Uni-Tübingen

Während des Studiums

Hier finden Sie einen Überblick über verschiedene Angebote, die für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung während ihres Studiums relevant sein können.

Informationen für Studierende im ersten Semester

Sie erhalten wichtige Informationen für Studierende im ersten Semester, die ihr Studium mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung beginnen, im Rahmen der Orientierungswoche in der Infoveranstaltung “Studieren mit Beeinträchtigung”.

(Hier finden Sie die Folien aus dem vergangenen Jahr als PDF zum Download, Stand: Wintersemester 2023/24).

Workshop "Semestermanagement für Studierende mit Beeinträchtigung"

Themen wie z.B. besondere Bedürfnisse bei der Studienorganisation, Unterstützungsmöglichkeiten, oder auch eine individuelle Anpassung von bestimmten Studien- und Prüfungsleistungen über den sogenannten Nachteilsausgleich werden zu Semesterbeginn in dem barrierefrei erreichbaren Workshop "Semestermanagement für Studierende mit Beeinträchtigung" besprochen.

 Achtung: Dieser Workshop findet bereits am 01. Oktober 2024 statt, also schon vor Semesterbeginn!

Krankheitsbedingtes Urlaubssemester

Informationen zur Beurlaubung aufgrund von Krankheit finden Sie auf der folgenden Seite des Studierendensekretariats.

Antrag auf Nachteilsausgleich

Laut Gesetz (§ 2 und § 32 Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg) ist die Universität verpflichtet, auf die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Rücksicht zu nehmen. Wir tun dies, indem wir mit Ihnen gemeinsam Anpassungen finden, die Ihren Möglichkeiten zum Studium entsprechen. Hier geht es nicht um ein „Studium light“, sondern darum, dass Sie gleichberechtigte Chancen haben, Ihre Studienleistungen erfolgreich zu erbringen.

Diese Anpassungen beantragen Sie in einem sogenannten Antrag auf Nachteilsausgleich. Dieser Antrag ist mit diesem Vordruck oder formlos an das zuständige Prüfungsamt Ihres Faches / Ihrer Fächer zu stellen. Sie legen dar, aus welchen Gründen die erbetenen Anpassungen für Sie notwendig sind und bestätigen diese Ausführungen mit einem Attest eines Arztes / Facharztes / Psychotherapeuten. (Vorschläge, wie ein Attest gestaltet werden sollte, finden Sie im Dokument "Attest-Anforderungen".) Es ist hilfreich, wenn aus dem Attest die beantragten Nachteilsausgleiche ersichtlich werden.

Das Prüfungsamt teilt Ihnen dann schriftlich mit, in welcher Weise Ihrem Antrag entsprochen werden konnte. Mit diesem Schreiben informieren Sie die Lehrenden über die notwendigen Anpassungen oder die veränderten Regelungen, die für Ihr Studium gelten. Um es allen Beteiligten leicht zu machen, kümmern Sie sich bitte frühzeitig um eine notwendige Anpassung. Bedenken sollten Sie, dass die Prüfungsämter und die Lehrenden eine gewisse Bearbeitungs- oder Vorlaufzeit brauchen, um Ihr Anliegen gut behandeln zu können.

Auch für kirchliche Prüfungen und für Prüfungen zum Staatsexamen können Sie einen Nachteilsausgleich stellen. Wenden Sie sich hierzu an das zuständige Prüfungsamt.

Anregungen und Informationen zu dem Thema finden Sie in dieser Arbeitshilfe (z.B. S. 29-33, Seitenangabe des Dokuments) und auch hier: https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/studium-und-pruefungen

Nachteilsausgleich für Austauschstudierende

Wenn Sie als Austauschstudierende bzw. Austauschstudierender aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung einen Nachteilsausgleich für Lehrveranstaltungen oder Prüfungen benötigen, sollten Sie frühzeitig einen Antrag stellen, damit Anpassungsleistungen frühzeitig umgesetzt werden können. Sofern bereits ein Nachteilsausgleich Ihrer Herkunftsuniversität vorliegt, können Sie auch diesen existierenden Bescheid einreichen; das Dokument muss entweder auf Deutsch oder Englisch vorliegen.

Bitte informieren Sie sich konkret hinsichtlich der Antragstellung in der Zentralen Studienberatung. Die Weiterleitung des Antrags an das Prüfungsamt erfolgt über die Zentrale Studienberatung.

