Die mündliche Prüfung erfolgt in Form einer Disputation, in der Sie den wesentlichen Inhalt Ihrer Dissertation präsentieren und diesen in einer darauffolgenden Diskussion mit den Mitgliedern der Prüfungskommission verteidigen. Die Prüfungskommission setzt sich aus fünf Prüfer/innen zusammen, die von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Promotionsausschusses bestellt werden. Sie oder er bestimmt zudem eine/n von ihnen als Vorsitzende/n der Kommission. In der Regel sind die Berichterstatter/innen Teil der Prüfungskommission.
Spätestens zwei Wochen vor der Disputation erhalten Sie die Möglichkeit, Einsicht in die Gutachten (und gegf. in Einsprüche) zu nehmen.
Der Vortrag ist auf etwa eine halbe Stunde angesetzt, während die anschließende Diskussion höchstens eine Stunde dauert. Die Disputation kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache stattfinden.
Die Terminfestlegung für die Disputation erfolgt durch die oder den Vorsitzende/n des Promotionsausschusses in Absprache mit den Prüfer/innen und Ihnen.
Nach Abschluss des Prüfungsverfahrens und Eintreffen des Prüfungsprotokolls erhalten Sie vom Promotionsbüro im Falle eines positiven Ausgangs eine offizielle Bescheinigung. Diese dokumentiert den Abschluss des Verfahrens, enthält die Benotung der Dissertation und der Prüfungskommission sowie die Gesamtnote. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Bescheinigung nicht das Recht gewährt, den Doktorgrad (Dr. theol. bzw. Dr. phil.) zu führen.
Die Berechtigung, den Doktorgrad zu führen, wird erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde gewährt. Die Ausstellung dieser Urkunde ist grundsätzlich mit der Veröffentlichung Ihrer Dissertation verbunden.