Institut für Kriminologie

Ziele und Forschungsprogramm

Die zentrale Aufgabe der Freien Straffälligenhilfe – die Reintegration von straffällig gewordenen Menschen – wird in den letzten Jahren zunehmend in Frage gestellt. Strategien des Risikomanagements von Kriminalität und Diskussionen über Strafverschärfungen dominieren die aktuelle kriminalpolitische Agenda. Die Freie Straffälligenhilfe ist durch ihre rechtlich und sozialpolitisch schwache Stellung besonders von diesem Stimmungsumschwung betroffen. Der Druck wird noch erhöht durch den Umbau bzw. den Rückbau des Sozialstaates, durch die Implementierung Neuer Steuerungsmodelle in den öffentlichen Verwaltungen und die damit verbundene „Ökonomisierung“ der Sozialarbeit und durch die Diskussion um die Neustrukturierung bzw. „Privatisierung“ der staatlichen Straffälligenhilfe.

Ziel des Forschungsprojektes ist es, die Auswirkungen dieser kriminal- und sozialpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre auf die Freie Straffälligenhilfe zu erfassen und hinsichtlich ihrer Bedeutung zu interpretieren. Vor allem drei Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Untersuchung:

  • Ist die Freie Straffälligenhilfe unter den veränderten Rahmenbedingungen überhaupt noch in der Lage, den Resozialisierungsauftrag auszufüllen?
  • Hat die Diskussion um den Stellenwert der Resozialisierung Auswirkungen auf das Tätigkeitsfeld und das Selbstverständnis der Freien Straffälligenhilfe? Zu fragen ist insbesondere nach dem Verhältnis von Hilfe und Kontrolle und, damit verbunden, die übergeordnete Frage nach der Funktion der Freien Straffälligenhilfe im bzw. für das deutsche Strafrechtssystem.
  • Gibt es unterschiedliche Entwicklungen in der Freien Straffälligenhilfe in Abhängigkeit verschiedener Trägerschaften, Organisationsformen und Traditionen?

Die Freie Straffälligenhilfe ist kein systematisch ausdifferenziertes Subsystem des Sozialstaates der Bundesrepublik Deutschland. Der Mangel an einheitlichen Finanzierungsquellen, das Fehlen einer präzisen Aufgabenstellung und eine schwache rechtliche Verankerung führten zu sehr unterschiedlichen Ausprägungen der Freien Straffälligenhilfe. Die konkrete Ausgestaltung orientiert sich an lokalen und regionalen Bedingungen sowie an die An- bzw. Einbindung in größere Organisationszusammenhänge. Diese organisationsrelevanten Unterschiede haben eine sehr differenzierte Ausgestaltung der Freien Straffälligenhilfe zur Folge. Es ist daher nicht verwunderlich, dass es nur sehr wenige empirische Studien zur Freien Straffälligenhilfe gibt. Insgesamt gesehen ist das weite Feld der Freien Straffälligenhilfe noch kaum empirisch erfasst, so dass viele der in den aktuellen Diskussionen postulierten Entwicklungstrends in ihrem empirischen Gehalt noch nicht überprüft wurden.

Forschungsprogramm

Angesichts der wenigen empirischen Forschungsarbeiten zur Freien Straffälligenhilfe ist es erforderlich, in dem geplanten Forschungsvorhaben der empirischen Deskription der diskutierten Veränderungsprozesse breiten Raum einzuräumen. Daher ist es erforderlich, typische Feldkonstellationen in der Freien Straffälligenhilfe zu erfassen, die unterschiedlichen Entwicklungstendenzen vor der Vielzahl der Strukturmerkmale abzubilden und schließlich ein Gesamtbild zu entwerfen, das Aussagen zur Relevanz und zum Ausmaß der Veränderungen in der Freien Straffälligenhilfe erlaubt.

