21.03.2016
Öffentliche Tagung: Theologie des Zusammenlebens Was können Christentum und Islam dazu beitragen?
Fr. 15. April 2016, 9-19 Uhr, Sa. 16. April 2016, 9-13 Uhr, Neue Aula - Großer Senat
In unserer pluralen Gesellschaft leben Menschen
unterschiedlichen Glaubens wie dezidiert
Nichtreligiöse miteinander. In diesem Kontext steht
die jeweilige Glaubensgemeinschaft vor zwei
Herausforderungen: Sie hat das Zusammenleben zu
akzeptieren und zu fördern, ohne dabei ihre Identität
zu verlieren, der sie sich aber je neu vergewissern
und die sie gegebenenfalls neu bestimmen muss.
Unsere Tagung konzentriert sich auf das
Zusammenleben von Christen und Muslimen, das
diese in unterschiedlicher Weise fordert. Das
„christliche Abendland“ wird durch die Flüchtlinge aus
dem „Morgenland“ gesellschaftspolitisch, kulturell und
religiös herausgefordert. Für Muslime in Europa
ändern sich – in Vergleich zu ihren Heimatländern,
die mehrheitlich muslimisch sind – die
gesellschaftlichen und religiösen
Rahmenbedingungen erheblich. Mit besonderer
Brisanz stellen sich die Fragen nach der Identität in
einer pluralen Gesellschaft, nach dem Verhältnis von
Einheit und Vielfalt, nach der Positionierung
gegenüber den Gläubigen anderer Religionen.
In zahlreichen Artikeln und auf Tagungen lesen und
hören wir oft, dass beide Religionen zu Pluralität und
Glaubensfreiheit positiv stehen. Doch die Frage nach
einer Theologie des Zusammenlebens wird nicht
vertieft. Hier setzt unsere Tagung an.
Diese Tagung greift die theologische
Herausforderung auf: Welchen Beitrag wollen/sollen
die Theologischen Fakultäten und die Zentren für
Islamische Theologie leisten?
In der Zusammenarbeit des Zentrums für Islamische
Theologie mit der Theologischen Fakultäten beider
christlicher Konfessionen möchten wir die Arbeit an
einer „Theologie des Zusammenlebens“ mit dieser
Tagung voranbringen.
Anmeldung:
Um besser planen zu können, sind wir Ihnen dankbar,
wenn Sie sich bis zum 05. April 2016 bei Herrn David
Friedrich (david.friedrich@uni-tuebingen.de) für die
Tagung „Theologie des Zusammenlebens“ anmelden.