Soutien financier

Soutien financier Centre des mondes francophones

Appel à projets

Les tâches du Centre :

Le Centre des mondes francophones constitue une plateforme d'échanges interdisciplinaires. Il promeut la visibilité de la recherche et de l'enseignement sur la francophonie à l'Université de Tübingen et soutient d'autres activités en rapport avec la francophonie.

Deux lignes de soutien du Centre des mondes francophones

1.    Soutien de projets de recherche
La collaboration scientifique dans le cadre d'un projet de recherche nécessite une préparation - et du temps pour réfléchir et discuter ensemble. Le « Centre des mondes francophones » souhaite soutenir cette démarche : Il soutient donc, à hauteur de 2.000 € maximum, des projets ayant pour but d'élaborer des projets de recherche en rapport avec la francophonie à l'Université Eberhard Karls de Tübingen.  
Peuvent être demandés :
- des fonds pour des réunions de travail et des ateliers de discussion visant à élaborer un projet de recherche 
- Frais de déplacement pour des rencontres avec des partenaires de projets dans des pays francophones 
- des fonds pour l'exploration de thèmes de recherche liés à la francophonie et ayant le potentiel d'être élaborés en projets

Montant de la subvention
Le montant de la subvention mise à disposition par le ZFW s'élève à 2000 € maximum et est généralement limité à une demande par an, par demandeur et par coopération envisagée.

Délai de soumission : Veuillez envoyer votre demande jusqu'au 30.04.2025
Les exigences formelles suivantes s'appliquent :  
- Les demandeurs doivent déjà être membres du ZFW ou déclarer leur adhésion en déposant leur demande.  
- La demande peut être rédigée en allemand ou en français.  
Les demandes ne doivent pas dépasser deux pages. Elles doivent présenter le thème, l'idée de projet, les partenaires (potentiels) du projet et un aperçu des fonds demandés, et exposer le format de projet envisagé. 
- Les autres sources de financement du projet doivent être mentionnées au moment de la demande
- Les demandes doivent être déposées par l'intermédiaire des enseignants ou des directions des instituts. Les porteurs de projet soumettent leur demande sous forme de fichier pdf à  zfw@uni-tuebingen.de 
- La décision d'attribution des fonds est prise par le comité directeur du ZFW après consultation du département de la stratégie d'excellence.

2.    Soutien de projets liés à l’enseignement

Sont soutenus en premier lieu :  
- conférences invitées en rapport avec les objectifs du ZFW à l'ICFA (remboursement des frais de déplacement et d'hébergement, également des honoraires après consultation avec un maximum de 300 € par conférence pour les conférenciers invités externes).
- conférences invitées en lien avec la francophonie dans les cours, à condition qu'elles soient ouvertes à un public de toute l'université.
- conférences invitées en rapport avec les objectifs du ZFW dans des contextes de recherche à Tübingen 
- des ateliers thématiques pertinents  
- initiatives étudiantes en lien avec la francophonie 
- participation à des manifestations scientifiques en rapport avec la francophonie et apportant une valeur ajoutée à l'université 
- subventionnement de projets d'étudiants. 
- excursions en lien avec la francophonie dans le cadre de l'enseignement 
- frais de publication  
- séjours d'enseignement dans des pays francophones  
- autres initiatives à valeur ajoutée pour l'université et à caractère thématique
Montant de la subvention
Le montant de la subvention mise à disposition par le ZFW s'élève à 2000 € maximum et est généralement limité à une demande par an, par demandeur* et par coopération envisagée.  
Délai de soumission : Veuillez envoyer votre demande avant le 30.04.2025
Les exigences formelles suivantes s'appliquent :  
-Les demandeurs doivent déjà être membres du ZFW ou déclarer leur adhésion en déposant leur demande.  
-La demande peut être rédigée en allemand ou en français. Une brève description du projet et un plan de financement sont nécessaires (trois pages maximum au total). Les autres sources de financement du projet doivent être mentionnées au moment de la demande. 
-Les demandes doivent être déposées par l'intermédiaire des enseignants ou des directions des instituts. Les porteurs de projet soumettent alors leur demande sous forme de fichier pdf à  zfw@uni-tuebingen.de 
-La décision d'attribution des fonds est prise par le comité directeur du ZFW après consultation du département de la stratégie d'excellence.

Contact
Centre des mondes francophones
www.uni-tuebingen.de/zfw 
zfwspam prevention@uni-tuebingen.de 
judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de
blandine.leroyspam prevention@uni-tuebingen.de 

Fondation du BW

Bourse BW, Composantes régionales de la politique de développement

Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM REK 2024/25 ermöglicht Doktorand:innen und Master-Studierenden aus Afrika, der Karibik und des Pazifikraums (sog. AKP-Staaten) sowie aus Least Developed Countries (LDC) einen Aufenthalt an einer baden-württembergischen Hochschule (incoming).

In wenigen Fällen können Promovierende und Master-Studierende aus Baden-Württemberg auch in solchen Ländern forschen oder studieren (outgoing).

Die Stipendienvergabe orientiert sich an den entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes und hat zum Ziel, die Zusammenarbeit baden-württembergischer Hochschulen mit AKP- und LDC-Ländern und insbesondere mit afrikanischen Partnern zu fördern. Daher können mit REK-Stipendien zum einen neue Beziehungen zu Institutionen in diesen Regionen initiiert und zum anderen bestehende Partnerschaften ausgebaut oder gestärkt werden. Die Ausschreibung richtet sich an Hochschullehrer:innen der Universität Tübingen, die im akademischen Jahr 2024/25 einen Austausch mit Institutionen in den oben beschriebenen Regionen planen.

Eckdaten zum REK-Stipendium:
-Stipendienhöhe: im Normalfall 1.000,00 €/Monat, keine Zusatzleistungen wie z.B. Reisekosten-Mindestdauer: 2 Monate-Maximaldauer: 10 Monate-Stipendienzeitraum: August 2024 bis September 2025 Bewerbungsfrist: 15.3.2024
Bitte reichen Sie das entsprechende der angehängten Bewerbungsformulare per E-Mail: birgit.juresaspam prevention@uni-tuebingen.de

oder Hauspost ein. Rückfragen gerne an Birgit Juresa (29-76448).
Weitere Informationen: Bewerbungen für einen Austausch sind auch möglich, wenn die Stipendiat:innen des Austauschs noch nicht benannt werden können (N.N. Nennungen); ebenso die Bewerbungen mehrerer Kandidat:innen.-Von der Auswahlkommission der Universität Tübingen nominierte Kandidat:innen für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM REK werden vom International Office Anfang April aufgefordert, sich im Portal der Baden-Württemberg Stiftung online zu bewerben.-Die offizielle Bestätigung der ausgewählten Nominierten durch die Baden-Württemberg Stiftung erfolgt im Juni 2024.-Outgoing-Kandidat:innen, die für ein REK-Stipendium nominiert werden, können sich nicht parallel im Normalprogramm ‚Baden-Württemberg STIPENDIUM‘ bewerben.-Bewerbungen für einen Austausch mit strategischen Partneruniversitäten der Europäischen Universitätsallianz CIVIS-in Afrika sind besonders willkommen; Siehe: https://civis.eu/de/african-partner-universities

 

 

 

Campus France

Make Our Planet Great Again (MOPGA) - Visiting Fellowships Program for Young Researchers

Deadline: January 9th 2024

France, as a major player in the fight against climate change and guarantor of the spirit of the Paris Agreement, is launching a new MOPGA visiting fellowship program geared towards strengthening scientific contributions to climate change issues raised by the COPs. 
This sixth Make Our Planet Great Again (MOPGA) call for applications is intended to welcome 40 early researchers wishing to carry out their research in France. The program is funded by the French Ministry for Europe and Foreign Affairs, in collaboration with the French Ministry for Higher Education and Research, and implemented by Campus France. 
 
DESCRIPTION OF THE RESEARCH PROJECT (IN ENGLISH OR FRENCH)

  • Research Project Title
  • Keywords (6)
  • Abstract of the Research Project (2,000 char. max.)
  • Context and Motivation (2,000 char. max.)
  • Scientific Objectives (2,000 char. max.)
  • Methodology and Timeline (4,500 char. max.)
  • Project position in relation to the MOPGA scientific domain (2,000 char. max.)
  • Collaborations and / or impacts for the candidate's country of residence in relation to the research project proposal (2,000 characters max.)

 WHO MAY APPLY?

  • Foreign researchers holding a doctoral degree for less than 5 years
  • No nationality restrictions (except France)
  • 40 fellowships will be awarded for a 12-month period from September 2024.

