Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte über das Bewerbungsportal an die Universität:
Bewerbungsportal Masterstudiengänge
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Bitte beachten Sie die Bewerbungsdeadlines:
- 15. Juli für das folgende Wintersemester
- 15. Januar für das folgende Sommersemester
Für Bewerber mit einem ausländischen Studienabschluss ist ein Sprachnachweis des Leistungsniveaus C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder äquivalent erforderlich. Der Nachweis ist zum Bewerbungszeitpunkt vorzulegen. Eine vorläufige Zulassung unter Auflagen ist nicht möglich!
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung ist (alternativ):
- ein abgeschlossenes BSc-Studium eines pharmazieverwandten, naturwissenschaftlichen Studiums. Beispiele (unvollständig!) wären: Chemie, Biochemie, molekulare Medizin, Lebensmitteltechnologie, Biologie (teilweise). Im Zweifelsfall erfolgt eine individuelle Bewertung des Studienprofils durch den Auswahlausschuss
- ein abgeschlossenes Studium der Pharmazie (Staatsexamen)
- ein abgeschlossenes Studium der Medizin oder Lebensmittelchemie
Für eine Auswahl ist eine Mindestnote des Abschlusszeugnisses von 2,5 oder besser erforderlich.
Sollte das endgültige B. Sc. Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegen, so kann eine ausgewiesene Zwischennote verwendet werden. Alternativ kann für Bewerber aus dem Studiengang Pharmazie (Staatsexamen) der Auswahlausschuss eine Bewerbungsnote aus den bereits erbrachten Leistungen berechnen. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge über den Moodle Kurs des Prüfungssekretariats Pharmazie. Dort finden Sie aktuelle Hinweise, Formulare und Fristen. Das endgültige Zeugnis (hier: Zeugnis 2. Staatsexamen) muss dem Studierendensekretariat im Laufe des ersten M. Sc. Pharm. Sci. & Tech. Studiensemesters vorgelegt werden.
Zulassung
Die Zulassung erfolgt über ein kompetitives Auswahlverfahren auf Basis der erreichten Abschlussnoten.
Für Leistungen außerhalb des BSc-Curriculums mit Bezug zur Pharmazie kann eine Bonierung gewährt werden. Details hierzu finden Sie in der Auswahlsatzung im § 7.