Gute wissenschaftliche Praxis
Als internationale Forschungsuniversität erwartet die Universität Tübingen von ihren Forscherinnen und Forschern, dass sie sich an etablierte Standards einer guten wissenschaftlichen Praxis halten. Verstöße gegen diese Standards können nicht nur das Ansehen der verantwortlichen Forscherin bzw. des verantwortlichen Forschers zerstören, sondern auch den Ruf unserer Universität schwer beschädigen.
Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten hat die Universität Tübingen Leitlinien verabschiedet sowie Strukturen und Anlaufstellen geschaffen.
Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis, denen sich alle Angehörigen der Universität Tübingen verpflichtet fühlen, sind in den Leitlinien der Universität Tübingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verankert.
Die Tübinger Leitlinien basieren auf dem Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Die DFG hat zur praxisnahen und fachspezifischen Konkretisierung des Kodex ein Online-Portal eingerichtet.
Ombudspersonen zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Universität Tübingen hat Ombudspersonen berufen, an die sich ihre Mitglieder und Angehörigen in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens wenden können. Die Ombudspersonen beraten als neutrale und qualifizierte Ansprechpersonen und tragen, soweit möglich, zur lösungsorientierten Konfliktvermittlung bei. Sie nehmen Anfragen unter Wahrung der Vertraulichkeit entgegen und leiten Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens im Bedarfsfall an die verantwortliche Stelle zur Untersuchung weiter. Neben den Ombudspersonen zur guten wissenschaftlichen Praxis hat die Universität Tübingen Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten eingesetzt. Diese sind Anlaufstelle bei Konflikten während der Promotionsphase.
Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis gemäß § 4 VerfO
MEDIZIN
Ordentliche Ombudspersonen
apl. Prof. Dr. Reinhild Klein
reinhild.klein @med.uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Marius Ueffing
marius.ueffing @uni-tuebingen.de
Stellvertretende Ombudspersonen
apl. Prof. Dr. Sandra Beer-Hammer
sandra.beer-hammer @uni-tuebingen.de
apl. Prof. Dr. Anil Batra
anil.batra @med.uni-tuebingen.de
NATURWISSENSCHAFTEN
Ordentliche Ombudspersonen
Prof. Dr. Caterina Gawrilow, Fachbereich Psychologie
caterina.gawrilow @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Andreas Kappler, Fachbereich Geowissenschaften
andreas.kappler @uni-tuebingen.de
Stellvertretende Ombudspersonen
Prof. Dr. Dominique J. Lunter, Fachbereich Pharmazie und Biochemie
dominique.lunter @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Werner Vogelsang, Fachbereich Physik
werner.vogelsang @uni-tuebingen.de
GEISTESWISSENSCHAFTEN
Ordentliche Ombudspersonen
Prof. Dr. Martina Thiele, Fachbereich Philosophie - Rhetorik - Medien
martina.thiele @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Markus Pudelko, FB Wirtschaftswissenschaft
markus.pudelko @uni-tuebingen.de
Stellvertretende Ombudspersonen
Prof. Dr. Pia Schober, Fachbereich Sozialwissenschaften
pia.schober @uni-tuebingen.de
Prof. Dr. Achim Mittag, Fachbereich Asien-Orientwissenschaften
achim.mittag @uni-tuebingen.de
Amtszeit: 17. März 2023 bis 16. März 2026
Informationen und Unterstützungsangebote zur guten wissenschaftlichen Praxis
Weiterbildungsangebote
Verschiedene Stellen an der Universität bieten Weiterbildungen zur guten wissenschaftlichen Praxis für Forschende verschiedener Karrierephasen an.
Beratung
Für Fragen zu Aspekten der guten wissenschaftlichen Praxis hat die Universität eine Reihe von Anlaufstellen eingerichtet.
Arbeit mit Versuchstieren
Die Arbeit mit Versuchstieren erfordert von Forscherinnen und Forschern besondere Sensibilität.
Medizinische Vorhaben am Menschen
Für medizinische Forschungsvorhaben am Menschen ist die Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Tübingen zuständig.
Weitere Dokumente zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), der Wissenschaftsrat (WR) und die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina haben sich in mehreren Positionspapieren zur guten wissenschaftlichen Praxis und zu wissenschaftlichem Fehlverhalten geäußert.
Weitere Positionspapiere und Hinweise zur guten wissenschaftlichen Praxis
- Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung. Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung. Gemeinsames Positionspapier von DFG und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina (2014)
- Zum Positionspapier zum Thema Meinungsfreiheit an der Universität Tübingen (November 2020)
- Gute wissenschaftliche Praxis an deutschen Hochschulen. Empfehlung der 14. HRK-Mitgliederversammlung (Mai 2013)
- Empfehlungen zu wissenschaftlicher Integrität. Positionspapier des Wissenschaftsrates vom (April 2015)
- DFG - Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Denkschrift)
Wissenschaftliches Fehlverhalten
Falls Sie als Mitglied der Universität wissenschaftliches Fehlverhalten oder Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis vermuten oder anzeigen wollen, wenden Sie sich bitte an eine der oben genannten Ombudspersonen für gute wissenschaftliche Praxis. Die Ombudspersonen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet und sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig. Die jeweilige Ombudsperson prüft den konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf seine Bedeutung. Begründete Verdachtsfälle werden an die Kommission für wissenschaftliches Fehlverhalten weitergegeben.
Details regelt die Verfahrensordnung der Eberhard Karls Universität Tübingen zum Umgang mit Fehlverhalten in der Wissenschaft (Fassung 2023).
Kommissionsmitglieder zur Untersuchung von Fehlverhalten in der Wissenschaft gemäß § 7 VerfO
MEDIZIN
Ordentliches Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Norbert Schmitz, Medizinische Fakultät
norbert.schmitz @med.uni-tuebingen.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Thomas Euler, Medizinische Fakultät
thomas.euler @cin.uni-tuebingen.de
NATURWISSENSCHAFTEN
Ordentliches Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Martin Oettel, Fachbereich Physik
martin.oettel @ifap.uni-tuebingen.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Felix Wichmann, Fachbereich Informatik
felix.wichmann @uni-tuebingen.de
GEISTESWISSENSCHAFTEN
Ordentliches Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Bernd Hecker, Juristische Fakultät
bernd.hecker @uni-tuebingen.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, Juristische Fakultät
j.binder @uni-tuebingen.de
AKADEMISCHE MITARBEITER*INNEN
Ordentliches Kommissionsmitglied
Dr. Cordula Brand, Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften (IZEW)
cordula.brand @uni-tuebingen.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
Dr. Meike Kammler, Dekanat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
meike.kammler @uni-tuebingen.de
HOCHSCHULEXTERN
Ordentliches Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Florian Fricke, Universität Hohenheim
w.florian.fricke @uni-hohenheim.de
Stellvertretendes Kommissionsmitglied
Prof. Dr. Ulrich Falk, Universität Mannheim
ulrich.falk @uni-mannheim.de
Amtszeit: 17. März 2023 bis 16. März 2026
Weiterführende Informationen
Forschungsdatenmanagement
Forschungsdatenmanagement ist ein wichtiger Aspekt guter wissenschaftlicher Praxis.
Open Access
Mit öffentlichen Geldern finanzierte Forschung soll kostenfrei zugänglich sein.