This fellowship includes the following benefits :

  • Monthly allowance of 2,500 euros
  • Moving allowance of 500 euros
  • Health Insurance plan covering civil liability and repatriation assistance until the MOPGA Fellow's registration to the French Social Security Scheme
  • Complementary Health Insurance plan covering civil liability and repatriation assistance once the Social Security registration process is effective.

A Hosting Agreement (convention de séjour de recherche) will have to be established between the MOPGA Fellow and the host institution. This Agreement will specify the means and resources made available by the host laboratory so that the researcher can carry out the research project. For more information:  https://www.enseignementsup-recherche.gouv.fr/fr/bo/22/Hebdo19/ESRS2207381C.htm  
 
RESEARCH THEMES

Five broad research themes are eligible:

  • Earth systems
  • Climate change and sustainability
  • Energy transition
  • Societal challenges of environmental issues
  • Human, animal and ecosystem health as part as a "One Health" approach.

 SELECTION PROCESS

In line with the ambitions and requirements of this call for applications, the selection process will unfold in two phases. In the first phase, scientific experts in each relevant field will evaluate the applications. In the second phase, an international committee will select the 40 final fellows for the MOPGA 2024 program. 
 
ELIGIBILITY 

Individuals fitting the following criteria are eligible to apply:

  • Applicants who do NOT hold French citizenship 
  • Foreign researchers holding a doctoral degree for less than 5 years (must have passed their thesis defense between December 2019 and January 2024)
  • Foreign researchers who have not resided in France between October 9th 2023 and January 9th 2024 (for more than 90 days)

 DOCUMENTS NEEDED

  1. CV including the list of your publications in English (4 pages max)
  2. PhD Diploma (or certificate of PhD diploma)
  3. CV of your research supervisor in the French host institution (2 pages max)
  4. Letter of support from the French host institution
  5. Letters of recommendation (3 max)
  6. Passport or proof of ID

 APPLICATION PROCESS

Applications should be submitted via the following link: https://campusfrance.smapply.io/prog/MOPGA-2024/  

 TIMELINE

  • October 9th 2023: Application period opens
  • January 9th 2024: Application period ends  
  • End of June 2024 : Notification of the results
  • Between September 2024 and December 2024 (at the latest): Arrival in France and start of the fellowship 

If you have any questions, please contact: mopgaspam prevention@campusfrance.org.

For more information, please visit:
https://www.campusfrance.org/en/mopga-2024

 

Université franco-allemande (UFA)

Soutien de manifestations scientifiques sur le thème "Intégration européenne : un nouvel élan pour la fabrique de l'Europe

Die Europäische Integration durchlebt turbulente Zeiten. Wohin man auch schaut – ob in der Politik, der Wirtschaft, der Gesellschaft oder auch in Umwelt- und sogar militärischen Fragen: Die Vision eines friedlichen und stärker integrierten Europas scheint immer mehr zu verblassen. Grund hierfür ist zum einen der ins Stocken geratene deutsch-französische Motor: Noch nie seit der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags (1963) waren die Beobachter der deutsch-französischen Beziehungen wahrscheinlich so ratlos, konstatieren sie doch seit einigen Jahren eine stetige Verschlechterung der deutsch-französische Beziehungen. Zudem bringen der ökologische Wandel und die auf nationaler Ebene beschlossenen Energiestrategien Deutschlands und Frankreichs das gesellschaftliche und politische Gleichgewicht der Staaten ins Wanken. Gleiches gilt für den Krieg in der Ukraine und die Wiederaufrüstung zahlreicher EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der NATO, die die gemeinsame Sicherheit Europas infrage stellen. Auch der demografische Wandel aufgrund der in vielen europäischen Staaten zu beobachtenden Bevölkerungsalterung ruft viel Unsicherheit hervor. Hinzu kommen die Migrationsbewegungen, von denen einige EU-Länder besonders stark betroffen sind. Auf wirtschaftlicher Ebene wiederum schürt der jüngste Inflationsdruck die Ressentiments gegenüber den wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungen vieler Regierungen, die der Euro-Skepsis Tür und Tor öffnen. Und nicht zuletzt: Gibt es noch einen vernehmbaren europäischen Kulturdiskurs? Wie können wir den Diskurs über Europa intellektuell neu beleben?

Ziel der vorliegenden Ausschreibung zur Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler*innen ist es, den Ideenaustausch und den Dialog zu dieser Thematik auf interdisziplinärer, deutsch-französischer und europäischer Ebene zu fördern. Sie ermöglicht es,,Veranstaltungen auf den Weg zu bringen und sichtbar zu machen, aus denen anschließend andere Formen der deutsch-französischen Zusammenarbeit hervorgehen könnten. Die wissenschaftlichen Veranstaltungen richten sich an Doktorand*innen und/oder Postdocs. In begründetenFällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen.
Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.

Höhe und Inhalt der Förderung:

Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €. 

Antragsfrist:
Interne Fristen der Antragstellung:  1. März, 1 Juni und 1.Oktober 2024.

Die Begutachtung dauert in der Regel vier Monate ab Antragsfrist. Die DFH fördert keine Veranstaltung, die vor Ablauf dieses viermonatigen Zeitraums stattfinden soll.

Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:

• der Antrag wird von zwei Hochschullehrer*innen eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler*innen erfolgen
• der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
• der Antrag wird in deutscher und in französischer Sprache eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
• das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresse einzureichen (Stichwort: Europäische Integration): manifestations_veranstaltungenspam prevention@dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag (für die externe Deadline des 15. März 2024) bis zum 01.03.2024 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung, ZFW,) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden.

Kontaktdaten:
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrum für frankophone Welten
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033

judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de     

Nähere Informationen:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/wissenschaftliche-veranstaltungen/   

Ausschreibung

Soutien de réunions préparatoires pour la mise en place de programmes de l'Université franco-allemande

Aufgabe der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) ist die Förderung des Austauschs im Hochschul- und Forschungsbereich.

In diesem Zusammenhang bietet sie das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ an, dessen Zielsetzung es sein soll, neue Vorhaben für Studienprogramm- und/oder Forschungskooperationen fach- und themenübergreifend zu entwickeln.

Hierbei kann es sich um die Vorbereitung konkreter Vorhaben wie den integrierten Studiengängen, Programmen zur Doktorandenausbildung oder wissenschaftlichen Veranstaltungen handeln wie auch allgemeiner um die Planung von Kooperationsvorhaben im Studien- und/oder Forschungsbereich.

Das Förderprogramm „Vorbereitungstreffen“ kann jedoch nicht für die Organisation von wissenschaftlichen Kolloquien oder Workshops verwendet werden, da diese Arten von Veranstaltungen von der DFH durch das Programm „wissenschaftliche Veranstaltungen“ gefördert werden, welches eigenen Qualitätskriterien unterliegt.

Die Vorbereitungstreffen richten sich an Hochschulen sowie an deutsche und französische Hochschulinstitute, deutsch-französische Kooperationseinrichtungen und deutsche und französische Forschungseinrichtungen.

Die Veranstaltung soll in Deutschland oder in Frankreich stattfinden (bei Beteiligung eines Drittlandes kann sie auch in diesem Land stattfinden).

Die Förderung der DFH dient der Durchführung von Begegnungen zwischen Partnern und der Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten (die Einbeziehung von Teilnehmern eines Drittlandes ist möglich).

Höhe der Förderung:

Die von der DFH bereitgestellte Fördersumme beträgt bis zu 2.500 € und ist auf maximal einen Antrag pro Jahr und pro angedachte Kooperation begrenzt.

Eine Fakultät kann in höchstens zwei Anträge pro Jahr involviert sein.

Antragsfrist:

Es handelt sich um eine Dauerausschreibung. Die Anträge müssen einen Monat vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.

Es gelten folgende formale Kriterien:

  • Die Projektträger reichen ihren Antrag über eine Hochschule, ein deutsches oder französisches Hochschulinstitut, eine deutsch-französische Kooperationseinrichtung oder ein deutsch-französisches Forschungszentrum ein.
  • Der Antrag wird auf Deutsch oder auf Französisch verfasst und muss von der Leitung des Antragstellers unterschrieben sein.
  • Die Antragstellung (max. zwei Seiten Projektbeschreibung) erfolgt per Post und per Mail (Kontaktdaten s. u.).
    • An den Präsidenten der Deutsch-Französischen Hochschule
      Villa Europa, Kohlweg 7
      66123 Saarbrücken

Bitte reichen Sie Ihren Antrag  bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden. Falls es eine große Anzahl von Anträgen gibt, behält sich das Rektorat evtl., eine Auswahl vor.

Kontaktdaten:

  • Referat: Kooperationen mit der Frankophonie
    Frau Judith Osché 
    Eberhard Karls Universität Tübingen
    Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
    Rümelinstraße 32 - Raum 009
    72070 Tübingen
    0049-7071-2977033
    judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de    

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Nähere Informationen:
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/vorbereitungstreffen 
Ausschreibung

Soutien de manifestations scientifiques sur le thème de l'intelligence artificielle et de ses défis pour la société

Die Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren rasant zugenommen und ist spätestens mit der Implementierung von ChatGPT auch in der breiten Öffentlichkeit angekommen. Tatsächlich durchdringt die KI schon länger unser tägliches Leben – oft, ohne dass wir uns dessen bewusst sind (Routenplanung, automatische Bildoptimierung, Sprachassistenten, Übersetzungstools, Spamfilter, Betrugsabwehr im Bankgeschäft). Nachdem früher insbesondere die technischen Herausforderungen im Fokus der Forschung standen, nimmt inzwischen auch die Debatte aus ethischer, sozialer und rechtlicher Perspektive Fahrt auf (Nutzung für die Verfassung von Hausarbeiten oder Urteilsbegründungen bis hin zu automatisierten Gerichtsentscheidungen; Diskriminierung aufgrund verzerrter Trainingsdaten) und stellt unsere Gesellschaft vor ganz neue Anwendungsfelder, Chancen und Herausforderungen im Umgang mit KI.

Ziel der vorliegenden Ausschreibung zur Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler*innen ist es, den Ideenaustausch und den Dialog zu dieser Thematik auf interdisziplinärer, deutsch-französischer und europäischer Ebene zu fördern. Sie ermöglicht es, Veranstaltungen auf den Weg zu bringen und sichtbar zu machen, aus denen anschließend andere Formen der deutsch-französischen Zusammenarbeit hervorgehen könnten. Die wissenschaftlichen Veranstaltungen richten sich an Doktorand*innen und/oder Postdocs. In begründeten Fällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen. Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.

Höhe und Inhalt der Förderung:

Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €. 

Antragsfrist:

Interne Fristen der Antragstellung1. März, 1 Juni und 1.Oktober 2024.
Die Begutachtung dauert in der Regel vier Monate ab Antragsfrist. Die DFH fördert keine Veranstaltung, die vor Ablauf dieses viermonatigen Zeitraums stattfinden soll.

Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:

der Antrag wird von zwei Hochschullehrer*innen eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler*innen erfolgen
• der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
• sämtliche Informationen werden auf Deutsch wie auch auf Französisch eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
• das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresse einzureichen (Stichwort: künstliche Intelligenz): manifestations_veranstaltungenspam prevention@dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag (für die externe Deadline des 15. März 2024) bis zum 01.03.2024 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung, ZFW) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden.

Kontaktdaten:
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrum für frankophone Welten
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033

judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de   

Nähere Informationen:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/wissenschaftliche-veranstaltungen/  

Ausschreibung

Soutien de Collèges doctoraux franco-allemands de l'UFA (DFDK) 2025-2028

Die nächste Ausschreibung für Doktorandenkollegs wird voraussichtlich im Mai 2024 veröffentlicht.

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) unterstützt – in Anlehnung an die integrierte Licence/Bachelor- und Master-Studiengänge – die Entwicklung gemeinsamer strukturierter Doktorandenausbildungen.

Die Ausschreibung richtet sich an französische Écoles doctorales und an deutsche Einrichtungen einer strukturierten Doktorandenausbildung. Sie wird jährlich für eine jeweilige Förderdauer von vier Jahren veröffentlicht.

Die Deutsch-Französischen Doktorandenkollegs stehen allen Fachrichtungen offen. Die Teilnahme eines Drittlandes ist möglich.

Die vorliegende Ausschreibung betrifft:

  • Erstanträge
  • Anträge auf Verlängerung der Förderung von Doktorandenkollegs, deren Förderung zum 31.12.2024 ausläuft.

Hochschulen, die einen Erstantrag stellen, können für die Vorbereitung des Kooperationsvorhabens das Förderinstrument „Vorbereitungstreffen“ in Anspruch nehmen.
Die Doktorandenausbildung soll folgende Kriterien erfüllen:

  • Strukturiertes Ausbildungskonzept mit deutsch-französischem Kern,
  • besonders innovativer Charakter des Kooperations- und Ausbildungsprogramms,
  • Qualität, Realisierbarkeit und Mehrwert des Programms der Doktorandenausbildung, des Forschungsprogramms und der beruflichen Eingliederung,
  • Module zum Erlernen methodologischer, interdisziplinärer und interkultureller Kompetenzen,
  • Qualität und Mehrwert der wissenschaftlichen Kooperation,
  • internationaler Aspekt des Projektes,
  • wissenschaftliche Exzellenz der beteiligten Wissenschaftlergruppen,
  • Zusammenarbeit, Koordinierung und Mobilität der Wissenschaftlergruppen,
  • Qualität des Betreuungskonzeptes,
  • Einbringen von Drittmitteln und finanziellem Eigenanteil der am Projekt beteiligten Institutionen,
  • Teilnahme einer angemessenen Anzahl von Doktorandinnen und Doktoranden insbesondere für die Anträge auf Verlängerung der Förderung.

Die finanzielle Unterstützung dient der Förderung der Mobilität der Promovierenden und Hochschullehrer, der Organisation von Seminaren, Konferenzen und gemeinsamen Kursen zum wissenschaftlichen Austausch und zur Entwicklung von transversalen Kompetenzen der Doktoranden. Sie umfasst:

  • Infrastrukturmittel in Form einer Pauschale von 12.000€ jährlich pro Kooperation. Diese Förderung dient der Deckung der Kosten, die mit der sprachlichen Vorbereitung der Promovenden verbunden sind und die durch wissenschaftliche Treffen und Reisekosten der Hochschullehrer entstehen. Diese Mittel können zur Deckung eventueller Kosten der Drittlandhochschule verwendet werden; die deutsche und/oder die französische Hochschule begleichen diese Kosten direkt oder erstatten sie der Drittlandhochschule. Zusätzliche Mittel i.H.v. 5.000€ können denjenigen Partnereinrichtungen bewilligt werden, die den Aufbau eines fachbezogenen Netzwerks unter der Leitung einer Dachorganisation anstreben, deren Aufgabe die Entwicklung eines fächerübergreifenden Lehrangebots für die Doktoranden ihrer DFDK sein wird.
  • Mobilitätsbeihilfen in Höhe von 700€ monatlich für bis zu 15 Doktoranden und für Aufenthalte im Partner- oder Drittland bis zu einer Dauer von jeweils 18 Monaten.
  • Auslandsstipendien in Höhe von bis zu 1.300€ monatlich für maximal zwei Doktoranden und Aufenthalten von jeweils maximal 18 Monaten. Diese Förderung ist Programmen vorbehalten, die als besonders innovativ und gut strukturiert evaluiert werden und die Auslandsstipendien beantragt haben.

Die Förderung der DFH ist den Promovenden vorbehalten, die in einer deutschen oder französischen Heimathochschule eingeschrieben sind und einen Aufenthalt im Partner- oder im Drittland durchführen. Es ist zulässig, dass Doktoranden aus dem Drittland die deutsche oder französische Hochschule als Heimathochschule wählen. In diesem Fall erhalten diese jedoch die Beihilfen der DFH ausschließlich während ihres Aufenthalts im Partnerland.

Der Antrag ist an die DFH zu richten und muss folgende Elemente enthalten:

  • eine Beschreibung der Ausbildung mit Fokus auf ihrer binationalen Ausrichtung,
  • die Beschreibung des wissenschaftlichen Programms der antragstellenden Forschungsgruppen,
  • eine Beschreibung des Stellenwerts, den die Ausbildung in der Forschungspolitik des Forschungsteams und der beteiligten Einrichtungen einnimmt,
  • eine Beschreibung der laufenden Kooperationen zwischen den beteiligten Einrichtungen,
  • einen detaillierten Finanzierungsplan, mit Angaben zur Grundfinanzierung, die jede der beteiligten Einrichtungen zu leisten bereit ist, zu beantragten Fördermitteln der DFH, der französischen Seite, der DFG oder des DAAD und zu weiteren möglichen Drittmittelgebern,
  • Erläuterung zur möglichen Umsetzung von Cotutelle-Verfahren,
  • Für Weiterförderungsanträge: Angabe der Publikationsleistung der Doktoranden.

Verfahren:

Für die Antragstellung gelten die im nachfolgenden Zeitplan angegebenen Fristen:

  • Einreichung einer Antragsankündigung: 30.06.2023
  • Frist der Antragstellung: 31.10.2023
  • Administrative Evaluation durch die DFH und externe wissenschaftliche Begutachtung: November 2023 bis März 2024
  • Förderentscheidung des Hochschulrats der DFH: April 2024
  • Bekanntgabe der Förderentscheidung und Erstellung des Zuwendungsvertrags durch die DFH: Mai 2024
  • Beginn des DFDK: 01.01.2025

Bitte signalisieren Sie uns Ihre beabsichtigte Antragstellung so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30.06.2023.

Hierzu bitten wir Sie, das dafür vorgesehene Formular „Antragsankündigung“ auszufüllen und per E-Mail an promotion-doctoratspam prevention@dfh-ufa.org  zu senden. Das Formular ist auf unserer Internetseite verfügbar
https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/studierende-doktoranden-alumni/doktoranden/deutsch-franzoesische-doktorandenkollegs/ 

Den Antrag bitte per Post und per E-Mail bei der DFH einreichen (Stichwort: Deutsch-Französisches Doktorandenkolleg) an

Ansprechpartnerinnen: 

Nähere Informationen sowie vollständige Ausschreibung:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/promotion  

Ausschreibung

Deutsch-französische Cotutelles de thèse

Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) unterstützt – in Anlehnung an die integrierten
Licence/Bachelor- und Master-Studiengänge – die Entwicklung der deutsch-französischen
Doktorandenausbildung. In diesem Rahmen fördert die DFH Promovierende im Cotutelle de
thèse-Verfahren.
Das Ziel dieser Förderung ist es, Promovierende zu unterstützen, die ihre Dissertation unter
der Betreuung von mindestens einem*einer in Deutschland und einem*einer in Frankreich
tätigen Hochschullehrer*in vorbereiten. Durch den erfolgreichen Abschluss des gemeinsamen
Promotionsverfahrens wird ihnen der Doktorgrad der beteiligten Universitäten verliehen.
Die deutsch-französische Promotion soll folgende Kriterien erfüllen:

  • Wissenschaftliche Qualität des Forschungsprojektes
  • gemeinsame Betreuung der Promovierenden durch eine*n französische*n und eine*n deutsche*n Hochschullehrer*in,
  • Qualität des Betreuungskonzeptes (von beiden Hochschulen getragene, spezifische und individuelle Betreuung zur Erweiterung der Spezialisierung sowie zur Strukturierung der Einbindung der Promovierenden in die Forschungslandschaft in Deutschland und Frankreich).

Die Förderung der Cotutelle de thèse steht allen Fachrichtungen offen.
Inhalt der Förderung (Dissertation und Disputation):
Die DFH bewilligt für die Finanzierung der Mobilität für drei Jahre eine Zuwendung in Höhe
von insgesamt maximal 4.000 Euro (Reise und Unterkunft im Rahmen der
Auslandsaufenthalte inklusive Teilnahmegebühren für Tagungen und Konferenzen) sowie die
Erstattung in Höhe von maximal 1.000 Euro der Reise- und Unterbringungskosten, die im
Rahmen der gemeinsamen Disputation entstehen. Sollten von diesen 1.000 Euro nicht alle
Mittel für die Verteidigung ausgegeben werden, können die Promovierenden noch ein halbes
Jahr nach ihrer Verteidigung von den ggf. verbleibenden Restmitteln reisen. Die Einrichtung,
die die Mittel verwaltet, muss der DFH dann nach dem Ablauf dieser sechs Monate eine
Abrechnung über die Ausgaben der Verteidigung sowie der Reisekosten des Promovierenden
schicken (Frist: zwei Monate nach Ablauf der sechsmonatigen Reisefrist).
Als Reisekosten gelten folgende Kosten: Teilnahme an Kolloquien oder Veranstaltungen und
Nachtreffen mit den Betreuer*innen sowie Bewerbungsgespräche. Die Reisen sind nicht auf
Deutschland oder Frankreich beschränkt. Kosten für den Druck der Dissertation können nicht
übernommen werden.
Die Förderung der DFH ist kumulierbar mit den Grundfinanzierungen, die etwa von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Deutschen Akademischen Austauschdienst
(DAAD) und dem französischen Bildungsministerium (MESR) über die Hochschul- und
Forschungseinrichtungen für Promotionen bewilligt werden.
Antragstellung:
Der Antrag muss in Deutsch oder Französisch (in Ausnahmefällen in Englisch) per E-Mail und
per Post bei der DFH eingereicht werden und folgende Elemente enthalten:
Lebenslauf des Promovierenden und Kopien der Zeugnisse,

  • eine Darstellung des Promotionsprojektes,
  • eine Kopie der Cotutelle de thèse-Vereinbarung der beteiligten Hochschulen,
  • ggf. Liste Ihrer Veröffentlichungen

Der Antrag muss vom Promovierenden und beiden Betreuern*innen unterschrieben sein. Die
Originalunterschriften sind bei der DFH per Post einzureichen.
Verfahren:
Es handelt sich um eine ganzjährige Ausschreibung. Der Antrag kann eingereicht werden,
sobald die unterzeichnete Cotutelle de thèse-Vereinbarung der beteiligten Hochschulen
vorliegt. Die Vereinbarung darf nicht älter als ein Jahr sein. Auf Anfrage kann die DFH eine
Mustervereinbarung zur Verfügung stellen. Im Falle der Förderung werden in einem ersten
Schritt 2.000 Euro bewilligt. Sobald das Disputationsdatum feststeht, werden in einem zweiten
Schritt weitere 2.000 Euro überwiesen. Sollten die Promovierenden länger als drei Jahre für
die Promotion benötigen, kann in begründeten Fällen die Förderung um bis zu zwei Jahre
verlängert werden. Für die Disputationskosten sind 1.000 Euro reserviert. Entsprechende
Belege können bis zu acht Monate nach der Disputation bei der DFH eingereicht werden.
Förderung ausschließlich der Disputation:
Es ist auch möglich, sich nur für die Erstattung der Kosten für die Verteidigung
(max. 1.000 Euro) zu bewerben. In diesem Fall muss der Antrag mindestens sechs Wochen
vor der Disputation eingereicht werden.
Bitte senden Sie den Antrag per Post und per E-Mail an die DFH (Stichwort: cotutelle de thèse)
An die Präsidentin der
Deutsch-Französischen Hochschule
Villa Europa, Kohlweg 7
66123 Saarbrücken

promotion-doctoratspam prevention@dfh-ufa.org
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an promotion-doctorat(at)dfh-ufa.org oder:
Carole Reimeringer - Sabine Kletzke-Vuković
+49(0)681 938 12-162
+49(0)681 938 12-166
reimeringer@dfh-ufa.org
kletzke@dfh-ufa.org

Soutien de manifestations scientifiques pour les jeunes chercheurs.euses

Mit dem Ziel der Netzwerkbildung von Wissenschaftler*innen und der Intensivierung des deutsch-französischen wissenschaftlichen Dialogs fördert die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) deutsch-französische Veranstaltungen für Nachwuchswissenschaftler*innen (Doktorand*innen bzw. Postdocs). In begründeten Fällen können auch Masterstudierende oder Studierende vergleichbaren Niveaus an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen.
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, den Ideenaustausch und den wissenschaftlichen Dialog auf interdisziplinärer, deutsch-französischer und europäischer Ebene zu fördern. Sie ermöglicht es, Veranstaltungen auf den Weg zu bringen und sichtbar zu machen, aus denen anschließend andere Formen der deutsch-französischen Zusammenarbeit hervorgehen könnten.

Die Ausschreibung richtet sich an deutsche und französische Hochschulen sowie an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Einbeziehung eines Drittlandes wird begrüßt.
Die Ausschreibung steht allen Fachrichtungen off. Die Veranstaltung ist auf mind. Zwei Tage bis max. 4 Wochen anzulegen. Die Projekte können sowohl als Einzelveranstaltung als auch in Form einer strukturierten Veranstaltungsreihe durchgeführt werden.
In der Regel muss die Veranstaltung innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung stattfinden. Dies giltauch für Veranstaltungsreihen
Je nach Dauer und Format der Veranstaltung wird diese als Forschungsatelier (mit einer Dauer von weniger als 6 Tagen) oder als Sommer- bzw. Winterschule (mit einer Dauer ab 6 Tagen) bezeichnet. Die Veranstaltungen sollten grundsätzlich in Deutschland und Frankreich stattfinden; in begründeten Ausnahmefällen können sie in einem Drittland stattfinden.

Höhe und Inhalt der Förderung:

Die Höhe der von der DFH bewilligten Zuwendung richtet sich nach der Dauer der wissenschaftlichen Veranstaltung und der Teilnehmerzahl. In der Regel beträgt die Fördersumme zwischen 2.000 € und 15.000 €.

Antragsfrist:

Interne Fristen der Antragstellung:  1. März, 1 Juni und 1.Oktober 2024.
Die Begutachtung dauert in der Regel vier Monate ab Antragsfrist. Die DFH fördert keine Veranstaltung, die vor Ablauf dieses viermonatigen Zeitraums stattfinden soll.

