Institut für Soziologie

FAQ – Studieninteressierte

Bachelor

Was ist Soziologie?

Die Soziologie ist "die Wissenschaft von der Gesellschaft". Die Soziologie erforscht menschliches Zusammenleben. Mit ihrer Hilfe können wir gesellschaftliche Prozesse beschreiben, verstehen und erklären. Zentrale Fragen der Soziologie sind unter anderem: Wie entsteht soziale Ungleichheit? Wie gehen Gesellschaften mit Migration um? Was sind Männer und Frauen – und gibt es tatsächlich nur zwei Geschlechter? Im Bachelorstudium Soziologie lernt man, solche Fragen mit Hilfe verschiedener Theorien und Methoden zu beantworten.

Wie unterscheidet sich die Soziologie von ...

... anderen Sozialwissenschaften?
Alle Sozialwissenschaften interessieren sich für gesellschaftliche Prozesse. Im Gegensatz zur Soziologie liegt der Fokus anderer Sozialwissenschaften jedoch auf einer bestimmten Dimension des sozialen Lebens, wie z.B. auf Lern- und Bildungsprozesse in der Erziehungswissenschaft.

... der Psychologie?
Die Psychologie ist "die Wissenschaft vom Erleben und Verhalten des Menschen". Eine Schnittstelle von Soziologie und Psychologie ist die Sozialpsychologie, die sich mit dem Erleben und Verhalten von Menschen im gesellschaftlichen Kontext, also dem Einfluss von Gesellschaft auf das Individuum befasst.

... der Sozialen Arbeit?
Ziel der Sozialen Arbeit ist es, praktische Probleme zu lösen. Die Soziologie hingegen zielt nicht darauf ab, Gesellschaft zu gestalten - sie liefert vielmehr Wissen über gesellschaftliche Prozesse, das dann z.B. in der Sozialen Arbeit genutzt werden kann.

Wie ist das Studium aufgebaut?

Soziologie kann als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Die Regelstudienzeit für das Haupt- und Nebenfach Soziologie beträgt sechs Semester. Im Hauptfach müssen 120 ECTS und im Nebenfach 60 ECTS erworben werden.

Im Kern steht eine fundierte Ausbildung in soziologischen Theorien, der Sozialstruktur Deutschlands und qualitativen wie quantitativen Methoden der empirischen Sozialforschung (inkl. Statistik), die im weiteren Verlauf praktisch vertieft werden. Nach dem Grundstudium in den ersten drei Fachsemestern können die Studierenden eigene Schwerpunkte setzen. Mit seinen vier Arbeitsbereichen deckt das Institut ein breites Spektrum soziologischer Lehre und Forschung ab:

  • Migration, Bildung und Lebensverlauf
  • Gender – Körper – Wissen
  • Soziale Ungleichheit und Institutionen
  • Qualitative und quantitative Methoden der empirischen Sozialforschung

Im Hauptfach Soziologie wird das Lehrangebot durch Schlüsselqualifikationsveranstaltungen (z.B. Datenverarbeitungssoftware, Englisch für Soziolog:innen, Bewerbungscoaching) ergänzt. Außerdem ist ein mindestens sechswöchiges Berufspraktikum vorgesehen. Im Hauptfach Soziologie wird das Studium mit einer eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen, im Nebenfach Soziologie mit einer freien wissenschaftlichen Hausarbeit.

Die Studienpläne für das Haupt- und Nebenfach Soziologie finden Sie hier.

Was sind mögliche Nebenfächer?

Studierende, die im Bachelor-Studiengang Soziologie auf der Prüfungsordnung 2018/19 studieren, können zum Hauptfach Soziologie bis auf Weiteres folgende Fächer als Nebenfach wählen, wenn diese im Umfang von 60 Leistungspunkten ordnungsgemäß an der Universität Tübingen studiert werden können (Siehe dazu auch §3 der Prüfungsordnung 2018/19 für den Bachelorstudiengang Soziologie):

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät: Empirische Kulturwissenschaft (EKW), Erziehungswissenschaft, Politikwissenschaft, Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre
Juristische Fakultät: Öffentliches Recht, Strafrecht, Zivilrecht
Mathematische- und Naturwissenschaftliche Fakultät: Geographie
Philosophische Fakultät: alle eingerichteten B.A. Nebenfächer der früheren Fakultät für Kulturwissenschaften, Geschichte, Allgemeine Rhetorik, Allgemeine Sprachwissenschaft, Anglistik/Amerikanistik, Computerlinguistik, Germanistik, Internationale Literaturen, Medienwissenschaft, Französisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Skandinavistik, Slavistik

Weitere Nebenfächer können auf Antrag und mit Zustimmung der jeweils anderen Fakultät genehmigt werden.

Studierende, die ab dem Wintersemester 2023/24 den Bachelor-Studiengang Soziologie Hauptfach studieren, dürfen nicht gleichzeitig auch das Bachelor Soziologie Nebenfach studieren. Ansonsten bestehen keine Beschränkungen bezüglich des Nebenfachs (siehe dazu §3 Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziologie 2023/24 Besonderer Teil).

 

Ist ein Auslandsaufenthalt vorgesehen?

Ein freiwilliger Auslandsaufenthalt ist möglich. Hier können Sie sich zu den Partneruniversitäten des Instituts für Soziologie informieren. Auch das Berufspraktikum im Bachelor-Hauptfach Soziologie kann im Ausland absolviert werden.

Wie funktioniert die Bewerbung?

Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Wonach werden Bewerber:innen ausgewählt?

Informationen zum Auswahlverfahren erhalten Sie hier.

Informationen zu den Zulassungsergebnissen der vergangenen Jahre finden Sie hier.

Was kann man damit beruflich machen?

Die im Studium erworbenen analytischen, methodischen und berufsfeldbezogenen Kompetenzen erschließen zahlreiche Berufsfelder, wie beispielsweise in den Bereichen Marktforschung, Journalismus oder Beratung. Ausführlichere Informationen sind unter Berufsorientierung zu finden. Bei der Berufsorientierung werden Sie durch verschiedene Veranstaltungen, wie Berufspodien mit Alumni, und individuelle Beratung am Institut für Soziologie unterstützt.

Master

Welche Masterstudiengänge werden angeboten?

Das Institut für Soziologie bietet drei konsekutive Masterstudiengänge mit vier Semestern Regelstudienzeit an:

Wie bewerbe ich mich auf den Master Soziologie mit Schwerpunkt Empirische Sozialforschung?

Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Wie bewerbe ich mich auf den Master Soziologie: Diversität und Gesellschaft?

Alle wichtigen Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

Wie bewerbe ich mich auf den Master of Public Policy and Social Change?

You can find all important information about the application here.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Antworten auf die aufgeführten Fragen nicht als verbindliche Rechtsauskunft zu verstehen sind, sondern vielmehr als erste Hilfestellung und Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch.