Institut für Soziologie

Prüfungsberechtigte


Bei der Frage der Prüfungsberechtigung ist nach Studiengängen und Prüfungsarten zu unterscheiden. Grundsätzlich ist der Kreis der Prüfungsberechtigten in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt.

Für Prüfungen gilt, dass die Themen grundsätzlich von den Prüferinnen und Prüfern gestellt werden. Die Tatsache, dass in der Regel der thematische Rahmen vorab mit den KandidatInnen eingegrenzt wird, bedeutet nicht, dass Studierende sich die Themen frei wählen können oder dass jeder Prüfer oder jede Prüferin jedes Thema prüfen müsste.

Prüfungsberechtigte im Bachelor-Studiengang

Grundsätzlich sind alle Professor*innen des Instituts prüfungsberechtigt. Darüber hinaus ist es auf Anfrage möglich, auch von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts geprüft zu werden. Darüber hinaus wird empfohlen, die Bachelorarbeit bei einer Person zu schreiben, bei der man bereits ein oder mehrere Veranstaltungen besucht hat.

Prüfungsberechtigte im Master-Studiengang

Grundsätzlich sind alle Professor*innen des Instituts prüfungsberechtigt. Darüber hinaus ist es auf Anfrage möglich, auch von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts mit geeignetem Abschluss gepüft zu werden. Darüber hinaus wird empfohlen, die Masterarbeit bei einer Person zu schreiben, bei der man bereits ein oder mehrere Veranstaltungen besucht hat.