Juristische Fakultät

Fakultätspreis

Zur gezielten Förderung wissenschaftlich besonders begabter Frauen vergibt die Juristische Fakultät der Universität Tübingen seit 2015 jährlich einen Preis, der mit 500 € dotiert ist. Pro Jahr wird i.d.R. eine Preisträgerin ausgezeichnet. Die diesjährige Ausschreibung beginnt voraussichtlich im November 2026. 

Prämiert wird die wissenschaftliche Arbeit (Seminarleistung i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO oder Studienarbeit i.S.d. § 16 StudPrO)  einer Studentin der Fakultät. Für die nächste Ausschreibung muss die Arbeit im Wintersemester 25/26 oder im Sommersemester 26 angefertigt worden sein.

Bewerbungsverfahren

Bewerberinnen reichen ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 15.01.2027 per Mail an gleichstellungspam prevention@jura.uni-tuebingen.de ein.

Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Bewerbungsformular
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Transcipt of Records (pdf)
  • ggf. Nachweise über soziales/ gesellschaftliches Engagement

in einer pdf Datei. Zudem 

  • Die Seminararbeit i.S.d. § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO als pdf

Bewerbungsformular, Lebenslauf, Transcript und ggf. weitere Nachweise sind in einer pdf Datei zusammenzufügen! Anderenfalls wird die Bewerbung nicht berücksichtigt.

Vergabekriterien

Die Auswahl der Preisträgerin erfolgt vorrangig in Ansehung der wissenschaftlichen Qualität der Seminararbeit (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO). Besondere soziale Umstände und gesellschaftliches Engagement können im Einzelfall gewürdigt und in die Entscheidung einbezogen werden, um der sozialen Realität und Chancenungleichheit Rechnung zu tragen.

Dotierung

Der Fakultätspreis zur Förderung wissenschaftlich begabter Studentinnen ist mit einem Preisgeld in Höhe von 500 Euro dotiert.

 

Diesjährige Preisträgerin

Marie-Sophie Cavan
Die Einbeziehung von Mehrfachtötungen in das Merkmal der gemeingefährlichen Mittel (§ 211 StGB) – dogmatische Einordnung und kriminalpolitische Bewertung

Vergangene Preisträgerinnen

  • 2024: Franziska Beier
    Auf Bundesautobahnen finden keine Versammlungen statt – Zu Recht? Eine verfassungsrechtliche Betrachtung von § 13 Abs. 1 S. 3 VersG NRW
  • 2023: Vera Petermann
    Neujustierung der Vorsatzanfechtung – unter besonderer Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung des BGH zur Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit
  • 2022: Nkechi Johnson
    Das strafrechtliche Inzestverbot gem. § 173 StGB und das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gem. Art. 2 I i.V.m. Art 1 I GG
  • 2022: Marianne Wesle
    Der Schutz des Bürgen
  • 2021: Lejla Djulic
    Kartellrechtliche Bewertung von Meistbegünstigungsklauseln unter besonderer Berücksichtigung von Buchungsplattformen (Hotelportale)
  • 2020: Seval Gülcan
    Migration und Jugendkriminalität
  • 2019: Laura Wilms
    Strafrechtliche Probleme der Bekämpfung des sogenannten Bitcoin-Mining
  • 2018: Annika Wirz
    Innovationswettbewerb in der Fusionskontrolle
  • 2017: Sima Samari
    Glaube, Gehorsam, Gesetz – Der Christenmensch im Spannungsfeld zwischen Freiheitsdenken, Obrigkeitsgehorsam und Gesetzestreue nach Martin Luthers Zwei-Reiche-Lehre
  • 2016: Anja Widmann
    Das Recht der Energiewende in Deutschland und in Großbritannien
  • 2016: Rebecca Schäfer
    Vorfeldstrafbarkeit und Rechtsstaat mit besonderer Berücksichtigung der historischen Entwicklung des § 30 II StGB
  • 2015: Caprice Doerbeck
    Wie kann sich die Staatsanwaltschaft nachträglich von einer Verständigung im Sinne des § 257c StPO lösen? - Möglichkeiten, Kriterien und Erfolgsaussichten