Folgende formale Kriterien müssen erfüllt werden:

der Antrag wird von zwei Hochschullehrer*innen eingereicht, die jeweils einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland bzw. Frankreich angehören; im Ausnahmefall kann die Antragstellung auch durch zwei Nachwuchswissenschaftler*innen erfolgen
• der Antrag wird von der Leitung der beiden antragstellenden Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterschrieben
• sämtliche Informationen werden auf Deutsch wie auch auf Französisch eingereicht; in Sonderfällen werden auch Anträge auf Englisch akzeptiert, jedoch ist auch in diesem Fall eine Übersetzung in eine der beiden Arbeitssprachen der DFH vorzulegen
• das Antragsformular ist ordnungsgemäß ausgefüllt per E-Mail bei der DFH an folgende Adresseeinzureichen (Stichwort: Wissenschaftliche Veranstaltungen): wissenschaftliche_veranstaltungenspam prevention@dfh-ufa.org
Bitte reichen Sie Ihren Antrag (für die externe Deadline des 15. März 2024) bis zum 01.03.2024 bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung, ZFW) ein, da die Anträge zur Vorabsichtung und Unterzeichnung ins Rektorat gegeben werden.

Kontaktdaten:
Frau Judith Osché
Eberhard Karls Universität Tübingen
Zentrum für frankophone Welten
Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
Rümelinstraße 32 - Raum 009
72070 Tübingen
0049-7071-2977033
judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de   

Nähere Informationen:

https://www.dfh-ufa.org/informationen-fuer/hochschulen/ausschreibungen/wissenschaftliche-veranstaltungen/

Ausschreibung

Ambassade de France en Allemagne

Prix Forcheurs 2024

Frist: 11. März 2024

1. Ziele

Die Französische Botschaft in Deutschland möchte in Partnerschaft mit der Deutsch-Französischen Hochschule mit diesem Preis deutsch-französische Teams von Nachwuchsforschern auszeichnen und fördern. Ziel der Vergabe des Forcheurs-Preises ist es, die vielversprechende Zusammenarbeit in den Bereichen Chemie und Gesundheit zu würdigen und die Teams dazu zu ermutigen, diesen deutsch-französischen Weg weiterzuverfolgen.

2. Preisverleihung

Es handelt sich um zwei Preise, die mit jeweils 10.000 Euro dotiert sind, d.h. 10.000 Euro pro Preisträger.

Die Verleihung des Forcheurs-Preises findet in Anwesenheit des Botschafters Frankreichs in Deutschland, S. E. François Delattre, des Chemienobelpreisträgers Jean Marie Lehn sowie Vertretern der Deutsch-Französischen Hochschule, der Partner Sanofi Deutschland und BASF Frankreich am 24. Juni 2024 in der Französischen Botschaft in Deutschland statt. Die Teilnahme der Preisträger*innen ist erforderlich.

3. Teilnahmebedingungen

Die BewerberInnen um den Preis Forcheurs-Preis müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • ein Mitglied des Teams muss an einer deutschen und das andere Mitglied an einer französischen Einrichtung beschäftigt sein;
  • sie müssen in einem Forschungslabor arbeiten, das entweder angegliedert ist an:
    • eine Hochschuleinrichtung
    • eine Forschungseinrichtung
    • in Unternehmen
    • eine Förderstruktur (Pôle de compétitivité, Cluster, Kompetenzzentrum);
  • unter 45 Jahre alt sein;
  • derzeit an einem gemeinsamen Forschungsprojekt zusammenarbeiten
  • Forschungen in den Bereichen Chemie, Biochemie, Pharmakologie oder an der Schnittstelle zwischen Chemie und Gesundheit betreiben.

4. Einreichen der Bewerbung und Jury

Die Bewerbungsunterlagen müssen im pdf-Format bis spätestens Montag, den 11. März 2024 an folgende Adresse gesandt werden: attache-science.berlin-ambaspam prevention@diplomatie.gouv.fr .
Die Bewerbung muss in englischer Sprache verfasst sein. Pro Zweierteam ist nur eine Bewerbungsmappe einzureichen.

Kontakt

Nähere Informationen:

https://www.wissenschaft-frankreich.de/ausschreibung/preis-forcheurs-jean-marie-lehn-bewerbungsaufruf-2024/

Mobilité PROCOPE 2024

Mobilitätsstipendien nach Frankreich für in Deutschland tätige DoktorandInnen, Post-DoktorandInnen und Nachwuchsforschenden.

Délai: chaque année d'avril à juillet

Depuis 1986, le programme Procope soutient le développement et l’intensification des activités de recherche collaborative, en favorisant de nouvelles coopérations et la participation de jeunes chercheurs et chercheuses. Procope est un Partenariat Hubert Curien (PHC) côté français et un Programm des Projektbezogenen Personenaustauschs (PPP) côté allemand. Il est financé en France par le Ministère de l’Europe et des Affaires étrangères (MEAE) et le Ministère de l’Enseignement supérieur et de la Recherche (MESR) et mis en œuvre par Campus France. En Allemagne, il est financé par le Ministère de l’Éducation et de la Recherche (BMBF) et mis en œuvre par le Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD).

L’appel à candidatures est ouvert aux chercheurs et chercheuses titulaires de laboratoires de recherche rattachés à des établissements d’enseignement supérieur ou à des organismes de recherche. La participation de jeunes chercheuses et chercheurs est obligatoire. Les projets durent 2 ans, au cours desquels des échanges de courte durée (maximum 30 jours pour l’équipe français et 50 jours pour l’équipe allemande) entre la France et l’Allemagne sont répétés.

L’appel à candidatures est ouvert tous les ans d’avril à juillet, pour un financement à partir de janvier de l’année suivante. Les candidatures doivent se faire en parallèle via Campus France pour les porteurs de projet français et via le DAAD pour les porteurs de projet allemands.

Types de projets concernés

L’objectif de ce programme est de développer les échanges scientifiques et technologiques d’excellence entre les laboratoires de recherche français et allemands en favorisant les nouvelles coopérations et la participation de jeunes chercheuses et chercheurs.

Tous les domaines scientifiques sont concernés par ce programme.

Conditions d’éligibilité des équipes

L’appel à candidatures est ouvert aux chercheurs titulaires des laboratoires de recherche rattachés à des établissements d’enseignement supérieur ou à des organismes de recherche. Des entreprises peuvent participer au projet, dès lors qu’elles sont associées à un partenaire académique.

Les projets ayant déjà bénéficié d’un soutien dans le cadre de ce programme ne sont pas recevables pour une nouvelle candidature immédiatement après leur achèvement. Les nouvelles collaborations seront dans tous les cas prioritaires. Un délai de deux ans est nécessaire entre la fin d’un projet et le dépôt d’une nouvelle candidature.

Seuls les dossiers de candidature co-déposés par les chercheurs partenaires auprès des instances responsables du programme dans leur pays respectif seront déclarés recevables. Les chercheurs français doivent s’en assurer auprès de leur partenaire.

À la fin d’un projet Procope, il est possible de candidater sur le programme Procope+ d’une durée d’une année, dont l’appel à candidatures sera ouvert en octobre 2024 : https://www.science-allemagne.fr/appel-a-projets-procope/ 

Critères d’évaluation des projets

  • La participation active et la mobilité de jeunes chercheurs, en particulier doctorants ou post-doctorants, est un des tout premiers critères de sélection ;
  • La qualité scientifique du projet ;
  • La qualité scientifique et compétences des équipes françaises et allemandes ;
  • L’intérêt de la coopération et la complémentarité des équipes françaises et étrangères ;
  • Les perspectives de structuration ou de valorisation du projet. Les projets en réseau avec une ouverture européenne, en particulier ceux qui s’expriment dans le nouveau programme-cadre Horizon Europe, seront considérés comme prioritaires, les chercheurs ont ainsi la possibilité de déposer une candidature dans le cadre d’un autre PHC, sur le même thème de recherche ;
  • Une attention particulière sera portée aux projets qui s’intègrent dans les priorités politiques de l’Union européenne exprimées dans le nouveau programme-cadre Horizon Europe

Comité de sélection des projets

Les projets éligibles font l’objet d’une évaluation scientifique séparée de part et d’autre du Rhin. Les instances des deux pays se réunissent ensuite, alternativement en Allemagne et en France, pour confronter les évaluations et décider conjointement du soutien accordé aux projets sélectionnés.

Pour la partie française, la Délégation aux Affaires Européennes et Internationales (DAEI) du MESR assure l’évaluation scientifique des dossiers.

