsgespräch mit einem/einer hauptberuflichen Dozenten/Dozentin im Fach Soziologie. Das Orientierungsgespräch dient den Studierenden dazu, ihre eigenen Leistungen realistisch einzuschätzen und ihr Studium in Hinsicht auf Lernprozesse, Studienschwerpunkte, das angestrebte Berufsfeld und mögliche Auslandsaufenthalte optimal zu organisieren. Die Orientierungsprüfung ist nicht verpflichtend.

Parallelstudium

Das Studieren von Soziologie zusätzlich zu einem anderen zulassungsbeschränkten Studiengang bedarf der Zustimmung des Fachbereiches. Wenden Sie sich dazu bitte mit einem aktuellen Auszug des Notenspiegels und einer etwa einseitigen, formlosen Begründung für das Parallelstudium an Prof. Dr. Jörg Strübing (Terminvereinbarung via Studienfachberatung).

Formblätter und weitere Informationen zum Paralellstudium finden Sie auf der Website des Studierendensekretariats.

Prüfungsberechtigte im Fach Soziologie

Ein aktuelles Verzeichnis der Prüfungsberechtigten finden Sie hier.

Schlüsselqualifikationen (Was Sie schon immer über das Modul B7/So-B7 wissen wollten...)

Was wird als Schlüsselqualifikation (nicht) angerechnet?

Anerkennung von Schlüsselqualifikationen

Wo und wie werden die Schlüsselqualifikationen angerechnet?

Die Schlüsselqualifikationen (Modul B7/So-B7 "Überfachlicher berufsfeldorientierender Ergänzungsbereich") werden entweder direkt über Alma angerechnet (wie alle anderen Veranstaltungen auch) oder aber in Papierform bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt (Herr Löser) und lassen die ECTS Punkte von dort aus eintragen. Gehört die Veranstaltung nicht dem Transdisciplinary Course Program (ehem. Studium Professionale) an, wenden Sie sich zur Anrechnung bitte an die Studienfachberatung

Wie viele Schlüsselqualifikationspunkte brauche ich?
Sie müssen 16 ECTS im Modul B7/So-B7 erwerben. Weitere 5 kommen mit dem Absolvieren des Berufspraktikums und Praktikumskolloquiums noch automatisch dazu, sodass es am Ende 21 ECTS sind. Sie brauchen also Schlüsselqualifikationsveranstaltungen im Umfang von 16 ECTS.

Studieren mit familiären Betreuungspflichten

Regelungen zur Beurlaubung, Seminarzulassung, Anwesenheit und Erbringung von Prüfungsleistungen: Rahmenrichtlinien der WISO-Fakultät.

Zur Seite des Gleichstellungsbüros des Instituts.

Überfachlicher Studienbereich in den MA-Studiengängen "Soziologie mit Schwerpunkt empirische Sozialforschung" (PO 2018) und "Soziologie: Diversität und Gesellschaft" (PO 2020)

Der überfachliche Studienbereich (So-M6/SD-M6) dient der Erweiterung und Vertiefung der Studieninhalte in Richtung auf andere Disziplinen. Nach Wahl der Studierenden werden Lehrveranstaltungen anderer Fächer im Umfang von 12 ECTS absolviert. Die Leistungen müssen nicht benotet sein.

Aus dem Angebot der benachbarten Fakultäten und Institutionen können grundsätzlich alle Veranstaltungen (BA und MA) belegt werden. Bitte beachten Sie, dass für viele MA-Veranstaltungen Vorkenntnisse erforderlich sind. Halten Sie bitte in jedem Fall Rücksprache mit der Dozentin/dem Dozenten der Veranstaltung.

Darüber hinaus können an ausländischen Universitäten erbrachte fachliche, überfachliche sowie sprachliche Leistungen eingebracht werden.

Schlüsselqualifikationen (z.B. aus dem Transdisciplinary Course Program) können in diesem Modul nicht angerechnet werden, auch keine von An-Instituten der Uni Tübingen angebotenen Veranstaltungen (wie z.B. des Weltethos-Instituts). Ebenso wird die Teilnahme am Studium Generale in diesem Modul nicht anerkannt.

Um sich Leistungen im Modul M6 anerkennen zu lassen, sollten fachfremde Scheine bei der Studienfachberatung eingereicht werden. Wenn die Kriterien erfüllt sind, werden die Scheine entsprechend ans Prüfungsamt zur Eintragung weitergeleitet.

Wer hilft weiter bei Fragen zu ...?

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Antworten auf die aufgeführten Fragen nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen sind, sondern vielmehr als erste Hilfestellung und Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch.