Die Fachschaft ist nach dem Landes-Hochschulgesetz (LHG) der studentische Ausschuss im Fakultätsrat, der aus sechs Mitgliedern besteht. Üblicherweise werden jedoch alle an der Selbstverwaltung interessierten und engagierten Studierenden als Fachschaft bezeichnet. Die Fachschaften wirken in den Gremien Fakultätsrat, Studienkommission, Berufungskommissionen, Prüfungsausschuss mit, beraten in Studienangelegenheiten und betreuen die StudienanfängerInnen. Die Fachschaft hat eine eigene Homepage mit ausführlichen Informationen zu ihren Angeboten und Aktivitäten.