Ausleihbedingungen in der WSI-Bibliothek ab Mai 2018:
Je nach Benutzer- und Bestandsgruppe bestehen unterschiedliche Regelungen der Ausleihmöglichkeiten.
Benutzergruppe Studierende / Ausleihen aus dem Ausleihbestand
- Ausleihe von max. 20 Exemplaren aus dem Ausleihbestand
- Die Grundleihfrist beträgt 28 Tage.
- Eine Verlängerung über den aDIS-OPAC ist möglich, sofern das Medium nicht vorgemerkt ist. Die Leihfrist wird jeweils um 28 Tage verlängert.
- Eine Verlängerung kann beliebig oft, aber nur bis zu einem Gesamtausleihzeitraum (Grundleihfrist + Verlängerungen) von 3 x 28 Tagen durchgeführt werden.
- 4 Tage vor Ablauf der Leihfrist erhält der Entleiher eine Leihfristerinnerung per E-Mail.
- 3 Tage nach Ablauf wird die 1. Säumnisstufe gesetzt, jeweils nach weiteren 7 Tagen werden die Säumnisstufen 2, 3 und 4 gesetzt.
Benutzergruppe Uni-Mitarbeiter / Ausleihen aus dem Ausleihbestand
- Ausleihe von max. 100 Exemplaren aus dem Ausleihbestand
- Die Grundleihfrist beträgt 84 Tage.
- Die Verlängerung erfolgt 18 mal automatisch um jeweils 14 Tage, sofern das Medium nicht vorgemerkt ist. Damit wird eine mögliche Gesamtausleihdauer von 12 x 28 Tagen erreicht.
- 3 Tage nach Ablauf der Gesamtleihfrist wird die 1. Säumnisstufe gesetzt, jeweils nach weiteren 7 Tagen werden die Säumnisstufen 2, 3 und 4 gesetzt.
Benutzergruppen Studierende und Uni-Mitarbeiter / Ausleihen aus Semesterapparaten
- Ausleihe von max. 5 Exemplaren aus Semesterapparaten
- Die Grundleihfrist beträgt 1 Tag. Eine Mahnung erfolgt am nächsten Öffnungstag. Dies bedeutet bei Ausleihen über Nacht am Folgetag, bei Wochenendausleihen am darauf folgenden Montag.
- Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Am nächsten Öffnungstag sollen die Exemplare bis 14 Uhr zurückgegeben werden. Ist dies nicht der Fall wird am Nachmittag die erste Säumnisstufe gesetzt. Am jeweils darauffolgenden Tag werden die weiteren Säumnisstufen gesetzt.
(Stand: 30.04.2018)