Prüfungsinformationen
Prüfungsamt
Sina Boss
Prüfungsamt der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Prüfungsverwaltung Sportwissenschaft
Wilhelmstraße 19
07071 29-72629
Fax: 07071 29-5115
pa-sport @wiso.uni-tuebingen.de
Sprechstunde: Mi. 9.00-11.00 Uhr
- Beratung in Prüfungsfragen
- Ausgabe von Prüfungsordnungen
- An- und Abmeldungen zu / von Prüfungen (sofern nicht über ALMA möglich)
- Nachweise über erbrachte Prüfungsleistungen und den Studienstand (sofern nicht über ALMA möglich)
- Anerkennung von Studienleistungen - Verbuchung von Studienleistungen aus dem Ausland / aus vorherigem Studium (vorher bitte beim Studienfachberater anerkennen und schriftlich bestätigen lassen)
- Ausstellen von BAföG-Bescheinigungen
- Annahme und Eintragung von Scheinen fachfremder Veranstaltungen (bitte stets Original und Kopie vorlegen)
- Annahme von Abschlussarbeiten
Servicebüro
Öffnungszeiten Servicebüro
(Wilhelmstraße 19, Raum 1.13)
Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr
Sprechzeiten Service-Telefon
( 07071 29-72629)
Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr
Leistungen im Servicebüro
Abholung von
- Zeugnissen/Urkunden
- Transkripten
- Bescheinigungen
- Formularen
Unterlagen bitte vorab über die zuständige Sachbearbeitung bereitlegen lassen.
Abgabe von
- Bachelor- und Masterarbeiten
- Anträgen
- ausgefüllten Formularen
Im Servicebüro findet keine Beratung statt.
Die aktuellsten Informationen finden Sie immer auf der Homepage direkt beim Prüfungsamt.
Studienfachspezifische Hinweise
Testatanmeldung (Leistungsverbuchung) für BA Education:
Für die Sportarten (Modul 5, 6, 7, 8) gilt:
Es erfolgt keine Anmeldung zu den einzelnen Kursen, diese werden von den Lehrkräften anhand der Kurslisten verwaltet. Mit Anmeldung zur Prüfung im jeweiligen Fach / Modul erfolgt die Verbuchung der Kursteilnahme.
Für die anderen Module können Sie [hier] entnehmen, wann Sie sich jeweils anmelden müssen.
Allgemeine prüfungsrelevante Hinweise
Verwendung markenrechtlich geschützter offizieller Erkennungszeichen
Die Verwendung der markenrechtlich geschützten offiziellen Erkennungszeichen der Universität Tübingen ist nur ihren Beschäftigten im Zuge der Ausübung ihres dienstrechtlichen Aufgaben- und Pflichtenverhältnisses vorbehalten.
Diese Festlegung schließt die freie Nutzung der Erkennungszeichen (bspw. Logo, Palme) und Vorlagen der Universität Tübingen durch Studierende und Externe aus.
Hausarbeiten und Abschlussarbeiten von Studierenden sind primär die Arbeiten der einzelnen Person zum Nachweis einer geforderten Prüfungsleistung bzw. zur Erlangung eines akademischen Grades. Sie sind keine offiziellen Publikationen der Universität.
Plagiate / Betrugsversuche
Laut Beschluss der Leitung des Instituts für Sportwissenschaft vom 31.03.09 wird folgendes Verfahren für Betrugsversuche im Rahmen des Studiums der Sportwissenschaft festgelegt:
- Der folgende Text muss allen Seminararbeiten und sonstigen schriftlichen Studienleistungen (Ausnahme Klausuren) beigefügt und unterschrieben werden: "Hiermit versichere ich, dass ich die vorgelegte Arbeit selbständig und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln (einschließlich Quellen des www und anderer elektronischer Medien) angefertigt habe. Alle Stellen der Arbeit, die ich anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen habe, sind kenntlich gemacht."
- Ein Betrugsversuch (bspw. Abschreiben in Klausuren oder wörtliche bzw. direkt sinngemäße Übernahme von Textpassagen in Seminararbeiten ohne Kenntlichmachung als wörtliches Zitat) führt dazu, dass die Leistung als nicht bestanden bewertet wird.
- Ein entsprechender Vermerk über den Betrugsversuch wird von der Lehrkraft an das Studentensekretariat des Institutes weitergeleitet und dort in der Akte des Studierenden festgehalten.
- Bei einem erstmaligen Betrugsversuch wird im Falle eines Seminars das komplette Seminar aberkannt. Es ist entweder ein alternatives Seminar komplett neu zu belegen oder (im Falle mangelnder Wahloptionen) das gleiche Seminar zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollständig inklusive aller geforderten Leistungen zu wiederholen. Im Fall von Vorlesungsklausuren kann die Klausur frühestmöglich zum nächsten regulären Klausurtermin erneut abgelegt werden; es besteht kein Anspruch auf einen außerordentlichen Wiederholungstermin. Im Fall einer fachpraktischen Prüfung ist die komplette Prüfung (Theorie und Praxis) zum nächsten Prüfungszeitraum neu abzulegen.
- Bei einem wiederholten Betrugsversuch wird der Fall an die Rechtsabteilung der Universität zur Prüfung der Konsequenzen übergeben; es droht die Exmatrikulation.
SPSS-Betreuung für empirische Abschlussarbeiten am IfS
Seit Oktober 2014 wird den Studierenden des IfS eine SPSS-Beratung angeboten. Diese wird derzeit von Luca Hauser übernommen und findet wöchentlich jeden Dienstag von 08:00-10:00 Uhr im S4 nach Voranmeldung statt. Hierfür bitte eine Anfrage per Mail an Luca Hauser (luca-lars.hauser@student.uni-tuebingen.de) senden. Diese Anfrage sollte ein kurzes Abstract der geplanten empirischen Abschlussarbeit (Zulassungs-, Bachelor- oder Masterarbeit) sowie eine Auflistung der wichtigsten Fragen beinhalten.
Die Beratung richtet sich vornehmlich auf konkrete Fragen bezüglich der Dateneingabe oder der Datenauswertung mit SPSS. Statistische Grundlagen werden in dieser Beratung nicht vermittelt. Hierzu wird auf die entsprechenden Lehrveranstaltungen des IfS (Vorlesung Methodenlehre I und II incl. Übung sowie SPSS-Kurs) verwiesen.