Studienassistenz zur Unterstützung des Studienalltags

Studienassistenzen können Sie im Studienalltag in ganz verschiedenen Bereichen unterstützen. Bei einer Hörbehinderung können diese beispielsweise Mitschriften für Sie anfertigen. Bei einer Sehbeeinträchtigung oder Legasthenie unterstützen die Studienassistenzen Sie beispielsweise bei der Recherche von Fachliteratur. Die Finanzierung der Studienassistenzen erfolgt in der Regel über den zuständigen Sozialleistungsträger als Eingliederungshilfe. Da bei der Organisation einer Studienassistenz mit einiger Vorlaufszeit zu rechnen ist, sollten Sie diese bereits frühzeitig im Vorfeld Ihres Studiums beantragen. Der Beratungs- und Sozialdienst des Landkreises Tübingen bietet dazu Informationen, Beratung und Unterstützung an. Als Orientierungshilfe für das Thema Eingliederungshilfe können Sie die Empfehlungen der BAGÜS Stand 2020 (pdf, nicht barrierefrei) heranziehen.Bei der Suche nach einer geeigneten Studienassistenz innerhalb der Universität Tübingen unterstützt die Zentrale Studienberatung Sie gerne.

Technische Hilfsmittel

Eine Übersicht verschiedener technischer Hilfsmittel finden sie hier.

Assistenzhund

Was genau ist ein Assistenzhund?
Ein Assistenzhund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der Menschen mit einer Behinderung oder chronischen (psychischen oder physischen) Erkrankung im Alltag unterstützt. Die Ausbildung eines Assistenzhundes dauert ca. 2 Jahre.

Für wen kommt ein Assistenzhund in Frage?
Assistenzhunde werden bei diversen Krankheitsbildern eingesetzt, ob es sich um Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, Leben im Rollstuhl, eingeschränkte Mobilität, Epilepsie, Narkolepsie, Traumafolgestörung (PTBS), Autismusspektrumstörung oder Diabetes handelt (Diagnosen nicht abschließend).

Darf ich meinen Assistenzhund mit an die Universität Tübingen nehmen?
Normalerweise ist das Mitführen von Hunden an die Universität nicht erlaubt. Blinden- und Assistenzhunde gelten per Behindertengleichstellungsgesetz (§ 12 e Absatz 3) aber als Hilfsmittel.
Um Unklarheiten und Schwierigkeiten beim Mitführen Ihres Blinden- und Assistenzhundes vorzubeugen, stellt die Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität Tübingen eine schriftliche Bescheinigung aus, welche die Erlaubnis zum Mitführen des Assistenzhundes an
die Uni Tübingen bestätigt. Wenden Sie sich dafür gerne per Mail an: zsbspam prevention@uni-tuebingen.de

Für die schriftliche Bescheinigung sind folgende Dinge nachzuweisen:

  • Notwendigkeit über die Mitführung des Hundes durch Bescheinigung der Krankenkasse oder Ärztin
  • Ausbildung des Assistenzhundes
  • Haftpflichtversicherung

Bitte beachten Sie, dass der Assistenzhund eine Kennzeichnung an Leine oder Halsband trägt, damit er von anderen Personen als Assistenzhund erkannt werden kann.
Auf Grundlage der schriftlichen Bescheinigung der ZSB darf der Assistenzhund in die universitären Gebäude mitgenommen werden, ausgenommen davon sind Labore. Die schriftliche Bescheinigung sollte immer mitgeführt werden um diese vorzeigen zu können, sollte es Nachfragen geben.
Es wird empfohlen rechtzeitig vor Semesterbeginn die Lehrenden über den Assistenzhund zu informieren, so dass bei eventuellen Interessenskonflikten mit Kommilitonen oder Kommilitoninnen (z.B. aufgrund Hundephobie oder Hundehaarallergie) gute Kompromisse gefunden werden können um Benachteiligungen entgegenzuwirken.

Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den Assistenzhund-Regelungen

Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMFAS) finden Sie in FAQ Format weitere Informationen zu dem Thema.

