Institut für Politikwissenschaft

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Studiengangsberater

Martin Große Hüttmann

 Universität Tübingen
Institut für Politikwissenschaft
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72074 Tübingen

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Neue Dokumente

Wenn Sie Ihr Studium ab dem Wintersemester 2018/2019 aufgenommen haben, gelten für Sie die neuen Dokumente.

Modulhandbuch ab dem Wintersemester 2018/2019 (PDF)

Studien- und Prüfungsordnung ab dem Wintersemester 2018/2019 (PDF)

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Wenn Sie Ihr Studium zwischen dem Wintersemester 2012/2013 und 2017/2018 aufgenommen haben, gelten für Sie die alten Dokumente.

Modulhandbuch ab Wintersemester 2012/2013 (PDF)

Prüfungsordnung ab Wintersemester 2012/2013 (PDF)

Modulübersicht ab Wintersemester 2012/2013 (PDF)​​​​​​​​​​​​​​

Die Bewerbungsfrist für EU/EWR-Bürger sowie  Bildungsinländer endet am 30. September 2021. Die Bewerbungsfrist für Nicht-EU-Bürger endet am 15. Juli 2021. Wir empfehlen dringend dennoch eine Bewerbung bis zum 15. Juni 2021. Für Details siehe weiter unten.

Bewerbungsverfahren und Zulassungsvoraussetzungen

Die Bewerbung für den Masterstudiengang "Demokratie und Regieren in Europa" findet in einem zentralen Online-Verfahren über das Studierendensekretariat der Universität Tübingen statt. Zunächst zeigen wir die Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen im Überblick sowie die Bewerbungsfristen. Anschließend stellen wir die Zulassungsvoraussetzungen und den Bewerbungsprozess detailliert dar. Ebenso nennen wir Ihnen die Ansprechpartner bei Fragen. Für weitere Informationen folgen Sie bitte den Links zu den zentralen Seiten der Universität Tübingen.

Überblick Bewerbungsfristen

Bewerberinnen und Bewerber innerhalb der EU

30. September des jeweiligen Jahres

15. Juni des jeweiligen Jahres ist empfohlen

Bewerberinnen und Bewerber außerhalb der EU

15. Juli des jeweiligen Jahres

15. Juni des jeweiligen Jahres ist empfohlen

Erläuterung zur empfohlenen Bewerbungsfrist zum 15. Juni

Als Nicht-EU-Bürger müssen Sie sich formal bis zum 15. Juli eines jeden Studienjahres bewerben. Als EWR/EU-Bürger bzw. Bildungsinländer müssen Sie sich formal bis zum 30. September eines jeden Studienjahres bewerben.

Da das Programm aber Mitte Oktober mit einer intensiven und verpflichtenden Vorbereitungswoche startet, empfehlen wir Ihnen dringend, sich dennoch bis zum 15. Juni zu bewerben, so dass Sie rechtzeitig immatrikuliert sind und an der Vorbereitungswoche teilnehmen können. Diese Leistungen können zwar im Prinzip von Ihnen nachgeholt werden, dies ist aber mit einem deutlichen Mehraufwand für Sie verbunden. Für Details können Sie den Studienberater kontaktieren.

Überblick Zulassungsvoraussetzungen

Fachkenntnisse Politikwissenschaft

Qualifizierender Abschluss mit Note 2,5 oder besser

Deutschkenntnisse

Sprachniveau mindestens B2

Englischkenntnisse

Sprachniveau mindestens B2

Überblick Bewerbungsunterlagen

Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung

Nachweis über Ihr ersten qualifizierenden Studienabschluss

Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse in Deutsch (für Nicht-Muttersprachler) und Englisch

Einen tabellarischer Lebenslauf

Ein maximal zweiseitiges Motivationsschreiben

Detaillierte Zulassungsvoraussetzungen

Für den Masterstudiengang stehen 20 Studienplätze zur Verfügung. Der Beginn des Studiums ist jeweils nur im Wintersemester möglich. Für etwaige Ausnahmen beispielsweise durch einen Studiengangswechsel wenden Sie sich bitte an den Studiengangsberater Martin Große Hüttmann. Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt.

