Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Vier Zentrale Themen für Postdocs

Rahmenbedingungen der Postdoc-Phase

Bereits in der Abschlussphase der Promotion sollten sich die Vorstellungen über die nächsten Karriereschritte konkretisieren. Wer frühzeitig anfängt die eigenen Fähigkeiten, Erfahrungen und Wünsche zu reflektieren, vermeidet zusätzlichen Stress und Druck in der Abgabephase der Dissertation. Grundsätzlich gilt es zu überlegen, ob nach der Promotion ein Verbleib in der Wissenschaft angestrebt wird oder der Übergang in den außerwissenschaftlichen Arbeitsmarkt der richtige Weg ist, denn unbefristete Stellen in der Wissenschaft sind rar.  

Oft wird davon ausgegangen, dass nur etwa 5% aller Promovierten später auf eine unbefristete Professur an einer Hochschule berufen wird, wobei die Berufungsquote auch abhängig von den im Fach verfügbaren Professuren ist.1 Neben einer Professur ist eine dauerhafte Karriere in der Wissenschaft auch auf einer unbefristeten Stelle im akademischen Mittelbau möglich. Dabei übernehmen die betreffenden Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler Daueraufgaben in Forschung, Lehre und akademischer Selbstverwaltung. Aber auch die Zahl dieser Stellen ist begrenzt und bei weitem nicht ausreichend für alle Promovierten. 

Gleichzeitig ist dauerhafter Verbleib in der Wissenschaft auf befristeten Stellen schwierig planbar. In Deutschland regelt das Wissenschaftszeitvertragsgesetz die Höchstdauer einer befristeten Beschäftigung in der Wissenschaft. Befristungen sind hauptsächlich innerhalb der Qualifizierungsphase zulässig und dürfen insgesamt eine Höchstdauer von 12 Jahren nicht übersteigen. 

Wird eine Karriere in der Wissenschaft angestrebt, ist der nächste Schritt nach der Promotion eine weitere Qualifizierungsphase, die verschiedene Ausgestaltungen haben kann. Je nach Dauer der Promotion sollte diese Phase, die sich in die frühe und die fortgeschrittene Phase unterteilen lässt, insgesamt 6-8 Jahre nicht überschreiten. 

Die frühe Postdoc-Phase

Der Übergang in die frühe Postdoc-Phase, die die ersten 1-2 Jahre nach Abschluss der Promotion umfasst, ist oft fließend, da die Überarbeitung und Veröffentlichung der Dissertation oft noch in diese Zeit fällt. Ziel der Postdoc-Phase stellt aber die Schärfung und Weiterentwicklung des eigenen Forschungsprofils z. B. durch die Arbeit an Publikationen, die Vorstellung der Forschung im Rahmen von Vorträgen und die Einwerbung von Drittmitteln dar. Ein längerer Forschungsaufenthalt im In- und Ausland während der frühen Postdoc-Phase ist dabei empfehlenswert, insbesondere wenn dies während der Promotion noch nicht erfolgt ist. Zentral für diese Phase sind zudem die Vertiefung und Erweiterung des eigenen Netzwerks innerhalb der scientific community und das Verfassen erster eigener Drittmittelanträge. 

Die frühe Postdoc-Phase sollte auch zur Reflexion des angestrebten Karrierewegs genutzt werden. Hierzu sind Gespräche mit Betreuenden wichtig, die sowohl die Eignung der betreffenden Person als auch die Stellensituation im eigenen Fach einschätzen können. Der Übergang in die fortgeschrittene Phase oder der Beginn einer Habilitation sollten nur dann erfolgen, wenn die betreffende Wissenschaftlerin bzw. der betreffende Wissenschaftler und die Betreuenden zu dem Schluss kommen, dass der weitere Karriereweg in der Wissenschaft aussichtsreich ist. Zur Reflexion der eigenen Karriereziele, Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten bietet die Graduiertenakademie regelmäßig Workshops im Researcher Development Program an. 

Die fortgeschrittene Postdoc-Phase

An die frühe Postdoc-Phase schließt sich die fortgeschrittene Phase an. In dieser Phase (4-6 Jahre nach der Promotion) gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Berufbarkeit auf eine Professur zu erlangen. Der klassische Weg ist die Habilitation häufig auf einer befristeten Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter. Mit der erfolgreich abgeschlossenen Habilitation wird die Venia Legendi verliehen, die zur Berufung auf eine Professur qualifiziert. Neben der Habilitation wurden sich in den vergangenen Jahren weitere mögliche Wege zu einer Professur geschaffen. Dies sind die Nachwuchsgruppenleitung, die Juniorprofessur ohne Tenure-Track und die Tenure-Track Professur. Welcher Weg sinnvoll und erfolgversprechend ist, sollte mit einer erfahrenen Wissenschaftlerin oder einem erfahrenen Wissenschaftler aus ihrem Fachbereich besprochen werden. 

Nach der Erlangung der Berufungsfähigkeit schließt sich die Phase der aktiven Suche nach einer Professur oder einem Lehrstuhl an. Da diese Phase durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz enge Grenzen gesetzt ist, ist eine frühzeitige Beschäftigung mit dem Thema Bewerbung auf Professuren und Lehrstühle unerlässlich. Die Graduiertenakademie biete in regelmäßigen Abständen Workshops zu Berufungstraining und Berufungsverhandlungen im Rahmen der Researcher Development Program an. 

Finanzierung

Die Finanzierung der eigenen Forschung ist ein zentrales Element der Postdoc-Phase. Um die eigene Forschung finanzieren zu können gibt es vielfältige Möglichkeiten. 

Stipendien und Projekte 

Hier finden Sie eine Auswahl der gängigsten Förderformate für Postdocs. Die Forschungsförderung der Universität Tübingen berät Sie gerne hinsichtlich möglicher Antragsformate und begleitet Sie bei der Antragstellung. 

Intramurale Förderung 

Projektförderung für NachwuchswissenschaftlerInnen 

Summer/Winter Schools 

Innovation Grants (Geistes- und Sozialwissenschaften) 

Innovation Grants (Natur- und Lebenswissenschaften) 

DFG-Fonds für Open-Access-Publikationen 

DFG: 

Walter-Benjamin-Programm 

Sachbeihilfe 

Emmy-Noether-Programm 

Wissenschaftliche Netzwerke 

Heisenberg-Programm 

Reinhart Koselleck-Projekte 

EU-Programme 

ERC Starting Grant 

Marie Skłodowska Curie Individual Fellowships 

Stiftungen: 

BW-Stiftung: Eliteprogramm für Postdocs 

Volkswagen-Stiftung: Lichtenberg-Professuren 

Thyssen-Stiftung: Projektförderung 

Thyssen-Stiftung: Postdoc-Stipendien 

Gerda Henkel Stiftung: Forschungsprojekte, Forschungsstipendien 

Böckler Stiftung: Maria-Weber-Grant 

Konrad Adenauer Stiftung: Habilitations-Stipendium 

Fördermöglichkeiten für Nachwuchswissenschaftlerinnen: 

Athene-Programm 

Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg 

Förderung für Auslandsaufenthalte: 

Walter-Benjamin-Programm 

Humboldt-Stiftung: Feodor Lynen Research Fellowship 

DAAD: Postdoctoral Researchers International Mobility Experience (PRIME) 

DAAD Kurzstipendien - Forschungsstipendien für promovierte Nachwuchswissenschaftler (Postdoc-Programm) 

Weitere Recherchemöglichkeit: 

Servicestelle für Elektronische Forschungsförderinformationen ELFI 

Fördermöglichkeiten für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Emmy Noether-Programm

Das Emmy Noether-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eröffnet herausragend qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, sich durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe über einen Zeitraum von sechs Jahren für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren. Bewerben können sich Postdocs und befristet beschäftigte Juniorprofessorinnen und -professoren in einer frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Karriere.

Aktuelle Emmy Noether-Nachwuchsgruppen

Athene Programm

Das Athene-Programm der Universität Tübingen hat zum Ziel, Frauen auf ihrem Karriere-Weg in der Wissenschaft zu unterstützen - angefangen beim Studium bis hin zur Professur.

In den verschiedenen Programmlinien Athene Mentoring, Athene Grant und Athene Advanced werden Angebote für unterschiedliche Zielgruppen gemacht (oder noch entwickelt), die zugeschnitten sind auf verschiedene

  • Karrierephasen (z.B. Studium, Promotion, Postdoc, Juniorprofessur, NG-Leitung, etc.)
  • Individuelle Rahmenbedingungen und Bedürfnisse (z.B. internationale Wissenschaftlerinnen, trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, erste Generation, Migrationshintergrund, Betreuungspflichten ...)
  • Studien- und Fachkulturen und -strukturen

Das Programm wird aus Haushaltsmitteln und aus Mitteln der Exzellenzinitiative finanziert.

