Sehr geehrte Studierende,
am 7. Januar 2025 findet im Grundkurs Zivilrecht I zwischen 8:00 und 10:00 Uhr eine Probeklausur statt. Die Teilnahme daran ist für Studierende im Hauptfach verpflichtend und Voraussetzung zur Erlangung des Fallbesprechungsscheins, den Sie wiederum für die Teilnahme an der kleinen Übung im Zivilrecht im kommenden Sommersemester benötigen. Sollten Sie an dem Termin krank sein, müssen Sie daher ein ärztliches Attest am Lehrstuhl vorlegen.
Die Klausur wird für Studierende, deren Nachname mit den Buchstaben A - I beginnt, in Hörsaal 8 geschrieben. Alle anderen (Nachnamen J - Z) schreiben im Audimax. Damit alle pünktlich um 8:00 Uhr mit dem Schreiben beginnen können, bitten wir Sie, bereits gegen 7:45 Uhr im jeweiligen Hörsaal zu sein.
Als Hilfsmittel ist nur ein BGB-Gesetzestext zulässig. Bitte achten Sie darauf, dass dieser keine unzulässigen Hervorhebungen oder Kommentierungen enthält. Papier und Schreibzeug müssen Sie selbst mitbringen. Bitte lassen Sie bei der Bearbeitung einen Korrekturrand von etwa 1/3 der Seite frei. Die Klausuren müssen mit einem Deckblatt abgegeben werden, das neben ihrem vollständigen Namen und ihrer Matrikelnummer auch den Namen Ihres Fallbesprechungsleiters oder ihrer Fallbesprechungsleiterin enthalten muss. Vor der Abgabe sind alle Klausurblätter zusammenzuheften. Falls vorhanden, empfehlen wir Ihnen auch einen eigenen Hefter mitzubringen, um lange Wartezeiten bei der Abgabe zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen