Juristische Fakultät

Professor Dr. Thomas Finkenauer

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht

Wintersemester 2021/22

Prof. Dr. Thomas Finkenauer

Römische Rechtsgeschichte (mit Abschlussklausur) (WS/SS P/G und SPP 3a und SPW 3c)

Große Teile der modernen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen gehen auf das römische Recht zurück und sind vom römischen Rechtsdenken bestimmt. Das römische Recht ist das bisher einzige gesamteuropäische Recht, das deshalb auch die Grundlage für die Kodifikation eines europäischen Zivilgesetzbuchs bilden wird. Die Wirkungsgeschichte des römischen Rechts ist die Geschichte seines Erfolges. Sie reicht von den Anfängen der XII Tafeln (um 450 v. Chr.) über seinen klassischen Höhepunkt im zweiten Jahrhundert n. Chr. bis zum Corpus iuris civilis, der berühmten Kodifikation des Kaisers Justinian I. aus den Jahren 533-534, die das römische Recht der Nachwelt vermittelte.

Lateinkenntnisse sind nicht erforderlich

Literatur:

  • Kunkel/Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl. 2005;
  • Kaser, Römische Rechtsgeschichte, 2. Aufl. 1967;
  • Waldstein/Rainer, Römische Rechtsgeschichte, 11. Aufl. 2014

Sachen- und Kreditsicherungsrecht Teil I: Sachenrecht I (WS P)

Das Sachenrecht ist eine der Kernmaterien des BGB und Pflichtfach des Examens. Die Vorlesung dient der Vertiefung bereits vorhandener Kenntnisse und stellt das sachenrechtliche System in seiner Gänze dar.

Literatur:

Zur Vorbereitung:

  • Wieling, Hans Josef/Finkenauer, Thomas, Sachenrecht, 6. Aufl., Berlin 2020.

Zur Vertiefung:

  • Wieling, Hans Josef, Sachenrecht I (Handbuch), 2. Aufl., Heidelberg u. a. 2006;
  • Westermann, Harry/Westermann, Harm Peter/Dieter Eickmann, Sachenrecht, 8. Aufl., Heidelberg 2011.

Auf weitere Literatur wid in der Veranstaltung hingewiesen.

Römisches Personen- und Erbrecht (WS SPP 3a)

Das römische Personenrecht ist entscheidend für das Verständnis des römischen Vermögensrechts. In den römischen Rechtsquellen hat darunter das Erbrecht eine zentrale Bedeutung.

Es werden die verschiedenen Institutionen des römischen Personen- und Erbrechts behandelt.

Literatur:

Kaser/Knütel/Lohsse, Römisches Privatrecht, 21. Aufl. 2017

Der Sklave als Manager im antiken Rom - Seminar zur römischen Rechtsgeschichte

Das Blockseminar wird voraussichtlich gegen Ende Januar stattfinden. Eine Vorbesprechung mit Vergabe der Themen findet am 9.11.2021 um 13 Uhr c. t. in Raum 220 des Juristischen Seminars statt.

Das Seminar wird begleitet von einem Proseminar, das von Andreas Herrmann veranstaltet wird. Fragen zum Seminar und Proseminar können an andreas.herrmannspam prevention@uni-tuebingen.de gerichtet werden.

Hervorragende Arbeiten können auf einem internationalen Seminar, wahrscheinlich in Ungarn, im Frühjahr oder Sommer des kommenden Jahres vorgestellt werden.