Studierende, die ab dem Wintersemester 2023/24 den Bachelor-Studiengang Soziologie Hauptfach studieren, dürfen nicht gleichzeitig auch das Bachelor Soziologie Nebenfach studieren. Ansonsten bestehen keine Beschränkungen bezüglich des Nebenfachs (siehe dazu §3 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziologie 2023/24 Besonderer Teil).
Studierende, die im Bachelor-Studiengang Soziologie auf der Prüfungsordnung 2018/19 studieren, können zum Hauptfach Soziologie bis auf Weiteres folgende Fächer als Nebenfach wählen, wenn diese im Umfang von 60 Leistungspunkten ordnungsgemäß an der Universität Tübingen studiert werden können (Siehe dazu auch §3 der Prüfungsordnung 2018/19 für den Bachelorstudiengang Soziologie):
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: Empirische Kulturwissenschaft (EKW), Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre
Juristische Fakultät: Öffentliches Recht, Strafrecht, Zivilrecht
Mathematische- und Naturwissenschaftliche Fakultät: Geographie
Philosophische Fakultät: alle eingerichteten B.A. Nebenfächer der früheren Fakultät für Kulturwissenschaften, Geschichte, Allgemeine Rhetorik, Allgemeine Sprachwissenschaft, Anglistik/Amerikanistik, Computerlinguistik, Germanistik, Internationale Literaturen, Medienwissenschaft, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Skandinavistik, Slavistik
Weitere Nebenfächer können auf Antrag und mit Zustimmung der jeweils anderen Fakultät genehmigt werden.