Piktogramm zu dem Thema, zu finden auf dieser Seite: https://www.pfotenpiloten.org/broschuere-assistenzhundteams/

 

Barrierefreier Ruhe- und Arbeitsraum

In der Universitätsbibliothek Wilhelmstraße 32 (Ammerbau, Ebene 3, Raum A 321) steht für Studierende mit Behinderung oder einer (chronischen) Erkrankung ein Ruhe- und Arbeitsraum zur Verfügung. Der Raum ist barrierefrei erreichbar und mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch, einem Sessel mit Hocker und einer Yogamatte ausgestattet. Er bietet Ihnen die Möglichkeit, sich auszuruhen, medikamentös zu behandeln oder konzentriert zu arbeiten.

Den Schlüssel zum Raum erhalten Sie im gleichen Gebäude an der Information Ammerbau von 08.00 bis 18.30 Uhr gegen Vorlage Ihres Behindertenausweises und Ihres Studierendenausweises.

(Chronisch) kranke Studierende OHNE Nachweis (sowie Nutzerinnen und Nutzer mit Begleithund oder Ähnliches) wenden sich bitte vorab an die Zentrale Studienberatung. Nach einem persönlichen Gespräch im Rahmen der offenen Sprechstunde kann Ihnen ein Nachweis ausgestellt werden, der Sie zur Nutzung des Raumes berechtigt und den Sie dann in der Bibliothek an der Information Ammerbau vorlegen können.

Grundsätzlich gilt: Das Ruhebedürfnis geht vor! Bitte sprechen Sie sich mit ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen ab, wer den Raum gerade am dringendsten benötigt.

Nutzungszeiten des Ruhe- und Arbeitsraums A 321:
Montag bis Freitag von 08.00 bis 23.30 Uhr

Angebote der Universitätsibliothek

Ausleihbedingungen im Lesesaal der UB und in Institutsbibliotheken

Studierende mit Behinderung können bei Vorlage des Behindertenausweises Sonderkonditionen erhalten. Auskunft hierzu erteilt das Ausleihzentrum (Telefon: 07071 29-72579). Falls in dringenden Fällen Literatur aus dem Präsenzbestand für die Entleihung nach Hause benötigt wird, kann man sich an die Information des Allgemeinen Lesesaals wenden (Telefon 07071 29-72849).

Das Bibliothekssystem ist von der Homepage der UB aus über den Link Bibliothekskatalog erreichbar und kann barrierefrei genutzt werden. Möglich ist hier u. a. die Recherche im Bibliothekskatalog, der Blick ins eigene Ausleihkonto und der Zugang zum Fernleihportal.

Ausgeliehene Werke müssen vom Entleiher fristgerecht und aktiv verlängert werden. Ansprechpartnerin in der UB ist Frau Heike Mattheis (heike.mattheisspam prevention@ub.uni-tuebingen.de).

Weitere Informationen der UB zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf der Seite "Barrierefreiheit".

Literaturübertragung

Für Studierende mit Sehbeeinträchtigung sind im Katalog der Universitätsbibliothek und auch im SehkOn (Sehgeschädigtengerechter Katalog - Online - der Universitätsbibliothek Dortmund)  Werke enthalten, die übertragen wurden.

Online Vorlesungsmitschnitte

Auf dem Tübinger Internet Multimedia System (timms) finden Sie eine große Anzahl von Vorlesungsmitschnitten aus verschiedenen Fachbereichen.
Hier können Sie Vorlesungen von zuhause aus zu Ihrem selbstgewählten Zeitpunkt und in eigenem Tempo nachhören.

Es besteht auch die Möglichkeit für Sie wichtige Vorlesungsmittschnitte zu beantragen.

Rückerstattung des erhöhten Semesterbeitrags

Um den erhöhten Studierendenwerksbeitrag (Anteil für den Verkehrsverbund) zurückzuerhalten, müssen Sie einen entsprechenden "Antrag auf Erstattung des ÖPNV-Beitragsanteils" beim Studierendenwerk stellen. Ein Teil des Semesterbeitrags ist für das "Semesterticket" im ÖPNV (Öffentlicher PersonenNahVerkehr) vorgesehen. Studierende mit Behinderung können sich diesen Betrag rückerstatten lassen, wenn sie in Verbindung mit ihrem Behindertenausweis eine Wertmarke bzw. einen für sie nicht nutzbaren Anspruch auf eine Wertmarke haben. Beides erhalten Sie vom Sozialamt. Mit diesen geforderten Nachweisen stellen Sie den Antrag auf Rückerstattung an das Studierendenwerk. Dieses überweist Ihnen dann den entsprechenden Betrag.

