Sinologie

Auslandsstudium

Direktaustausch mit unseren chinesischen Partneruniversitäten

In den vergangenen Jahren wurden zwischen der Universität Tübingen und verschiedenen führenden Universitäten im Raum Greater China Abkommen über den Austausch von Studierenden geschaffen. Die Austauschprogramme sind besonders interessant für Studierende im M.A., da sie die Möglichkeit eröffnen, nicht nur die Sprachkenntnisse vor Ort zu verbessern, sondern auch an einer Reihe exzellenter chinesischer Hochschulen einen Teil des Studiums zu verbringen und dort auch Materialien für ihre Masterarbeit zu sammeln. Innerhalb der M.A.-Studiengänge werden nach vorheriger Absprache mit der Abteilung Auslandsaufenthalte bis zu einer bestimmten Anzahl von Leistungspunkten anerkannt.

  • Peking University
  • Nanjing University
  • Renmin University (Beijing)
  • Tongji University (Shanghai)
  • Fudan University (Shanghai)
  • Jilin University (Changchun)
  • National Chengchi University (Taipeh, Taiwan)
  • National Chung Hsing University (Taichung, Taiwan)
  • National Taiwan University (Taipeh, Taiwan)
  • National Tsing Hua University (Hsinchu, Taiwan)
  • National Cheng Kung University (Tainan, Taiwan)
  • Sun Yat-Sen University (Guangzhou)
  • University of Macau, Department of History (Macau SAR)

Weitere, englisch-sprachige Programme für Undergraduates (Studierende im B.A.) bietet die Universität Tübingen bzw. das Dezernat für Internationale Angelegenheiten für Universitäten in Hongkong und Singapur an.

Nähere Informationen sind bei Dr. Ulrich Theobald und beim Dezernat für Internationale Angelegenheiten – Studium und Studierendenaustausch erhältlich.

Informationen zu Bewerbungsfrist und Unterlagen entnehmen Sie den Einzelbeschreibungen zum Austausch nach Asien.

Die Bewerbungsfrist ist jeweils der 15. Dezember für das darauf folgende Wintersemester und das übernächste Sommersemester (z.B. Dezember 2024 für das WS 25/26 und das SS 2026). Die Bewerbung erfolgt online. Die Unterlagen (in Englisch: tabellarischer Lebenslauf, Studienvorhaben inkl. Motivationsschreiben, Transcript of Records, Abitur- und BA-Zeugnis, Nachweis der Englischkenntnisse bei Besuch von englischsprachigen Kursen; außerdem: Kopie Reisepass) sind allerdings in persönlich in Papierform abzugeben.

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Der Deutsche Akademischer Austauschdienst (DAAD) bietet jedes Jahr einer begrenzten Anzahl von Studierenden die Möglichkeit eines finanziell geförderten einjährigen Studienaufenthaltes in der Volksrepublik China und der Republik China (Taiwan).

ERASMUS-Programm

Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union dient der Förderung des Studenten- und Forscheraustausches zwischen europäischen Universitäten. Neben organisatorischer Hilfestellung und akademischer Betreuung umfasst eine ERASMUS-Partnerschaft vor allem erleichterte Zulassungsbedingungen und die Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule. Die im Ausland erbrachten Studienleisten werden nach vorheriger Absprache im Allgemeinen anerkannt. Bitte reichen Sie aber bereits vor Abreise einen diesbezüglichen Studienplan (inkl. Informationen über Art, Inhalt und möglichen Leistungsnachweis der betreffenden Lehrveranstaltungen) beim Studienausschuss des jeweiligen Faches (hier: Sinologie) ein.

Das Seminar für Sinologie und Koreanistik der Universität Tübingen verfügt über eine Auswahl an ERASMUS-Partnerschaften mit sehr interessanten und renommierten Universitäten:

  • Gent (Belgien)
  • Cork (Irland) (nur B.A./B.Ed.)
  • Maynooth (Irland) 

Informationen zum Bewerbungsverfahren des ERASMUS-Programms finden sich auf den Seiten des Dezernat für Internationale Angelegenheiten. Interessenten wenden sich bitte frühzeitig und formlos an Vivien Markert.

Anrechnung von im Auslandsstudium erbrachten Leistungen

Die Anrechnung von im Auslandsstudium erbrachten Leistungen kann nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung erfolgen. Erstellen Sie deshalb bitte noch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes einen Studienplan (Learning Agreement) mit einem/einer Studienfachberater/in (Vivien Markert, M.A.).

Grundvoraussetzungen für die Anrechnung von Sprachkursen: Anzurechnende Sprachkurse müssen in Form (Zahl der Semesterwochenstunden, Prüfungsleistungen, etc.) und Inhalt den zu ersetzenden Veranstaltungen weitgehend entsprechen. Versuchen Sie deshalb schon vorab so detaillierte Informationen wie möglich über das Kursangebot der Gastuniversität einzuholen. Wenn Sie auf den Websites der Unis nicht fündig werden, hilft Ihnen sicher das International Office der Gastuniversität weiter
Generell gilt:

  • Für den Sprachkurs im 4. Semester (HF) benötigen Sie ein Semester oder einen Sprachkurs/eine Kombination von Sprachkursen (z.B. 阅读, 听力, 精读, 口语) an einer anderen chinesischen Universität, mit einem Minimum von 12 SWS (HF) bzw. 8 SWS (NF)
  • Für die Sprachübungen ab dem 5. Semester (HF; nur „Huashuo Zhongguo“) benötigen Sie einen Sprachkurs/ eine Kombination aus Sprachkursen an einer chinesischen Universität mit einem Minimum von 4 SWS
  • Für die Umrechnung der chinesischen Notenpunkte gibt es eine Konvertierungstabelle, die Sie bei Interesse bei Frau Markert oder den Lektorinnen einsehen können; die anzurechnende Gesamtnote aus Sprachkurskombinationen errechnet sich aus der Durchschnittsnote der besuchten Kurse, proportional nach deren SWS-Zahl
  • Chinesisch-Kurse im nicht-chinesischen Ausland: Auf der Grundlage von detaillierten Informationen über das Kursangebot (bitte sobald wie möglich einholen!) entscheidet der Studienausschuss über die Anrechenbarkeit