Allgemein
Soweit in den jeweiligen Angeboten keine speziellen Stornobedinungen aufgeführt sind, gelten die folgenden Regelungen:
Bei Rücktritt wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben. Ab Kursbeginn besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des jeweiligen Teilnahmebetrags.
Ausgenommen hiervon sind die Kurse Schwimmen Techniktraining. Soweit Teilnehmenden eines Kurses aus dem Bereich Schwimmen Techniktraining nach der ersten Kursstunde eine weitere Kursteilnahme mittels Bestätigung durch die Kursleitung nicht möglich ist, wird der jeweilige Teilnahmebetrag abzgl. der Bearbeitungsgebühr zurückgezahlt
Rücktritt bei Exkursionen:
Im Falle eines Rücktritts gelten die folgenden Stornobedingungen bzw. werden die folgenden Rücktrittsgebühren erhoben:
- Unabhängig vom Zeitpunkt bei einwöchigen Exkursionen € 50,-- und bei kürzeren Exkursionen € 25,--
- Ab sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30 %
- Ab drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 %
- Ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 %
- Ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 100 %
Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung per E-Mail im Hochschulsportsekretariat. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich erst nach Abschluss der Veranstaltung.
Der Tübinger Hochschulsport behält sich vor, die ausgeschriebene Exkursion mangels Teilnehmer oder aus anderen dringenden Gründen selbst abzusagen. In diesem Fall wird die volle Teilnahmegebühr zurückerstattet. Haben zu wenige Personen die erforderlichen Zahlungen geleistet, fällt die Exkursion aus. Eingezahlte Beträge werden in diesem Fall voll erstattet, weitere Ansprüche bestehen nicht.
Rücktritt bei Workshops und Kompaktkursen (auch Tennis-Kurs Intensivwochen):
Bei Rücktritt bis zu 1 Woche vor Beginn des Workshops/des Kompaktkurses ist eine Rückerstattung der Teilnahmegebühren abzüglich einer Stornogebühr von 25% der Teilnahmegebühr (Minimum 5,00 Euro) möglich.
Bei späterer Abmeldung ist keine Rückerstattung von Teilnahmegebühren mehr möglich.