Die Lehre im Masterstudiengang findet in deutscher und englischer Sprache statt. Um für den Masterstudiengang "Demokratie und Regieren in Europa" zugelassen zu werden, benötigen Sie daher zum einen die notwendigen 1) Fachkenntnisse in der Politikwissenschaft aus einem universitären Erstabschluss (in der Regel B.A.-Studium) und zum anderen entsprechende 2) Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch.

Politikwissenschaftlicher Erstabschluss

  • Ihr Erstabschluss ist ein Studium der Politikwissenschaft oder
  • Ihr Erststudium ist eine andere Sozialwissenschaft mit Politikwissenschaft als Nebenfach oder
  • Ihr Erststudium sind "European Studies" mit ausreichend politikwissenschaftlichen Inhalten.
  • Sie haben Ihren Erstabschluss mit einer Gesamtnote von "gut" (2,5 oder besser) abgeschlossen.

Deutsche Sprachkenntnisse

Wenn Sie eine ausländische Bewerberin oder ein ausländischer Bewerber sind und Ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen Sie deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Diesen Nachweis können Sie auf unterschiedlichen Wegen erbringen. Die Art des Nachweis hat keinen Einfluss auf Ihre Bewerbungschancen.

Sie können Ihre Kenntnisse durch folgende Sprachzeugnisse nachweisen:

  • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DHS) mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2.
  • "Test Deutsch als Fremdsprache" (TestDaF), der in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis Niveaustufe 4 abgeschlossen ist.
  • "Prüfungsteil Deutsch" der Feststellungsprüfung an Studienkollegs.
  • "Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II bzw. Niveaustufe C1" (DSD II bzw. DSD C1).
  • Zeugnis über die bestandene "Zentrale Oberstufenprüfung" (ZOP);
  • "Kleines Deutsche Sprachdiplom (KDS)" oder das "Große Deutsche Sprachdiplom (GDS)" des Goethe-Instituts.
  • "Deutsche Sprachprüfung II" des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München.

Außerdem können Sie Ihre Sprachkenntnisse über folgende anerkannten Schulabschlüsse nachweisen:

  • Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde.
  • US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch.
  • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft des Königreichs Belgien.
  • Sekundarschulabschlusszeugnis aus dem Großherzogtum Luxemburg.
  • Reifediplom der Schulen mit Deutsch als Unterrichtssprache aus der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol (Italien).
  • Abschlusszeugnis der internationalen Sektion deutscher Sprache am Liceo Gimnasiale "Luigi Galvani" in Bologna (Italien)
  • Abschlusszeugnis eines deutsch-irischen zweisprachigen Sekundarschulabschlusses (bilingual Leaving Certificate) an der Deutschen Schule Dublin, St. Kilian’s.
  • Zeugnis der polnischen Matura, die im Fach Deutsch mit einer bilingualen Deutschprüfung abschließt.
  • Liechtensteinisches Maturitätszeugnis, welches gleichzeitig als Nachweis dafür anerkannt ist, dass der Studienbewerber oder Studienbewerberin über ausreichend Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügt.

Englische Sprachkenntnisse

Den Nachweis der Englischkenntnisse können Sie auf verschiedenen Wegen erbringen. Die Form des Nachweises hat dabei keinen Einfluss auf Ihre Bewerbungschancen.

Durch das Abiturzeugnis weisen Sie Ihre Englischkenntnisse nach, wenn

  • das Abiturzeugnis die Note bzw. die Punktzahl für ein reguläres Fach (nicht z.B. nur für eine Arbeitsgemeinschaft) enthält;
  • oder das Abiturzeugnis den Vermerk über eine Ergänzungsprüfung enthält;
  • oder die Sprache in der Fremdsprachenfolge der Bescheinigung der allgemeinen Hochschulreife (reformierte Oberstufe) enthalten ist;
  • und ein ununterbrochener Unterricht zumindest drei Jahre ab Klasse 9 nachgewiesen werden kann;
  • und die letzte Note mindestens „gut“ war.

