Stand 7. Juni 2024
Demokratie vor Ort – das ist die Besonderheit der Kommunalpolitik. Hier finden sich lokale Politiker*innen „zum Anfassen“ ebenso wie jene Themen, die den Alltag und das persönliche Lebensumfeld prägen: Politische Entscheidungen betreffen die Menschen vor Ort unmittelbar.
Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 werden in allen 1101 Kommunen in Baden-Württemberg die Gemeinde- und zum Teil auch die Ortschaftsräte gewählt. Dabei geht es um mehr als 19.000 Gemeinderats- und Ortschaftsratsmandate. Darüber hinaus wird in 35 Landkreisen der Kreistag gewählt. Hier stehen mehr als 2000 Sitze zur Verteilung an.
Das Wahlalter der Erstwähler*innen bei den anstehenden Kommunal- und Europawahlen wurde auf 16 Jahre abgesenkt. Bei den Kommunalwahlen dürfen Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft und Menschen mit einer EU-Staatsbürgerschaft wählen, wenn sie seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben.
Neben den demokratischen Parteien, freien Listen und den Freien Wählern tritt auch die extrem rechte, in weiten Teilen offen völkisch-nationalistische und vom Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtsfest als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestufte Alternative für Deutschland (AfD) (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22, 5 A 1218/22) an.
Auch wenn die Landesvorsitzenden der AfD, Emil Sänze und Markus Frohnmaier, die extrem rechte Partei für die Kommunalwahlen gut aufgestellt sehen (vgl. https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/afd-landeschef-emil-saenze-wenn-wir-regieren-wird-es-nicht-lustig/), zeichnen die Zahlen doch ein anderes Bild. Denn die AfD ist weit davon entfernt, bei den Kommunalwahlen flächendeckend anzutreten.