Die staatliche Anerkennung für Sozialpädagogik ist eine bezogen auf die Einmündung in das Berufsfeld wichtige Zusatzqualifikation. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Studiengangs auch nachträglich erworben werden. Dazu wird alternativ zum regelhaft studierten Wahlmodulprogramm ein gesondertes inhaltlich spezifiziertes Wahlmodul studiert. Ggf. müssen Praxiszeiten extracurricular abgeleistet werden. Wichtiger Hinweis zur Staatlichen Anerkennung: Ob die Voraussetzungen für das Nachholen der staatlichen Anerkennung vorliegen, wird nach Studienbeginn in einer Beratung individuell geklärt.