Modalités de fonctionnement

  • La durée des projets est de deux années.
  • Le financement est accordé sur une base annuelle, pour deux années consécutives.
  • Il doit être impérativement consommé entre le 1er janvier et le 31 décembre de l’année concernée et ne peut être reporté sur l’exercice suivant.
  • Il porte uniquement sur la prise en charge de la mobilité entre les deux pays des chercheurs engagés dans le programme.
  • Tout autre financement nécessaire à la mise en œuvre des projets conjoints devra être assuré par les moyens propres des laboratoires partenaires ou par d’autres sources.
  • Le renouvellement des crédits pour une seconde année est subordonné à :
    • Une consommation optimale des financements accordés pour la première année ;
    • La soumission d’un rapport d’étape mentionnant les résultats scientifiques obtenus et les mobilités effectuées ou prévues avant la fin de l’année en cours. Il doit être envoyé au plus tard le 15 novembre de la première année à l’Attaché pour la Science et la Technologie de l’Ambassade de France en Allemagne (cf. contact).

Modalités pratiques de soumission d’un projet

  • Date de publication de l’appel à projets : 3 avril 2024
  • Date limite de co-dépôt des dossiers de candidature :  3 juillet 2024
  • Diffusion des résultats sur l’extranet Campus France http://chercheurs.campusfrance.orgnovembre 2024
  • Début des projets : janvier 2025
  • Envoi de la notification d’enveloppe : février 2025
  • Webinaire prévu pour les porteurs de projet sélectionnés : janvier-février 2025

La partie allemande lancera son appel à projets Procope à la même date que la partie française. Les responsables allemands sont priés de se renseigner sur le site internet du DAAD : https://www2.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/projekte/de/11342-foerderprogramme-finden/?s=1&projektid=57557379 (voir l’onglet « PPP Joint Research »)

Contacts

Contact français
Hugo Zusslin
Attaché für Wissenschaft und Technologie
Französische Botschaft in Deutschland
Pariser Platz 5
D-10117 Berlin
Tel.: +49 30 590 03 9262
E-Mail: attache-science.berlin-ambaspam prevention@diplomatie.gouv.fr

Contact allemand
Ramona Sterz
DAAD- Deutscher Akademischer Austauschdienst
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Tel.: +49 228 882 449
E-Mail: sterzspam prevention@daad.de

Nähere Informationen:
https://www.wissenschaft-frankreich.de/procope-plus/

 

 

Bourses de mobilité du réseau des Frankreich- et Frankophoniezentren 2024

1. Objectifs de l’appel à candidatures
Désireux de renforcer les études françaises et francophones en Allemagne, le Bureau de coopération universitaire de l’Ambassade de France en Allemagne met à disposition des jeunes chercheuses et jeunes chercheurs des Frankreich- et Frankophoniezentren plusieurs bourses afin de leur permettre d’effectuer un séjour scientifique de haut niveau (SSHN) en France. Il souhaite ainsi renforcer la coopération franco-allemande en sciences humaines et sociales
et soutenir la mobilité vers la France de doctorantes et doctorants ainsi que de post-doctorantes et post-doctorants.
2. Modalités
La bourse de mobilité permettra de financer un séjour d’une durée de 1 mois (ou davantage, si justifié) entre juillet et décembre 2024. Ces bourses seront opérées par Campus France selon les modalités des bourses de séjour scientifique
de haut niveau (SSHN). Les bénéficiaires du programme recevront un montant d’environ 1700 € par mois pour les doctorantes et doctorants et les post-doctorantes et post-doctorants ayant soutenu leur thèse depuis moins de 5 ans et d’environ 2000 € pour celles et ceux ayant soutenu depuis plus de 5 ans, au moment de leur arrivée en France. Le voyage aller et retour est également pris en charge. Les candidates et les candidats devront être invités par un laboratoire ou un institut de recherche situé en France.
3. Conditions d’éligibilité
Le présent appel est ouvert aux doctorantes et doctorants, post-doctorantes et post-doctorants ainsi qu’aux jeunes chercheuses et jeunes chercheurs rattachés à l’un des Frankreich- et Frankophoniezentren en Allemagne (Berlin, Bonn, CaNoFF (Brême, Flensburg, Rostock), Dresde, Fribourg/Br., Leipzig, Mannheim, Mayence, Sarrebruck, Stuttgart
et Tübingen) et inscrits dans l’une de ces universités dans une discipline des sciences humaines et sociales. Les candidates et les candidats inscrits dans une université française (dans le cadre d’une cotutelle, par exemple) ainsi que celles et ceux de nationalité française ou de double-nationalités (française et allemande) ne sont pas éligibles.
La bourse n’est pas cumulable avec un autre financement du séjour.
Le séjour devra obligatoirement se dérouler avant le 31 décembre 2024.
4. Dépôt de candidature
Le dossier de candidature doit être envoyé avant le 31 mai 2024, en un seul fichier pdf, à
nicole.martinez@institutfrancais.de et à bernard.ludwig@diplomatie.gouv.fr
Rédigé en français ou en allemand, il comprendra les éléments suivants :
1. Un CV (2 pages maximum) ;
2. Un projet de recherche (3 p. max.) intégrant un programme de travail détaillé (archives, bibliothèques,
terrain), exposant les motifs du séjour de recherche et indiquant les dates précises et le/les lieux de séjour ;
3. Une lettre de recommandation de la directrice ou du directeur de thèse / de recherche ;
4. Une lettre d’invitation du laboratoire d’accueil français, mentionnant les dates de séjour envisagé.
Seuls les dossiers complets et respectant la forme demandée seront examinés. Ils seront évalués en fonction de
l’excellence de la candidate ou du candidat, de la pertinence du séjour pour son projet de recherche et des
perspectives de coopération entre la France et l’Allemagne engendrées par ce séjour.
5. Rapport d’activité
Les bénéficiaires du programme de mobilité devront faire parvenir un rapport d’activité de deux pages maximum,
détaillant les activités, les contacts établis et les résultats obtenus au cours de leur séjour, en allemand ou en français,
dans les deux mois suivant la fin du séjour.
Contact : Nicole MARTINEZ nicole.martinezspam prevention@institutfrancais.de
Dr. Bernard LUDWIG bernard.ludwigspam prevention@diplomatie.gouv.fr

Programme d'Etudes en France - PEF

Das französische Ministerium für Europa und Auswärtige Angelegenheiten hat über die Französische Botschaft in Berlin, in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD), ein neues Programme d'Études en France (PEF) für deutsche Studierende im zweiten Jahr ihres Bachelor-Abschlusses gestartet.
Das Programme d'Études en France (PEF)  richtet sich an deutsche Studierende, für die Französisch eine wichtige Rolle spielt und ermöglicht ihnen im zweiten Bachelorjahr (oder anderen Studienformen vor dem 3. Semester, z.B. Staatsexamen) einen ersten Studienaufenthalt in Frankreich.  Vier französischen Partneruniversitäten stehen zur Auswahl ( Université de Picardie Jules Verne (Amiens), Université de Lille, Université de Nantes oder Université Toulouse Jean Jaurès).  
Bewerben können sich Studierende der Fachrichtungen Romanistik, interkulturelle (frankreichbezogene) und europäische Studien, Politikwissenschaft, Geschichte, Sprachwissenschaft mit Französisch als erster Fremdsprache (z.B. Fremdsprachenlinguistik), oder auch Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften.  

Die Förderdauer beträgt ein Semester und beinhaltet eine monatliche Teilstipendienrate von 450€. Die Studierenden werden außerdem von den Studiengebühren an der französischen Universität befreit und erhalten Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung. Darüber hinaus bietet das PEF eine pädagogische und logistische Betreuung der Studierenden. Die Gastuniversität unterstützt bei der Unterbringung der Studierenden.  

Das Bewerbungsportal des DAAD ist ab 9. Dezember 2024 bis 10. März 2025 geöffnet.

Weitere Informationen und Bewerbung : daad.de/go/stipd57589660

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Conférences trilatérales de recherche "Villa Vigoni" 2024-2026

Die neue Ausschreibung der Trilateralen Forschungskonferenzen für das Jahr 2024 wird im Januar veröffentlicht.

Die Geistes- und Sozialwissenschaften sind kultur- und sprachgebunden. Sprache und Kultur sind ihr Gegenstand und ihr Medium. Um den Austausch und die Netzwerkbildung zwischen Geistes- und Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern aus Deutschland, Frankreich und Italien nachhaltig zu fördern und dabei den Gebrauch von Deutsch, Französisch und Italienisch als Wissenschaftssprachen ausdrücklich zu unterstützen, haben die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fondation Maison des Sciences de l’Homme (FMSH) und die Villa Vigoni das Programm „Trilaterale Forschungskonferenzen“ entwickelt, in dem Mehrsprachigkeit ein tragendes Prinzip ist. Anträge auf Förderung in diesem Programm sind aus allen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften willkommen. 

