Zur Erhöhung des Praxisbezugs findet das Physikalische Praktikum I und II für Lehramtsstudierende in leicht abgewandelter Form statt. So absolvieren Lehramtsstudierende nur einen Teil der 15 Versuche des PP1 und einen Teil der Versuche des PP2, um 10 lehramtsspezifische Versuche im Demonstrationspraktikum (plus Vorführung) durchführen zu können.
Das Physikalische Grundpraktikum besteht für Lehramtsstudierende der Physik also aus drei Lehrveranstaltungen:
- Dem lehramtsspezifischen PP1 (Teilmenge der 15 Versuche des B.Sc.),
- Dem lehramtsspezifischen PP2 (Teilmenge der 15 Versuche des B.Sc.),
- Dem Demonstrationspraktikum (plus Vorführung) mit 10 Versuchen
Das Demonstrationspraktikum stellt organisatorisch eine eigene Veranstaltung dar, die i.d.R. nach den Versuchen des PP1 und PP2 belegt wird. Prüfungstechnisch ist das Demonstrationspraktikum hingegen Teil des PP1 und PP2. Insgesamt kommen Lehramtsstudierende also auf 30 Versuche, die in den drei Veranstaltungen PP1, PP2 und dem Demonstrationspraktikum abgedeckt werden müssen.
Die Anrechnung erfolgt in zwei Schritten:
- als PP1 nach erfolgreich testierten 15 Versuchen
- als PP2 nach weiteren erfolgreich testierten 15 Versuchen (d.h. in Summe 30 Versuchen)
Dabei spielt es keine Rolle, in welchen der drei Praktika die ersten 15 Versuche testiert wurden. Sinnvollerweise sind die Praktika in der oben angegebenen Reihenfolge zu absolvieren. In der Regel bedeutet dies, dass die Anmeldung bei ALMA für das PP1 in dem Semester erfolgt, in dem man das PP2 belegt. Die Anmeldung für das PP2 in dem Semster, in dem man das Demonstrationspraktikum belegt.
Bitte klären Sie mögliche Rückfragen zur Organisation frühzeitig mit der Praktikumsleitung.