Wenn Sie sich für das Athene-Programm oder für eine bestimmte Förderlinie interessieren oder in den Informationsverteiler aufgenommen werden möchten, senden Sie bitte eine kurze Nachricht per E-Mail.

ERC Starting Grant

Der Europäische Forschungsrat (European Research Council – ERC) wurde 2007 eingerichtet und fördert auf EU-Ebene risikoreiche, grundlagenorientierte Forschung. Er wird über das Forschungsrahmenprogramm der EU finanziert und richtet sich an Einzelforschende, die in Europa ein Forschungsprojekt durchführen möchten. ERC Starting Grants richten sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern. Bewerben können sich Forschende jeder Nationalität mit 2–7 Jahren Erfahrung seit Abschluss der Promotion, einer vielversprechenden wissenschaftlichen Erfolgsbilanz und einem hervorragenden Forschungsvorschlag.

Aktuelle ERC Starting Grants

Beratungstelle an der Universität Tübingen: Frau Baier (Dez II Forschung)

Habilitationen

Allgemeine Informationen

Die Habilitation dient dazu, die besondere Befähigung nachzuweisen, ein an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vertretenes Forschungsgebiet/Fach in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten (Venia Legendi). Mit einer erfolgreichen Habilitation ist die Verleihung des Titels "Privatdfozent/in" verbunden, sowie das Recht Promotionen an der Fakultät zu betreuen und als Prüfer und Guatchter in Promotiosnverfahren zu fungieren.

Für das Habilitationsverfahren benötigen Sie eine/n Mentor/in aus dem entsprechenden Fachbereich, der/die professorales Mitglied unserer Fakultät ist.

Die Habilitationsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät wurde am 9. Dezember 2010 im Senat beschlossen. Es wird empfohlen, vor Einreichung des Habilitationsgesuch einen Beratungstermin mit  Dr. Elaine Huggenberger zu vereinbaren.

Wichtige Hinweise:

  • Unvollständige Habilitationsgesuche werden nicht entgegengenommen.
  • Die vollständigen Unterlagen müssen bis 14 Tage vor der Sitzung des Habilitationsauschusses beim Dekanat eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.
  • Link zu den nächsten Sitzungsterminen des Habilitationsausschusses

Habilitationsverfahren - Ablauf

Ein Habilitationsverfahren gliedert sich in folgende Schritte. Die direkte Beteiligung des/der Habilitand/in erfolgt ausschließlich bei den mit einem "*"-Symbol markierten Schritten.

  1. Wahl eines Mentors/einer Mentorin, der/die professorales Mitglied des Fachbereichs ist, in welchem das Habilitationsfach/die Habilitationsfächer angesiedelt ist/sind.*
  2. Vorstellung der Habilitationsabsicht sowie Zwischenevaluation gemäß LHG §39 (5) im Fachbereich*
    Hierzu gibt es fachbereichsspezifische Unterschiede in der konkreten Umsetzung. Eine Zusammenfassung der Regelungen finden Sie hier. Bitte kontaktieren Sie hierfür den/die entsprechende Fachbereichssprecher/in und/oder die Verwaltungsleitung des Fachbereichs. Eine Bescheinigung der erfolgten Zwischenevaluation wird von den Fachbereichen an die Dekanatsverwaltung geschickt.
  3. Einreichung des Habilitationsgesuchs sowie der Habilitationsschrift in der Dekanatsverwaltung (erforderliche Unterlagen siehe Antrag im Downloadbereich)*
    Das Habilitationsgesuch sollte spätestens 2 Jahre nach erfolgter Zwischenevaluation eingereicht werden. Bitte kontaktieren Sie vor Einreichung des Habilitationsgesuchs Dr. Elaine Huggenberger für ein Beratungsgespräch.
  4. Eröffnung des Habilitationsverfahren im Habilitationsausschuss
    Die vollständigen Unterlagen müssen bis 14 Tage vor der Sitzung in der Dekanatsverwaltung eingegangen sein. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
    Link zu den nächsten Sitzungsterminen
  5. Begutachtung der Habilitationsschrift (Frist 3 Monate)
  6. Auslage der Habilitationsschrift nach Eingang der Gutachten (1 Monat)
  7. Einreichen der 3 Themenvorschläge für den Habilitationsvortrag*
    Die Themen müssen im Habilitationsfach angesiedelt sein und ausreichend Abstand zu den persönlichen Forschungsthemen des Kandidaten/der Kandidatin haben. Eine Rücksprache mit den Vertreter/innen des Fachbereichs im Habilitationsausschuss vor Einreichung der Themenvorschläge wir explizit gewünscht. Die Vertreter/innen des Habilitationsausschusses finden Sie hier.
  8. Entscheidung über Annahme der schriftlichen Habilitationsleistung und Zulassung der Themen für die mündliche Habilitationsprüfung durch den Habilitationsausschuss
  9. Geheime Abstimmung über das Thema des Habilitationsvortrags durch den erweiterten Habilitationsausschuss im Fachbereich (10 Tage)
  10. Mitteilung des Themas an den/die Habilitandin 3 Wochen vor dem Termin der mündlichen Habilitationsprüfung
  11. Habilitationsvortrag*

