Gute wissenschaftliche Praxis
Als internationale Forschungsuniversität erwartet die Universität Tübingen von ihren Forscherinnen und Forschern, dass sie sich an etablierte Standards einer guten wissenschaftlichen Praxis halten. Verstöße gegen diese Standards können nicht nur das Ansehen der verantwortlichen Forscherin bzw. des verantwortlichen Forschers zerstören, sondern auch den Ruf unserer Universität schwer beschädigen.
Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten hat die Universität Tübingen Leitlinien verabschiedet sowie Strukturen und Anlaufstellen geschaffen.
Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis, denen sich alle Angehörigen der Universität Tübingen verpflichtet fühlen, sind in den Leitlinien der Universität Tübingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verankert.
Die Tübinger Leitlinien basieren auf dem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die DFG hat zur praxisnahen und fachspezifischen Konkretisierung des Kodex ein Online-Portal eingerichtet.
Ombudspersonen zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Universität Tübingen hat Ombudspersonen berufen, an die sich ihre Mitglieder und Angehörigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können. Die Ombudspersonen beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie nehmen Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an die verantwortliche Stelle zur Untersuchung weiter. Neben den Ombudspersonen zur guten wissenschaftlichen Praxis hat die Universität Tübingen Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten eingesetzt. Diese sind Anlaufstelle bei Konflikten während der Promotionsphase.
Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis gemäß § 4 VerfO
MEDIZIN
Ordentliche Ombudspersonen
Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann
ingeborg.kraegeloh-mann @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. H. Peter Rodemann
hans-peter.rodemann @uni-tuebingen.de
Stellvertretende Ombudspersonen
Prof. Dr. Marlies Knipper
marlies.knipper @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Tobias Renner
tobias.renner @med.uni-tuebingen.de
NATURWISSENSCHAFTEN
Ordentliche Ombudspersonen
Prof. Dr. Claudia Oecking, Zentrum für Molekularbiologie der Pflanzen
claudia.oecking @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Andreas Kappler, Fachbereich Geowissenschaften
andreas.kappler @uni-tuebingen.de
Stellvertretende Ombudspersonen
Prof. Dr. Doris Kunz, FB Chemie
doris.kunz @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Claus Zimmermann, FB Physik
claus.zimmermann @uni-tuebingen.de
GEISTESWISSENSCHAFTEN
Ordentliche Ombudspersonen
Prof. Dr. Sigrid Hirbodian, FB Geschichtswissenschaft
sigrid.hirbodian @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Markus Pudelko, FB Wirtschaftswissenschaft
markus.pudelko @uni-tuebingen.de
Stellvertretende Ombudspersonen
Prof. Dr. Valeria Merlo, FB Wirtschaftswissenschaft
valeria.merlo @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Thomas Sattig, FB Philosophie - Rhetorik - Medien
thomas.sattig @uni-tuebingen.de
Amtszeit: 17. März 2020 bis 16. März 2023
Informationen und Unterstützungsangebote zur guten wissenschaftlichen Praxis
Weiterbildungsangebote
Verschiedene Stellen an der Universität bieten Weiterbildungen zur guten wissenschaftlichen Praxis für Forschende verschiedener Karrierephasen an.
Beratung
Für Fragen zu Aspekten der guten wissenschaftlichen Praxis hat die Universität eine Reihe von Anlaufstellen eingerichtet.
Arbeit mit Versuchstieren
Die Arbeit mit Versuchstieren erfordert von Forscherinnen und Forschern besondere Sensibilität.
Medizinische Vorhaben am Menschen
Für medizinische Forschungsvorhaben am Menschen ist die Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Tübingen zuständig.
Weitere Dokumente zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), der Wissenschaftsrat (WR) und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben sich in mehreren Positionspapieren zur guten wissenschaftlichen Praxis und zu wissenschaftlichem Fehlverhalten geäußert.