Format 

Jede Trilaterale Forschungskonferenz besteht aus einer Serie von drei Veranstaltungen, die im Jahresrhythmus aufeinanderfolgen. Alle drei Treffen finden in der Villa Vigoni statt. Vorgeschlagen werden können Projekte aus allen Bereichen der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die Teilnehmenden einer Forschungskonferenz bestehen aus einer Gruppe von mindestens 12, höchstens 16 WissenschaftlerInnen, nach Möglichkeit ausgewogen zusammengesetzt aus den drei beteiligten Ländern. Diese Gruppe bleibt während aller Treffen gleich. Ausdrücklich erwünscht ist die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in einer früher Karrierephase. An den Arbeitstreffen können in begrenztem Umfang Gäste beteiligt werden. Diese müssen nicht zwingend aus Deutschland, Frankreich oder Italien stammen. Die Förderung durch die drei Partner erstreckt sich nicht auf die Gäste. Die DFG ermöglicht deutschen Bewilligungsempfängerinnen und -empfängern, Mittel für Gäste aus Viertländern zu verwenden, wenn deren Teilnahme sich aus der Sache begründet. Dies führt jedoch nicht zu einer Erhöhung der Gesamtbewilligung.

Arbeitssprachen einer Trilateralen Forschungskonferenz sind Deutsch, Französisch und Italienisch. 

Verfahren

Bewilligt wird eine Trilaterale Forschungskonferenz auf der Grundlage eines Antrags, der die Thematik, die Zielsetzung, die Methodik, das beabsichtigte Arbeitsprogramm und die Qualifikation der vorgesehenen TeilnehmerInnen erläutert. 

Anträge, die formal richtig und vollständig sind, werden einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen. Dieses beinhaltet die Begutachtung durch eine Fachgutachterin oder einen Fachgutachter sowie die Diskussion im Lenkungskreis des Trilateralen Programms, dem Vertreterinnen und Vertreter der Trägerorganisationen des Programms sowie wissenschaftliche Mitglieder, die von diesen benannt werden, angehören.

Die Antragstellung muss bis spätestens 30. April 2023 erfolgen.

Anträge können einsprachig eingereicht werden; mindestens jedoch die Zusammenfassung des wissenschaftlichen Vorhabens muss in allen drei Sprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch) vorliegen. Für den Antrag ist das Antragsformular zu benutzen.

Adressat des Antrags in digitaler Form ist die Villa Vigoni (segreteriaspam prevention@villavigoni.eu), die eine Kopie an die DFG und FMSH weiterleitet.

Weiterführende Informationen

Das Antragsformular sowie den vollständigen Ausschreibungstext finden Sie auf der Homepage der DFG:

www.dfg.de/villa_vigoni  

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:

  • Deutsche Forschungsgemeinschaft
    Dr. Niklas Hebing,
    Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften
    Kennedyallee 40, 53175 Bonn,
    +49 228 885-2949,
    niklas.hebing@dfg.de    
    www.dfg.de 
     
  • Villa Vigoni – Centro Italo-Tedesco per il dialogo europeo
    Dr. Francesca Zilio,
    Via Giulio Vigoni 1, 22017 Loveno di Menaggio (CO),
    +39 379 2000416
    zilio@villavigoni.eu 
    www.villavigoni.eu 
     
  • Fondation Maison des Sciences de l’Homme
    Dr. Falk Bretschneider,
    Pôle Internationalisation, coopération franco-allemande,
    54 boulevard Raspail, 75006 Paris,
    +33 1 40 48 64 83,
    vigoni@msh-paris.fr 
    www.fmsh.fr 

Nähere Informationen:

https://www.villavigoni.eu/conferenze-di-ricerca-trilaterali-2/?lang=de 
Ausschreibung

 

DFG - Projets de coopération germano-africains en infectiologie

Frist: neue Ausschreibung 30.06. 2023-Einreichung bis zum 30.10.2023

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert zur Antragstellung für gemeinsame Forschungsvorhaben mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Afrika auf dem Gebiet der Erforschung von Infektionskrankheiten einschließlich deren sozialen und verhaltensbezogenen Aspekten auf.

Gegenstand der Ausschreibung ist:

  • Erforschung von vernachlässigten Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier sowie begleitende sozialwissenschaftliche Forschung und verhaltensbezogene Aspekte.
  • Etablierung oder Vertiefung gleichgewichtiger Partnerschaften zu gegenseitigem Nutzen, um afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Forschung in den vor Ort wichtigen Themen zu ermöglichen und langfristig der deutschen Wissenschaft in Afrika Forschungsmöglichkeiten zu erschließen
  • nachhaltige Förderung und Unterstützung akademischer und beruflicher Karrieren von jungen afrikanischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in ihren Heimatländern, um damit einen Beitrag zum Aufbau von Forschungskapazitäten in Afrika zu leisten
  • Stärkung der innerafrikanischen wissenschaftlichen Vernetzung; daher können auch mehrere afrikanische Partner an einem Projekt beteiligt sein

Antragsberechtigt sind integrierte Forscherinnen und Forschern, denen auch die Projektverantwortung zukommt.

Die Projektskizzen werden von einer internationalen Gutachtergruppe evaluiert. Nach vergleichender Begutachtung werden Konsortien mit besonders überzeugenden Konzepten zur Vollantragstellung aufgefordert. Die deutschen Projektverantwortlichen werden über die Empfehlung unterrichtet und reichen diese Information weiter.

Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, berücksichtigen Sie bitte, dass Sie sich vor Einreichung der Antragsskizze im elan-Portal registrieren müssen. 

Nähere Informationen: 

https://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2020/info_wissenschaft_20_33/index.html 

Ansprechpartner für fachliche Fragen:

Ansprechpartnerin für formale Fragen und Fragen zu elan:

 

TWAS - DFG Cooperation Visits Programme

Frist: 05.06.2024

Auf Grundlage der Vereinbarung mit The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) WissenschaftlerInnen an deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Möglichkeit aufmerksam, promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen aller Fachrichtungen aus Ländern Subsahara-Afrikas zu einem dreimonatigen Forschungs- und Kooperationsaufenthalt an ihre Institution einzuladen.

Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung eine monatliche Pauschale von 2350 Euro zur Deckung der Aufenthaltskosten des Gastes und seiner Visakosten. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten des Gastes für An- und Abreise bis zu einem Betrag von 1350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben des Instituts, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten.

Antragsvoraussetzungen sind:

  • Herkunft aus einem Land Subsahara-Afrikas
  • Forschungstätigkeit an einer Universität oder Forschungseinrichtung in einem Land Subsahara-Afrikas
  • Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2018.Gastwissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre (insgesamt maximal sechs Jahre) früher die Promotion erlangt haben.
  • AntragstellerInnen dürfen nicht schon in Deutschland tätig sein oder aktuell mit dem Gastgeberinstitut gemeinsam forschen.
  • Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperationen zur Verfügung.

Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und die Infrastruktur, die dem Gast zur Verfügung steht.

Die Gastgeber werden gebeten, sich im Vorfeld der Einladung vom Potenzial zur wissenschaftlichen Kooperation mit dem Gast zu überzeugen. Im Bewilligungsfall sollten die gastgebenden Einrichtungen die Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler bei der Organisation des Aufenthalts, beispielsweise bei der Flugbuchung und Zimmersuche, unterstützen.

Weitere Informationen

https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2024/ifw-24-29

Zum TWAS-DFG Cooperation Visits Programme und zu allen Antragsunterlagen bei TWAS:
https://twas.org/opportunity/twas-dfg-cooperation-visits-programme-ssa

Kontakt bei der DFG, Gruppe Internationale Zusammenarbeit:

twas-dfg-programmespam prevention@dfg.de 
https://twas.org/opportunity/twas-dfg-cooperation-visits-programme-ssa

DFG - Mise en place de coopérations internationales

Ziel der Förderung

Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine „projektvorbereitender Workshop“, „Auslandsreisen“ und „Gastaufenthalte“ zur Verfügung.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren wissenschaftliche Ausbildung - in der Regel mit der Promotion - abgeschlossen ist. 

In der Regel nicht antragsberechtigt sind Personen, die in einer Einrichtung arbeiten, die nicht gemeinnützig ist, oder den dort tätigen Personen die sofortige Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Institute und Mitgliedseinrichtungen der Max-PlanckGesellschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft oder der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, sowie Angehörige von mit diesen Organisationen assoziierten Forschungseinrichtungen, die aus öffentlichen Mitteln grundfinanziert werden, und Angehörige deutscher Standorte international getragener Forschungseinrichtungen beachten bitte die Regeln zur Kooperationspflicht. 