Realisiert werden kann dieses Vorhaben auf der Basis eines zweigeteilten Untersuchungsdesigns. Der erste Teil der Untersuchung besteht aus fünf Fallstudien lokaler Netzwerke der Straffälligenhilfe, mit denen die typischen Konstellationen der Freien Straffälligenhilfe in Deutschland qualitativ erfasst werden. Bei den Fallstudien werden sowohl die einzelnen Institutionen der Freien Straffälligenhilfe analysiert, als auch das regionale Hilfsnetzwerk, in das die einzelnen Institutionen eingebettet sind. Nur die Zusammenführung dieser Ebenen ermöglicht Aussagen über den Abbau oder den Ausbau von Maßnahmen. Den zweiten Teil der Untersuchung bildet eine quantitative repräsentative Befragung von Trägern und Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe in ganz Deutschland. Um längerfristige Entwicklungstendenzen zu erfassen bzw. um dem Prozesscharakter der Veränderungen gerecht zu werden, wird sowohl im qualitativen wie auch im quantitativen Untersuchungsteil nicht nur die aktuelle Situation erhoben, sondern auch die Entwicklung der letzten 10 Jahre retrospektiv mitberücksichtigt.

 

Qualitative Fallstudien

In den Fallstudien werden alle vor Ort tätigen Institutionen der Freien Straffälligenhilfe untersucht. Hierzu gehören alle auf die Freie Straffälligenhilfe spezialisierten Organisationen und Träger, aber auch alle integriert arbeitenden Einrichtungen der allgemeinen Wohlfahrtspflege, die explizit Hilfsangebote für Straffällige oder deren Angehörige anbieten. Zudem wird das gesamte lokale Netzwerk der Straffälligenhilfe analysiert, d. h. es werden auch die Außenbeziehungen der Freien Straffälligenhilfe zu Auftraggebern, finanziellen Trägern, Kooperationspartnern, Konkurrenten etc. erfasst. Zu diesem Netzwerk gehören Akteure der Justiz, insbesondere die staatliche Straffälligenhilfe in Form der Gerichts- und Bewährungshilfe, verschiedene Sozialbehörden (Sozialamt, Jugendamt), sowie die (häufig externen) Haftentlassenberatungen in den Justizvollzugsanstalten, die die Haftentlassenen zu den jeweiligen lokalen Einrichtungen der Straffälligenhilfe vermitteln.
Die Fallstudien sollen die Pluralität der Freien Straffälligenhilfe, wie man sie in Deutschland vorfindet, widerspiegeln. Diese Pluralität zeigt sich in deutlichen Unterschieden hinsichtlich der Unabhängigkeit von der Justiz, der Unabhängigkeit von den großen Wohlfahrtsverbänden, des Professionalisierungs- und Spezialisierungsgrades und der Stärke des sozialen Hilfsnetzwerkes in das die Freie Straffälligenhilfe eingebettet ist. Nicht alle Kombinationen dieser Strukturmerkmale sind jedoch realiter vorzufinden und nicht alle Kombinationen sind typisch für die Freie Straffälligenhilfe in Deutschland. Da es nur wenige empirische Forschungsarbeiten zur Freien Straffälligenhilfe gibt, mussten wir uns bei der Auswahl der Fallstudien auf mehrere Grundlagen stützen: ersten auf die in der Literatur als relevant für die Ausgestaltung der Freien Straffälligenhilfe diskutierten Kriterien (Quadt 1984, Trapp 1984, Kawamura-Reindl 2003, Müller-Dietz 1989); zweitens auf den Sachverstand der BAG-S; und drittens auf unsere eigene Kenntnis des Feldes. Unter Berücksichtigung der praktischen Durchführbarkeit ergab dies fünf typische Fallkonstellationen.

In der ersten Fallstudie wollen wir die Entwicklung eines lokalen Netzwerkes der Freien Straffälligenhilfe untersuchen, das sich über Jahre gebildet hat und gut ausgebaut ist. In seinem Zentrum steht ein großer freier Träger, der einen relativ hohen Professionalisierungs- und Spezialisierungsgrad aufweist und nur schwach an die Justiz angebunden ist. Eine solche Konstellation finden wir beispielsweise in Münster mit „Chance e.V.“ oder in Bielefeld mit dem „Kreis 74“.