Weitere Positionspapiere und Hinweise zur guten wissenschaftlichen Praxis
- Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung. Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung. Gemeinsames Positionspapier von DFG und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina (2014)
- Zum Positionspapier zum Thema Meinungsfreiheit an der Universität Tübingen (November 2020)
- Gute wissenschaftliche Praxis an deutschen Hochschulen. Empfehlung der 14. HRK-Mitgliederversammlung (Mai 2013)
- Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität. Positionspapier des Wissenschaftsrates vom (April 2015)
- DFG - Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Denkschrift)
Wissenschaftliches Fehlverhalten
Falls Sie als Mitglied der Universität wissenschaftliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis vermuten oder anzeigen wollen, wenden Sie sich bitte an eine der oben genannten Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis. Die Ombudspersonen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Die jeweilige Ombudsperson prüft den konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf seine Bedeutung. Begründete Verdachtsfälle werden an die Kommission für wissenschaftliches Fehlverhalten weitergegeben.
Details regelt die Verfahrensordnung der Eberhard Karls Universität Tübingen zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft (Fassung 2018).
Kommissionsmitglieder zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft gemäß § 7 VerfO
MEDIZIN
Ordentliches Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Olga Garaschuk, Institut für Physiologie
olga.garaschuk @uni-tuebingen.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Julia Skokowa, Medizinische Klinik
julia.skokowa @med.uni-tuebingen.de
NATURWISSENSCHAFTEN
Ordentliches Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Lars Wesemann, FB Chemie
lars.wesemann @uni-tuebingen.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Felix Wichmann, FB Informatik
felix.wichmann @uni-tuebingen.de
GEISTESWISSENSCHAFTEN
Ordentliches Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Wolfgang Forster, Juristische Fakultät (Vorsitzender)
forster @jura.uni-tuebingen.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Matthias Möhring-Hesse, Katholisch-Theologische Fakultät
matthias.moehring-hesse @uni-tuebingen.de
AKADEMISCHE MITARBEITER*INNEN
Ordentliches Kommissionsmitglied
PD Dr. Elisabeth Fuß, FB Biologie
elisabeth.fuss @uni-tuebingen.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
Dr. Rolf Frankenberger, FB Sozialwissenschaften
rolf.frankenberger @uni-tuebingen.de
HOCHSCHULEXTERN
Ordentliches Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Michael Schramm, Universität Hohenheim (Stellvertretender Vorsitzender)
schramm @uni-hohenheim.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
N.N.
Amtszeit: 17. März 2020 bis 16. März 2023
Angriffe auf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Die oben genannten Ombudspersonen sind in erster Linie Ansprechpersonen für Fragen guter wissenschaftlicher Praxis bzw. bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Darüber hinaus gibt es aber auch Problemfälle, die sich weder der Verfahrensordnung zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft noch sonst einem etablierten Verfahren an der Universität zuordnen lassen. Dazu gehören mögliche Angriffe auf Forschende, etwa aufgrund öffentlicher Äußerungen oder wegen als unerwünscht angesehener Forschungsrichtungen oder Forschungsmethoden.
Auch in diesen Fällen sind die Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis für Forschende unserer Universität ansprechbar. Dies ist gedacht als „niederschwelliges" Angebot, sich an Ansprechpersonen aus den jeweiligen Wissenschaftsbereichen zu wenden. Bei schwerwiegenden Angriffen, die eine Straftat darstellen (Bedrohung, Beleidigung, physische Gewalt) sollte sich der oder die Betroffene immer zusätzlich an die Polizei wenden sowie das Rektorat der Universität informieren.
Darüber hinaus gibt es eine Kommission für Konfliktmediation an der Universität Tübingen, die vor allem bei Konflikten zwischen Beschäftigten beziehungsweise zwischen Beschäftigten und Studierenden der Universität angerufen werden kann. Die Mitglieder der Kommission unterstützen beratend, um Konflikten vorzubeugen oder bestehende Konflikte zu entschärfen.
Weiterführende Informationen
Forschungsdatenmanagement
Forschungsdatenmanagement ist ein wichtiger Aspekt guter wissenschaftlicher Praxis.
Open Science
Die Universität sieht eine angemessene Verbreitung von Forschung an die Öffentlichkeit als Teil guter wissenschaftlicher Praxis an.