Außerdem können Sie Ihre Englischkenntnisse durch ein Zertifikat oder eine Bescheinigung nachweisen:

  • Zertifikate auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) oder entsprechender Äquivalenz.
  • Nachweis über den Besuch von Lehrveranstaltungen in englischer Sprache, die von der zuständigen Fakultät als äquivalent zu B2 (GER) anerkannt werden.
  • Bescheinigung der zuständigen Fakultät, die die Äquivalenz von außeruniversitär oder außerschulisch erworbenen Sprachkenntnissen bestätigt.
  • Durch den ersten Studienabschluss, wenn dieser an einer englischsprachigen Universität erfolgt ist.

Bewerbungsprozess und Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung für den Masterstudiengang "Demokratie und Regieren in Europa" erfolgt über das zentrale Bewerbungsportal der Universität Tübingen. Allgemeine Informationen zu Ihrer Bewerbung und zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf dem Bewerbungsportal "Bewerbung und Immatrikulation".

Bewerbungsprozess

Die Bewerbung erfolgt über ein Onlineportal. Bitte halten Sie für dieses Verfahren Ihre Unterlagen zum Uploaden in Form von PDF-Dateien bereit. Die bei der Bewerbung bereits hochgeladenen Unterlagen müssen Sie NICHT noch zusätzlich in Papierform einreichen.

Spezifische Informationen zu der Bewerbung für den Masterstudiengang finden Sie im Studiengangsverzeichnis. Bitte beachten Sie, dass Sie sowohl für weitere Informationen als auch im Bewerbungsportal "Demokratie und Regieren in Europa" auswählen müssen (nicht Politikwissenschaft).

Screenshot Bewerbungsportal

Bewerbungsunterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie Ihrem Antrag beifügen:

  1. Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägigen fachgebundenen HZB bzw. einer ausländischen HZB, die von einer zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist, in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Kopie.
     
  2. Das Zeugnis des grundständigen Studiengangs in Politikwissenschaft oder in einer anderen Sozialwissenschaft, wenn das Nebenfach Politikwissenschaft war, oder ein Abschluss in European Studies, sofern dieser Studiengang einschlägige politikwissenschaftliche Lehrveranstaltungen umfasste.

    Liegt Ihnen das Zeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, so können Sie auf Grundlage Ihres Studienverlaufs und insbesondere Ihrer bereits erbrachten Prüfungsleistungen nachweisen, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen bis zu Beginn des postgradualen Studiengangs erfüllen. Sollte dies nicht rechtzeitig möglich sein, so erlischt Ihre Zulassung.
     
  3. Nachweise über Ihre Sprachkenntnisse.
     
  4. Eine tabellarische Darstellung Ihres bisherigen Werdegangs. Hier sollten Sie Ihre besonderen Leistungen hervorheben (z.B. einschlägige Berufs- und Praxiserfahrung, Preise und Auszeichnungen für Qualifikations- oder andere wissenschaftliche Arbeiten, wissenschaftliche Veröffentlichungen), da diese mit in das Auswahlverfahren einfließen.
     
  5. Ein maximal zweiseitiges Motivationsschreiben mit Begründung für Ihre Wahl des Masterstudiengangs.

Fragen zum Bewerbungsprozess?

Fragen zum Verfahren und zu einzureichenden Unterlagen: Bitte wenden Sie sich bei diesen Fragen direkt an das Studierendensekretariat. Da es sich um einen zentralen Bewerbungsprozess handelt, können wir Ihnen hier nicht weiterhelfen.

Fragen zu Inhalten und zum Aufbau des Studiengangs: Bei fachlichen Fragen kann Ihnen Ihr Fachberater Martin Große Hüttmann weiterhelfen.