Die zweite Fallstudie bezieht sich ebenfalls auf ein gut ausgebautes und etabliertes Netzwerk der Freien Straffälligenhilfe. Im Unterschied zur ersten Studie soll es sich bei dem zentralen Akteur um einen justiznahen Straffälligenhilfeverein handeln, der aber auch einen hohen Professionalisierungsgrad aufweist und ein differenziertes Angebot für Straffällige bietet. Für diese Konstellation wählten wir Stuttgart aus, wo wir mit dem Bewährungshilfe e.V. und der Sozialberatung Stuttgart e.V. gleich zwei große justiznahe Straffälligenhilfevereine vorfinden. Stuttgart bietet zudem die Chance, die Auswirkung der Privatisierung der staatlichen Straffälligenhilfe auf die Freie Straffälligenhilfe zu beobachten, da im Landgerichtsbezirk Stuttgart die Bewährungs- und Gerichtshilfe seit dem 1.1.2005 auf einen externen freien Träger (Neustart) übertragen wurde. Da es sich bei der Privatisierung der Bewährungs- und Gerichtshilfe um das erste Modellprojekt dieser Art in Deutschland handelt, wird ihm in der kriminalpolitischen Diskussion Modellcharakter zugeschrieben, der nicht ohne Auswirkungen auf andere Bundesländer bleiben wird.

In der dritten Fallstudie betrachten wir ein Netzwerk, in dessen Mittelpunkt eine integriert arbeitende Einrichtung für Straffällige steht, d.h. eine Einrichtung, in der neben Straffälligen und deren Angehörigen noch andere Klienten betreut bzw. soziale Probleme bearbeitet werden. Zu fragen ist bei dieser Fallkonstellation insbesondere, ob sich der geringe Spezialisierungsgrad der Straffälligenhilfe auch in einer geringen Professionalisierung und in einem schwachen Hilfsnetzwerk niederschlägt. Eine solche Fallkonstellation „integrierte Anlaufstelle für Straffällige“ findet man beispielsweise in Würzburg oder Augsburg.

Im Zentrum der vierten Fallstudie steht ein Modell der Freien Straffälligenhilfe, das vielen als „Auslaufmodell“ gilt. Untersucht werden soll das Netzwerk, das sich um einen von der Justiz und den großen Wohlfahrtsverbänden unabhängigen Verein entwickelt hat, dessen Hauptarbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen wird. Da der geringe Professionalisierungsgrad der Einrichtung nur die Bearbeitung geringer Fallzahlen zulässt, ist eine solche Konstellation vor allem in ländlichen Gebieten vorzufinden. Ein Beispiel hierfür ist die „Gesellschaft für soziale Eingliederung e.V.“ Rheinbach im Süden Nordrhein-Westfalens.

In der fünften Fallstudie wird ein lokales Netzwerk der Straffälligenhilfe in den Neuen Bundesländern untersucht. Da dort aus historischen Gründen die Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und traditionelle Straffälligen-Hilfsvereine fehlen, ist in vielen Regionen das Netzwerk der Freien Straffälligenhilfe nur sehr schwach ausgebildet. Verschärft wird diese randständige Position durch die prekäre Haushaltslage vieler Länder und Kommunen der Neuen Bundesländer und die damit verbundene schlechte finanzielle Ausstattung der Freien Straffälligenhilfe. Dem steht ein starker Problemdruck seitens der Klienten gegenüber, da in Folge hoher Arbeitslosigkeit und eines insgesamt schlecht ausgestattete Sozialbereichs ein hoher Hilfsbedarf besteht. Beispiele für eine solche Konstellation finden wir in den Städten Neuruppin (Brandenburg) oder Neustrelitz ( Mecklenburg-  Vorpommern).

Die den Fallstudien zugrunde liegenden Daten sollen mit Hilfe von drei sich ergänzenden Methoden erhoben werden: Dokumentenanalyse, leitfadengestützte Interviews mit Akteuren und Experten des Feldes, Sekundäranalysen statistischer Erhebungen.

