Bitte beachten Sie, dass sich die Pflichtpraktika in den Bachelor- und Masterstudiengängen je nach Prüfungsordnung (PO) unterscheiden. Informieren Sie sich daher bitte unter dem für Sie zutreffenden Menüpunkt.
Bei Anfragen geben Sie bitte immer Ihren Studiengang mit Prüfungsordnung an, damit Ihr Anliegen korrekt eingeordnet werden kann.
Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT-I, 240 Stunden)
Verortung im Studienverlauf:
Es wird empfohlen, beide Praktika gemeinsam als 10-wöchiges Praktikum nach dem FS Gesprächsführung (im 5. Semester) und vor Beginn des 6. Semesters zu absolvieren. Das FS Gesprächsführung findet immer in den ersten beiden Wochen der VL-freien Zeit nach dem Wintersemester statt.
Künftige Praktikumszeiträume:
WiSe 25/26: 23.02.2026 – 02.05.2026
WiSe 26/27: 22.02.2027 – 01.05.2027
Die Veranstaltungen des polyvalenten Bachelors im 6. Semesters starten entsprechend verspätet.
Hinweise:
Beachten Sie die weiterführenden Infos im Leitfaden sowie die Formulare zur Anerkennung im Downloadbereich.
BQT-I darf erst nach Erwerb von 60 LP begonnen werden.
Beide Praktika müssen gemäß Approbationsordnung absolviert werden, auch wenn kein Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie oder keine Approbation angestrebt wird.
Am UKT werden 40 Praktikumsplätze pro Jahr für Studierende des BSc Psychologie polyvalent angeboten. Bitte beachten Sie hierzu die Infos auf der Webseite des UKT. Da als Einsatzort auch die Tagesklink für Jugendliche in Reutlingen möglich ist, geben Sie bitte in Ihrer Bewerbung an, ob dieser Einsatzort für Sie erreichbar ist.
400 Stunden (10 Wochen à 40 Stunden), als berufsorientiertes Praktikum oder Forschungspraktikum
Verortung im Studienverlauf:
das Praktikum wird zwischen 3. und 4. Fachsemester empfohlen
PO 2024: Anrechnung im Modul MPSYPRAK
PO 2021: Anrechnung im Modul MPSYDIAG
Hinweise:
Beachten Sie die weiterführenden Infos im Leitfaden sowie das Formular zur Anerkennung im Downloadbereich.
Masterstudierende, die ihr Bachelorstudium am Fachbereich Psychologie der Universität Tübingen nach der PO 2018 abgeschlossen haben, absolvieren anstelle des Außenpraktikums ein FS/FP (Modul MPSYDIAG).
Hinweis zu Berufspraktischen Einsätzen Ein zentraler Teil des Masterstudiengangs sind die berufspraktischen Einsätze im ambulanten und (teil-)stationären Bereich. Hier werden Behandlungen von Patient*innen erlebt und erlernt. Aufgrund des direkten Patient*innenkontakts bestehen für die berufsqualifizierenden Tätigkeiten in unserer Hochschulambulanz und bei unseren Kooperationskliniken Masern-Impflicht. In der Regel wird darüber hinaus ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gefordert. Diese Nachweise sind während des Studiums zu gegebenem Zeitpunkt einzureichen. Weitere Infos erhalten Sie zu Beginn des Studiums. Diese Nachweise stellen keine Zugangsvoraussetzung zum Studium dar, aber ohne entsprechenden Nachweis ist es nicht möglich, die Praktika zu absolvieren und damit das Studium erfolgreich zu beenden.
Wir kooperieren mit verschiedenen Kliniken im Umkreis von 40 Kilometern. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln variiert. Sie werden einer dieser Kliniken im Vorfeld zugewiesen. Dabei haben Sie die Möglichkeit Prioritäten für die Wahl der Klinik und des Zeitraums anzugeben. Beides wird bei der Vergabe berücksichtigt, jedoch können die Plätze nur nach Verfügbarkeit vergeben werden. Sollte die Nachfrage die verfügbaren Plätze übersteigen, ist damit zu rechnen, dass Sie einer nicht priorisierten Klinik zugelost werden. Dies kann für Sie – abhängig von Ihrem Wohnort – unter Umständen mit längeren Fahrzeiten verbunden sein. Jedoch erfordert das Studium Ihre Bereitschaft, die BQT-III in einer dieser Kliniken zu absolvieren.
Hier finden Sie alle nötigen Formulare, Checklisten und Übersichten bereits genehmigter Praktikumsstellen. Bitte melden Sie sich mit Ihrer ZDV Login im Intranet an.