Es wird angestrebt, das Habilitationsverfahren innerhalb eines Jahres (2 Semestern) nach Einreichung des Habilitationsgesuch abzuschließen. Bitte beachten Sie, dass während der vorlesungsfreien Zeit keine Sitzungen des Habilitationsausschusses stattfinden.

Umhabilitation - Ablauf

Ein Umhabilitationsverfahren gliedert sich in folgende Schritte. Die direkte Beteiligung des/der Habilitand/in erfolgt ausschließlich bei den mit einem "*"-Symbol markierten Schritten.

  1. Vorstellung der Absicht der Umhabilitation (sowie Zwischenevaluation gemäß LHG §39 (5)) im Fachbereich*
    Hierzu gibt es fachbereichsspezifische Unterschiede in der konkreten Umsetzung. Eine Zusammenfassung der Regelungen finden Sie hier. Bitte kontaktieren Sie hierfür den/die entsprechende Fachbereichssprecher/in und/oder die Verwaltungsleitung des Fachbereichs. Eine Bescheinigung der erfolgten Zwischenevaluation/Zustimmung zur Umhabilitaiton wird von den Fachbereichen an die Dekanatsverwaltung geschickt.
  2. Einreichung des Antrags zur Umhabilitation sowie der Habilitationsschrift in der Dekanatsverwaltung (erforderliche Unterlagen siehe Antrag Habilitationsgesuch im Downloadbereich)*
    Bitte kontaktieren Sie vor Einreichung des Antrags Dr. Elaine Huggenberger für ein Beratungsgespräch.
  3. Anfrage der Gutachten an der Universität, welche die Habilitation durchgeführt hat
    Hierfür benötigen wir eine Einverständniserklärung des Kandidaten/der Kandidatin sowie die Kontaktdaten der Habilitationsstelle.
  4. Diskussion des Verfahrens im Habilitationsausschuss
    Die vollständigen Unterlagen müssen bis 14 Tage vor der Sitzung in der Dekanatsverwaltung eingegangen sein. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
    Link zu den nächsten Sitzungsterminen
    --> Entscheidung über Annahme der bereits erbrachten Habilitationsleistungen und Verzicht noch zu erbringender weiterer Habilitationsleistungen (individuelle Fallentscheidung)

Downloadbereich

Informationen

  • Habilitationsordnung pdf
  • Anforderungen an die Lehre und Begutachtung pdf

Zwischenevaluation

  • Zwischenevaluation Hinweise pdf
  • Zwischenevaluation Bescheinigung word pdf

Einreichung der Habilitation

  • Formular Habilitationsgesuch  pdf
  • Formular Verzeichnis der Lehrveranstaltungen excel

Habilitationsprüfung

  • Die mündlichen Habilitationsprüfungen finden prinzipiell in Präsenz statt. Die Möglichkeit einer Onlineprüfung besteht nach Rücksprache mit dem Fachbereich.
  • Die Habilitationsprüfung besteht aus einem ca. 30-minütigen Habilitationsvortrag mit anschließender Diskussion (erweiterter Habilitationsausschuss).
  • Die Prüfung kann auf Deutsch oder auf Englisch stattfinden.
  • Die mündliche Habilitationsprüfung wird von der Fachbereichssprecherin/ vom Fachbereichssprecher durchgeführt.
  • Ein kurzes Protokoll wird erstellt und zu den Akten genommen.

