Nur für PO 2022: Die neue "Orientierungsprüfung" im Bachelor - was umfasst diese, bis zu welchem Semester muss ich sie zwingend bestanden haben und wie oft kann ich sie wiederholen?
In der neuen Prüfungsordnung gibt es - analog zur Orientierungsprüfung in der PO 2017 - eine Frist, bis zu der bestimmte studienbegleitende Prüfungsleistungen (Modulleistungen) erbracht werden müssen. Dies sind:
- alle Modulleistungen des Moduls „Praktische Informatik 1: Deklarative Programmierung“ (INFM1110) und
- alle Modulleistungen des Moduls „Konzeptuelle und neurobiologische Grundlagen der Kognitionswissenschaft“ (KOGM1210)
Diese Modulleistungen müssen zwingend bis zum Ende des 3. Semesters abgelegt werden; ansonsten geht der Prüfungsanspruch für das Studium verloren, es sei denn, die Fristüberschreitung ist von der oder dem Studierenden nicht zu vertreten. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der oder des Studierenden.
Jede dieser Modulleistungen kann maximal zweimal wiederholt werden (= 3 Versuche). Dabei ist zu beachten, dass Haupt- und Nachklausur (bzw. 1 und 2. Prüfungstermin) in einem Semester rechtlich als zwei getrennte Prüfungen gelten. Wenn Sie also z.B. im 1. Semester sowohl an der Hauptklausur als auch an der Nachklausur in "Praktische Informatik 1" teilnehmen und beide Klausuren nicht bestehen würden, dann haben Sie nur noch einen weiteren Versuch (im nächstmöglichen, 3. Semester).
[Grundlage: PO2022, BT: § 11 Fristen für die Erbringung von Modulleistungen; Bachelorrahmenprüfungsordnung § 26]