Die Dokumentenanalyse hat die Untersuchung von Geschäftsberichten, Selbstdarstellungen (u. a. Internetauftritte), Informationsbroschüren aller vor Ort tätigen Träger oder Organisationen der Freien Straffälligenhilfe zum Gegenstand. Erfasst werden sollen insbesondere das Spektrum des Hilfs- und Leistungsangebots, das Fallaufkommen bei den verschiedenen Angeboten, das Selbstverständnis der Organisation, das Qualifikationsprofil der Mitarbeiter/innen, das Verhältnis von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitern und die Finanzierungsgrundlage der Einrichtungen, differenziert nach Art (z.B. Spenden, Bußgelder, Leistungen nach BSHG etc.) und Höhe der Mittel. Soweit uns zugänglich werden hierzu auch organisationsinterne Dokumentationen und Erhebungen herangezogen. Zentral für die Beschreibung von Entwicklungstrends sind die bei den meisten Trägern öffentlichen Geschäftsberichte der vergangenen zehn Jahre.

Ergänzt wird diese Dokumentenanalyse durch die Befragung der Geschäftsführern bzw. Einrichtungsleitern oder Fachabteilungsleitern. Mit Hilfe von leitfadengestützten Interviews können so Lücken der Dokumentenanalyse geschlossen und Informationen ergänzt werden. Zusätzlich zu den Fragen über das Leistungsangebot, Fallaufkommen, Mitarbeiterstruktur und Finanzierungsgrundlagen etc. soll in den Interviews die Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen des lokalen Straffälligenhilfe-Netzwerkes thematisiert werden, d.h. das Verhältnis zu anderen Hilfsvereinen, das Verhältnis zur staatlichen Straffälligenhilfe, das Verhältnis zu Richtern und Staatsanwälten und das Verhältnis zu den lokalen Sozialbehörden. Um möglichen „beschönigenden“ Selbstdarstellungen der Einrichtungen eine andere Sicht entgegenzustellen, sind zusätzlich zu den Gesprächen mit der Führungsebene leitfadengestützte Interviews mit Fachkräften der „operativen“ Ebene geplant. In diesen leitfadengestützten Interviews steht auch die Alltagspraxis bestimmter Tätigkeitsbereiche (z. B. Gemeinnützige Arbeit, Schuldenberatung, Haftentlassenenhilfe in den Justizvollzugsanstalten, Anleitung von Ehrenamtlichen etc.) im Zentrum. In den Interviews mit beiden Akteursgruppen der Freien Straffälligenhilfe geht es auch darum, Zugang zu bekommen zu den Erfahrungen und dem Wissen, über das die befragten Akteure aus ihrer oft jahrelangen teilnehmenden Beobachtung des Feldes verfügen. Neben „harten“ Daten werden dabei auch Einschätzungen zu Entwicklungen des Feldes wie z. B. des lokalen kriminalpolitischen Klimas oder der Relevanz von Leitbildern und des Selbstverständnisses abgefragt.

Zusätzlich zu den Interviews mit den Akteuren der Freien Straffälligenhilfe sind leitfadengestützte Interviews mit den Vertretern unterschiedlicher Kooperationspartner der Straffälligenhilfe geplant. Vorgesehen ist ein Gespräch mit der/dem für die Straffälligenhilfe zuständigen Referentin/en am Landgericht und Vertretern der staatlichen Straffälligenhilfe (z.B. Bewährungs- und Gerichtshelfer). Optional vorgesehen sind zudem Gespräche mit den lokalen Sozialbehörden und besonderen Experten des lokalen Straffälligenhilfenetzes. Zu denken ist hierbei insbesondere an pensionierte „Pioniere“ der Straffälligenhilfe oder ehemalige Geschäftsführer von Einrichtungen.

Die genaue Anzahl der Akteurinterviews und Expertengespräche je Fallstudie lässt sich im Vorfeld nicht genau festlegen. Vorgesehen und mit den beantragten Mitteln leistbar sind ca. 10-15 Interviews pro Fallstudie, wobei die genaue Anzahl der Interviews auch von der Differenziertheit und Größe des lokalen Netzwerkes der Straffälligenhilfe abhängig sein wird. Die Auswahl der Gesprächspartner wird teilweise über ein „Schneeballsystem“ erfolgen. Entsprechend sind telefonische Vorabklärungen notwendig, um die Erhebungen vor Ort zeitlich zu bündeln und so die ohnehin beachtlichen Reiseaufwendungen zu minimieren.

