Allgemeine Informationen zur Religionswissenschaft
(als Teilgebiet der theologischen Studiengänge)
Gegenstand der Religionswissenschaft ist die historisch-philologische, empirische und systematische Erforschung und Darstellung von Religion im Allgemeinen und geschichtlich gewordenen Religionen im Besonderen. Ihrem Gegenstand entsprechend umfasst sie ein Spektrum an Einzeldisziplinen mit je eigenen Fragestellungen und Aufgaben. Dazu zählen u.a. historisch-philologische Religionswissenschaft (Religionsgeschichte), systematische Religionswissenschaft (Religionsphänomenologie, Religionssoziologie, Religionsethnologie, Religionspsychologie), Religionsgeographie, Religionsphilosophie und Religionskritik.
Entsprechend der die interfakultäre Zusammenarbeit fördernden Aufgabenteilung zwischen den an verschiedenen Fakultäten unserer Universität angesiedelten religionswissenschaftlichen Seminaren bzw. Instituten fällt der Religionswissenschaft an der Evangelisch-theologischen Fakultät wesentlich die Religionsgeschichte zu, und dabei insbesondere die vergleichende Darstellung der drei monotheistischen Religionen auf der Grundlage ihrer jeweiligen Quellenschriften und Überlieferungen, während Fragenstellungen systematischer Religionswissenschaft wesentlich an der kultur- oder sozialwissenschaftlichen Fakultät und Religionsphilosophie und Religionskritik im Rahmen der systematischen Theologie und/oder der Philosophie ihren Ort haben.
Studienziel
Das Fach Religionswissenschaft innerhalb der theologischen Studiengänge umfasst 8 SWS und hat zum Ziel, Zugänge zu anderen Religionen zu eröffnen und zu einem sachgerechten Umgang mit ihnen beizutragen. Das bedeutet zum einen, ein Grundwissen über Entstehung, Geschichte und Theologie(n) anderer Religionen (mit Schwerpunkt monotheistische Religionen) zu erwerben (Vermittlung geschieht u. a. durch entsprechende Vorlesungen zu systematischen bzw. religionsübergreifenden sowie zu religionsgeschichtlich vergleichenden bzw. eine Religion darstellenden Themen), und zum anderen sich mit grundlegenden religionswissenschaftlichen Begriffen und Fragestellungen vertraut zu machen (religionswissenschaftliches Proseminar) und sie auf die Darstellung geschichtlich gewordener Religionen, ihrer Quellen und Überlieferungen sowie Erscheinungsweisen hin anwenden zu können (religionswissenschaftliches Hauptseminar). Zum Erwerb erforderlicher Kompetenzen tragen auch Proseminare und Hauptseminare vor allem bibelwissenschaftlicher Fächer sowie der Kirchengeschichte und systematischen Theologie bei.
Hinweise und Empfehlungen
(a) Der Besuch eines religionswissenschaftlichen Hauptseminars setzt die bescheinigte Teilnahme an einem religionswissenschaftlichen Proseminar voraus. Empfohlen wird darüber hinaus der Besuch von mindestens einer systematisch-religionswissenschaftlichen und einer vergleichenden religionsgeschichtlichen Vorlesung sowie Sprachkursen, die dem Erlernen der Sprachen der großen Weltreligionen dienen.
(b) Ein benoteter Schein (Vorlesungsprüfung oder Seminararbeit), der die Beschäftigung mit einer lebenden nichtchristlichen Religion im Zusammenhang einer Lehrveranstaltung nachweist, ist von der Prüfungsordnung vorgeschrieben. Aus Judaistik, allgemeiner bzw. systematischer Religionswissenschaft, Islamwissenschaft, christlichem Orient, Indologie oder empirischer Kulturwissenschaft können 2 SWS erbracht werden. Empfohlen wird, von den 8 SWS vier mit einführenden Veranstaltungen (darunter das religionswissenschaftliche Proseminar) im Grundstudium und die anderen vier im Hauptstudium zu absolvieren.