Kontaktdaten und Antragsformular

Befreiung von Studiengebühren für ein Zweitstudium aufgrund Behinderung

Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen zur Befreiung von der Studiengebühr für ein Zweitstudium aufgrund einer erheblich studienerschwerenden Behinderung nach §2 SGB IX.

 

Vergabe von Parkplätzen

Wenn Sie im Falle einer körperlichen Beeinträchtigung regelmäßig auf einen Parkplatz angewiesen sind, können Sie diesen über die Parkraumverwaltung der Universität Tübingen beantragen. Die Universität Tübingen bewirtschaftet mehrere Parkplätze im  Bereich Morgenstelle sowie im Talbereich. Im Talbereich ist ein Behindertenausweis mit Merkzeichen G in der Regel notwendig.

Weitere Informationen zur Parkraumverwaltung und zur Beantragung eines Parkplatzes finden Sie bei der Parkraumverwaltung

Wohnen

Es ist sinnvoll, sich bereits frühzeitig um eine Wohnmöglichkeit in Tübingen zu kümmern. Der Wohnungsmarkt in Tübingen ist angespannt und die Mietpreise vergleichsweise hoch. Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können bevorzugt auf Wohnheimplätze beim Studierendenwerk zugreifen. Hierfür müssen Sie sich frühzeitig bewerben und im Bewerbungsformular aussagekräftige Angaben machen und Kontakt zu den Ansprechpersonen aufnehmen. Zudem kann auf Antrag mit ausreichender Begründung und entsprechenden Nachweisen, die übliche maximale Wohnheimdauer von 6 Semestern verlängert werden.

Informationen und Ansprechpersonen zu geeigneten Wohnmöglichkeiten:

http://www.my-stuwe.de/wohnen/barrierefreies-wohnen/

Weitere Wohnmöglichkeiten finden Sie in der Broschüre "Wohnen in Tübingen", die von der Zentralen Studienberatung erstellt wird.

Unterstützung in Fällen von Benachteiligung und Diskriminierung

Das Diversitätsbüro ist Anlaufstelle bei allen Fragen rund um das Thema Diversität. Es berät, unterstützt und vermittelt auch in Fällen von Benachteiligung und Diskriminierung im Studium und am Arbeitsplatz.

Das Diversitätsbüro unterstützt die Universität Tübingen bei ihrem Ziel, eine auf Diversität und Chancengleichheit basierende Hochschulkultur zu entwickeln, in der alle ihre Mitglieder unabhängig von Geschlecht, ethnischer Abstammung, Alter, sozialem und religiösem Hintergrund, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung ihre individuellen Fähigkeiten entfalten und einbringen können. Dies ist im Leitbild der Universität entsprechend verankert.

Fragen zu studentischen Hilfskraftstellen/ Arbeitsverhältnissen

Bei rechtlichen Fragen zu studentischen Hilfskraftstellen/ Arbeitsverhältnissen an der Universität können sich Studierende an die Schwerbehindertenvertretung der Universität wenden. Hier finden Sie die Kontaktdaten.

Sport und Freizeit

Der Hochschulsport des Instituts für Sportwissenschaft bietet ein breites Angebot an Sportmöglichkeiten. Wenn Sie sich unsicher sind ob bestimmte Kurse für Sie passend sind, dann wenden Sie sich direkt an Alexandra Kappler Tel.: 07071-29 72634 im Servicebüro.

Der Stadtverband für Sport e.V. in Tübingen unterstützt bei der Suche nach geeigneten Sportangeboten in den Tübinger Sportvereinen und bietet ggf. auch Begleit- und Assistenzdienste für die Sportangebote an.

Der Württembergische Behinderten- und Rehabilitationssportverban e.V. hat ein großes Angebot an Sportmöglichkeiten.

Information for international students

We have compiled some important information for you about accessibility in Tübingen. 

FAQ accessibility in Tübingen

Handbuch: "Studium und Behinderung"

Das Deutsche Studentenwerk bietet ein umfangreiches Handbuch mit Informationen für Studieninteressierte und Studierende an. Das Handbuch ist online verfügbar und kann bei Bedarf auch als Printfassung kostenfrei bestellt werden.

Handbuch: "Studium und Behinderung"