Die Qualität der erhobenen Informationen ist zentral abhängig von der Kooperationsbereitschaft der untersuchten Einrichtungen. Die Zusammenarbeit des Instituts für Kriminologie mit der BAG-S, in der über ihre Dachverbände die meisten Träger und Einrichtungen organisiert sind, dürfte die Kooperationsbereitschaft zwar erhöhen. Die Grenzen der Kooperation dürften aber in „heiklen“ Bereichen, in denen keine Anonymisierung der Auskünfte möglich ist, schnell erreicht sein. Dies betrifft weniger Einschätzungsfragen als vielmehr Informationen über harte finanzielle Daten, die, wie unsere Vorgespräche zeigten, von vielen im Wettbewerb stehenden Akteuren als „Betriebsgeheimnis“ behandelt werden.

Die dritte Basis der Feldstudien bilden Sekundäranalysen vorhandener Statistiken. Hierbei kann vor allem auf die Statistiken der Rechtspflege zurückgegriffen werden, um so die Bedarfs- und Angebotsentwicklung miteinander in Beziehung zu bringen. Ergänzend können Erhebungen lokaler Sozialbehörden oder lokale Klientenerhebungen herangezogen werden wie beispielsweise die Bedarfserhebung „Soziale Situation und Betreuungsbedarf von Probandinnen und Probanden“, die im Amts- und Landgerichtsbezirk Stuttgart von der Bewährungshilfe im Amts- und Landgerichtsbezirk Stuttgart gemeinsam mit dem Bewährungshilfe e.V. in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Angestrebt wird auch die Analyse der bei den übergeordneten Gerichten (in Baden-Württemberg sind dies beispielsweise die Oberlandesgerichte) geführten Statistiken über die Verteilung der von Richtern verhängten Bußgelder an die verschiedenen gemeinnützigen Einrichtungen. Diese Statistiken dürften zwar in Folge ihrer verbandspolitischen Relevanz mit einigen Zugangshürden verbundenen sein, ihre Analyse im Zeitverlauf erlaubt jedoch Aussagen über die Verschiebung der Finanzierungsgrundlage vieler Einrichtungen der Straffälligenhilfe.

Die verschiedenen Informationsquellen werden in den Fallstudien der fünf lokalen Netzwerke der Freien Straffälligenhilfe zusammengeführt. Im Ergebnis erhält man dadurch eine detaillierte Beschreibung der Netzwerke und ihrer Veränderungen hinsichtlich dem Aufgaben- und Tätigkeitsprofil, dem Verhältnis der verschiedenen Akteure untereinander, der internen Arbeitsorganisation und des Selbstverständnisses der Freien Straffälligenhilfe. Diese Beschreibung beinhaltet auch die hinter den Entwicklungen stehenden Begründungen und Kausalitäten der Prozesse.

 

Repräsentative quantitative Befragung

Ergänzend zu den Fallstudien soll eine quantitative Untersuchung der Freien Straffälligenhilfe in Deutschland durchgeführt werden. Eine solche für Deutschland jedenfalls in dieser Form erstmalig durchgeführte repräsentative Befragung der Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe ermöglicht eine Beschreibung der Gesamtsituation der Freien Straffälligenhilfe. Sie erlaubt auch eine Abschätzung der (quantitativen) Relevanz der in den Fallstudien ermittelten Veränderungsprozesse und Problemlagen.
Die Befragung erfolgt mit einem standardisierten Fragebogen, dessen genauer Aufbau und Inhalt noch abhängig ist von den Ergebnissen der Fallstudien. Verschiedene Themenbereiche sind Gegenstand der Befragung:

  • das Tätigkeits- und Leistungsprofil der Einrichtung,
  • die Finanzierungsgrundlage der Einrichtung,
  • die Vernetzung und Arbeitsteilung mit anderen Einrichtungen der Straffälligenhilfe,
  • die internen Arbeitsorganisation und Mitarbeiterstruktur,
  • die Entwicklung des Ehrenamtes,
  • das Selbstverständnis der Einrichtung

Neben einer aktuellen Bestandsaufnahme geht es dabei auch um die retrospektive Erfassung möglicher Veränderungsprozesse innerhalb der letzten zehn Jahre. Aufgegriffen werden sollen auch einige Fragestellungen aus den zurückliegenden Diakonie- und Caritas-Erhebungen, um eine Vergleichbarkeit der Untersuchungsergebnisse zu ermöglichen.