W1 Professuren

Juniorprofessuren mit und ohne Tenure Track

Juniorprofessuren mit Tenure Track
Mit dem Tenure Track-Verfahren soll exzellenten Nachwuchswissenschaftler*innen eine attraktive Karriereperspektive an der Universität Tübingen eröffnet werden. Am Ende des erfolgreich durchlaufenen Tenure Track-Verfahrens steht die Überleitung auf eine unbefristete Professur.

Das Verfahren besteht in der Regel aus einer 4-jährigen und der anschließenden 2-jährigen Phase, die jeweils durch eine Evaluation abgeschlossen werden. Das Ergebnis der Zwischenevaluation dient der Bewährungsfeststellung als Hochschullehrer*in und führt im positiven Fall zu Verlängerung der Professur um weitere 2 Jahre. Die abschließende Evaluation dient als qualitätsgesicherte Grundlage für die Entscheidung über die Verstetigung der Professur.

Juniorprofessuren ohne Tenure Track
Die Juniorprofessur ohne Tenure Track bietet jungen Wissenschaftler*innen die Möglichkeit, zu einem frühen Zeitpunkt ihrer Karriere Aufgaben in Forschung und Lehre selbstständig wahrzunehmen und sich für eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren. Mit der Einrichtung der Juniorprofessur wurde ein neuer Karriereweg geschaffen, der dem wissenschaftlichen Nachwuchs einen zeitgemäßen und eigenständigen Zugang zur Professur ermöglichen soll.

Juniorprofessuren ohne Tenure Track sind in der Regel auf sechs Jahre befristet. Nach 4 Jahren durchlaufen der*die Juniorprofessor*in eine Zwischenevaluation, die der Zwischenevaluation der Juniorprofessor*innen mit Tenure Track entspricht. Das Ergebnis der Zwischenevaluation dient auch in diesen Verfahren der Bewährungsfeststellung als Hochschullehrer*in und führt im positiven Fall zu Verlängerung der Professur um weitere 2 Jahre.

Evaluationen

Die Formulare für den Antrag zur Eröffnung des jeweiligen Verfahrens erhalten Sie auf Anfrage unter gremienspam prevention@mnf.uni-tuebingen.de.

Informationen zur Zwischenevaluation Juniorprofessur und Juniordozentur

Qualitätssicherungskonzept gemäß § 51b LHG für Juniorprofessuren mit Tenure Track und Evaluationssatzung betreffend Juniorprofessuren und Juniordozenturen
(konsolidierte Lesefassung,  Satzung vom 12. Oktober 2018 mit zweiter Änderungssatzung vom 15. Juli 2021, veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 23/2018 und Nr. 22/2021)

Kontakt zur Zwischenevaluation: Stefanie Welsch E-Mail
Kontakt zur abschließende Evaluation: Maria Moroff E-Mail

Zeitlicher Ablauf

Monat 0: Dienstantritt der Juniorprofessor*in

Monat 3: Neuberufenengespräch

Monat 12: Perspektivgespräch 1

Monat 31: Perspektivgespräch 2

Monat 34: Juniorprofessor*in beantragt die Zwischenevaluation

  1. FB schlägt Kommission vor
  2. Kommission wird durch FR und Rektorat genehmigt
  3. Anforderung des Selbstberichts (4 Wochen Frist)
  4. Anforderung Stellungnahme Studiendekans
  5. Terminfindung zur Sitzung
  6. Abschlussbericht erstellen
  7. Vertragsverlängerung / Urkunde über weitere 2 Jahre

Monat 55: Perspektivgespräch 3

Monat 58: Juniorprofessor*in beantragt die abschließende Evaluation

  1. JP beantragt abschließende Evaluation
  2. FB schlägt Kommission und externe Gutachter vor
  3. Genehmigung EK durch FR und Rektorat
  4. Anforderung Selbstbericht, Stellungnahme Studiendekan und Gutachten
  5. Terminfindung zur Sitzung
  6. Abschlussbericht erstellen

Monat 72: Vertragsende (bei W1) oder Überleitung auf W3 (bei W1 TT)