Der Fragebogen richtet sich an die Führungsebene, d.h. die Geschäftsführer oder Einrichtungsleiter aller selbstständigen Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe in Deutschland. Entsprechend groß ist der Aufwand, der zur Ermittlung der Grundgesamtheit betrieben werden muss. Da es kein systematisches aktuelles Adressenverzeichnis der Organisationen der freien Straffälligenhilfe gibt, wird für die Ermittlung der Grundgesamtheit ein mehrstufiges Verfahren gewählt. Die Basis bildet das aktuelle Adressverzeichnis der BAG-S zu Einrichtungen und Hilfsangeboten für Straffällige und deren Angehörige. Abgeglichen und ergänzt wird diese Übersicht durch die Adressenverzeichnisse der Straffälligeneinrichtungen der großen Wohlfahrtsverbände. Diese sind teilweise im Internet zugänglich oder dürften ohne größere Schwierigkeiten von den Verbänden zu erhalten sein. Eine dritte Quelle bildet das leider nicht mehr ganz aktuelle, aber allein schon von seinem Umfang einmalige „Adressbuch Soziale Arbeit und Strafrecht“. Darin sind auch kleinere Einrichtungen und die völlig unabhängig von den Wohlfahrtsverbänden und justiznahen Vereinen arbeitenden Einrichtungen erfasst. Mit Nachrecherchen via Telefon und Internet, soll die Aktualität der Adressen gesichert, der Status kleinerer Vereine und Einrichtungen überprüft und weiße Flecken auf der Landkarte gefüllt werden. Für die Vervollständigung der Adressen soll schließlich auch noch die Feldkenntnis der Akteure und Experten der lokalen Fallstudien genutzt werden.

Angesichts der Schwierigkeiten, die selbst die Dachverbände der kirchlichen Einrichtungen der Straffälligenhilfe Caritas (2004) und Diakonie (2004) hatten, ihre Mitgliedseinrichtungen für eine Teilnahme bei den von ihr durchgeführten Erhebungen mitzumachen, darf der Rücklauf nicht zu hoch eingeschätzt werden. Dennoch ist angesichts der geschätzten weit über 1000 selbstständigen Einrichtungen der Freien Straffälligenhilfe[1] mit einem Rücklauf von mehreren hundert Fragebögen zu rechnen. Eine Fallzahl, die groß genug ist, ein repräsentatives Strukturbildes der freien Straffälligenhilfe zu erstellen; repräsentativ im Hinblick auf verschiedene Organisationsformen, Organisationsgrößen, die unterschiedliche Ressourcenausstattung, der Nähe zur Justiz und der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche der Freien Straffälligenhilfe.

Der Erfolg der Befragung soll durch einen umfangreichen Pre-Test abgesichert werden. Für diesen Pre-Test kommen insbesondere die qualitativ erhobenen, an den lokalen Fallstudien teilnehmenden Einrichtungen in Frage. Falls zur Erhöhung der Rücklaufquote erforderlich, ist ein zusätzliches Erinnerungsschreiben an alle Einrichtungen geplant. Auch die Zusicherung einer Veröffentlichung der Grundauszählung der Befragung im Internet und die enge Kooperation mit der BAG-S dürften sich positiv auf die Mitarbeit der zu befragenden Einrichtungen auswirken.

Ergänzend zu der bundesweiten Befragung sind Expertengespräche auf Verbandsebene geplant. Für diese Gespräche wären z. B. die Referatsleiter für Straffälligenhilfe der großen Wohlfahrtsverbände zu gewinnen. So könnte auch nicht veröffentlichtes Wissen zu Problemlagen und Entwicklungstrends der Freien Straffälligenhilfe in die Interpretation der repräsentativen Daten einfließen.


[1] Genaue Zahlen hierzu liegen nicht vor. Die von Schöch/Kaiser/Kerner (1982, S. 464) für die alten Bundesländer angegebene Zahl von 2700 dürfte heute zwar nicht mehr erreicht werden, doch lassen erste Auswertungen des Adressenverzeichnisses der BAG-S und des „Adressbuches Soziale Arbeit und Strafrecht“ (1995) eine Anzahl von über 1000 Einrichtungen als realistisch erscheinen.