Art und Umfang der Förderung

Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in engem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.

Beantragt werden können:

Auslandsreisen oder Gastaufenthalte in Deutschland (jeweils max. drei Monate); projektvorbereitende Workshops.
Diese Kosten können gegebenenfalls durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen.

Antragsfristen

Anträge können jederzeit gestellt werden.  Es wird dringend empfohlen, Anträge spätestens sechs Monate vor Beginn der Maßnahme einzureichen

Bitte beachten Sie das Dokument „Programm Aufbau internationaler Kooperationen mit Leitfaden für die Antragstellung“ (siehe unten)

Ansprechpersonen

Für weitere Informationen und bei Fragen der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachreferenten und Programmdirektoren der DFG:

https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/fachzustaendigkeit/index.jsp 

Für regionalspezifische Fragen wenden Sie sich bitte weiterhin an die zuständigen Regionalreferate der Gruppe Internationale Zusammenarbeit:

https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/index.jsp?id=051 

Nähere Informationen:

Programm Aufbau internationaler Kooperationen mit Leitfaden für die Antragstellung
 

DFG - Coopération avec les pays en développement

Die DFG ermöglicht Forschungskooperationen zwischen Forschenden aus Deutschland und den Entwicklungsländern im Rahmen der Sachbeihilfe für Einzelprojekte. Ziel ist es, die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Entwicklungsländern im Rahmen wissenschaftlich anspruchsvoller Forschungsprojekte zu fördern.

Ziel der Förderung

Die DFG fördert Forschungsprojekte, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland in Zusammenarbeit mit WissenschaftlerInnen in Entwicklungsländern durchführen. Das Ziel ist hierbei, die Kooperation zwischen Forschenden aus Deutschland und aus Entwicklungsländern im Rahmen eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens/einer Sachbeihilfe zu fördern.

Antragsberechtigung

WissenschaftlerInnen aller Fachdisziplinen an Forschungseinrichtungen in Deutschland mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion).

Art und Umfang der Förderung

Personalmittel, Mittel für wissenschaftliche Geräte, Verbrauchsmaterial, Reisen, Sonstige und Publikationskosten für das Institut in Deutschland und für den Kooperationspartner/Institut im Entwicklungsland.

Bitte beachten Sie das Dokument „Ergänzender Leitfaden zur Antragsstellung“

Ansprechpersonen

Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an den entsprechenden regional und/oder fachlich zuständigen Bereich der DFG-Geschäftsstelle:

Fachlich zuständige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:
https://www.dfg.de/dfg_profil/geschaeftsstelle/struktur/index.jsp?id=02

Leitfaden für die Antragstellung
Ergänzender Leitfaden zur Antragsstellung
Liste von Entwicklungsländern und -gebieten in Bezug auf DFG-Verfahren

DFG - Evénements scientifiques internationaux

Die DFG unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland.

Dazu gehören Internationale Kongresse, Symposien, Kolloquien und Workshops, Internationale Fachkonferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften.

Ziel der Förderung

Veranstaltungsdurchführung

Antragsberechtigung

Promovierte WissenschaftlerInnen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind.

Anforderungen an das Projekt

  • Internationaler Kongress, Symposium, Kolloquium, Workshop
  • Internationale wissenschaftliche Veranstaltung von besonderer Bedeutung für das betreffende Fachgebiet mit einem großen Kreis in- und ausländischer TeilnehmerInnen.
  • Jahrestagung
  • Regelmäßig sich wiederholende Tagung einer deutschen Fachgesellschaft, Arbeitskreises oder Fachgruppierung von überregionaler Bedeutung mit fest umrissener Thematik und internationaler Beteiligung.

Art und Umfang der Förderung

  • Internationale Konferenzen
  • Pauschalbetrag, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden WissenschaftlerInnen.
  • Jahrestagung
  • Zuschüsse zu den Reisekosten (Fahrt- und Aufenthaltskosten) für aktive ausländische Teilnehmer.

Dauer bis zur Entscheidung

Bei Antragstellung ist von einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Monaten auszugehen.

Formulare und Merkblätter

https://www.dfg.de/foerderung/programme/inter_foerdermassnahmen/int_wiss_veranstaltungen/formulare_merkblaetter/index.jsp 

Antragsfristen

Grundsätzlich spätestens 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn.

Sonderregelung bei Jahrestagungen: Anträge können nur jedes 2. Jahr unterstützt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

DFG - ANR: Sciences naturelles

Frist: 10. Januar 2024

Förderung gemeinsamer bilateraler Forschungsprojekte in den Natur-, Lebens- und Ingenieurwissenschaften.

Förderdauer: bis zu 3 Jahre.

Jährliche Ausschreibung.

https://www.dfg.de/en/research_funding/international_cooperation/funding/countries_regions/france/anr_nle/ 

 

 

DFG - ANR: Sciences humaines et sociales

Frist: 06.03.2024

Förderung für gemeinsame Projekte von in Deutschland und Frankreich tätigen Partnern in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Förderdauer: bis zu 3 Jahre.

Jährliche Ausschreibung.

https://www.dfg.de/de/aktuelles/neuigkeiten-themen/info-wissenschaft/2023/anr-dfg-foerderprogramm-fuer-deutsch-franzoesische-forschungsprojekte-in-den-geistes-und-sozialwissenschaften

Ausschreibung

Ministère fédéral de l'éducation et la recherche (BMBF)

BMBF: soutien de projets franco-allemands sur le thème de l'intelligence artificielle

Frist: 22.09.2022, 13:00 Uhr 

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an aktuellen Herausforderungen im Forschungs- und Anwendungsfeld der KI ausgerichtet. Die Projektkonsortien sollen vorrangig mindestens eine der im Folgenden genannten Fragestellungen bearbeiten:

  • Verteilte KI, wie z. B. verteiltes Lernen oder Edge-Computing
  • Grüne KI für geringeren Ressourcenverbrauch, z. B. Algorithmen, die weniger Energie, weniger Speicher und weniger Kommunikationsbandbreite benötigen
  • KI für Nachhaltigkeit, z. B. skalierbare KI-Methoden für eine verbesserte Anpassung an die Folgen des Klimawandels und die Minderung von Treibhausgasemissionen
  • Hybride KI, z. B. die Kombination von Methoden zur intelligenten Datenaufbereitung und maschinellem Lernen mit menschlichem Wissen
  • KI in anderen Wissenschaften, z. B. KI und numerische Simulationen, KI und Physik, KI und Chemie
  • Vertrauenswürdige KI, z. B. zertifizierbare, erklärbare oder interpretierbare Modelle und Verarbeitungspipelines und Datenschutz, z. B. mit Methoden des föderierten Lernens
  • Eingebettete KI und Edge AI, z. B. KI für Mikrocontroller oder KI für die Automatisierung

Die Forschungsarbeiten sollen außerdem vorrangig auf die folgenden Branchen bzw. Anwendungsfelder ausgerichtet sein:

  • Mobilität und Transport
  • Logistik und Dienstleistungen
  • Energie (insbesondere erneuerbare Energie)
  • Umwelt und Ressourcenschutz
  • Intelligente Industrie und Produktionstechnologien
  • Gesellschaft

Antragsberechtigt zu Förderlinie 1 (Forschungskooperationen) sind einzelne Hochschulen oder Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus.

Antragsberechtigt zu Förderlinie 2 (FuE-Vorhaben) sind Verbünde aus Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe ist dem nationalen Projektträger bis 22. September 2022, 13.00 Uhr MEZ, vom Skizzeneinreicher (im Fall von nationalen Verbundvorhaben, vom Verbundkoordinator) eine, den in diesem ¬Abschnitt dargestellten Kriterien entsprechende, Projektskizze in elektronischer Form vorzulegen.

Bei Interesse an einer Antragstellung bitte frühzeitige Kontaktaufnahme mit Judith Osché ( judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de ).

Nähere Informationen: 

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2022/06/2022-06-20-Bekanntmachung-KI.html?view=renderNewsletterHtml  

BMBF-Promotion de réseaux de recherche afro-allemands pour l'innovation en matière de santé en Afrique subsaharienne (RHISSA)

Frist: 31. März 2022

Förderziel und Zuwendungszweck

Das übergeordnete Ziel der Fördermaßnahme ist es, zur nachhaltigen Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Subsahara-Afrika beizutragen und die beteiligten Länder zu unterstützen, die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen zu erreichen, insbesondere das Ziel 3, „Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern“. Mit den geförderten Projekten der Gesundheitsforschung soll dem Recht auf Zugang zu Gesundheitsleistungen und damit einhergehend der Stärkung von fragilen Gesundheits- und Forschungssystemen Rechnung getragen werden.

Für gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Entwicklung und damit politische Stabilität ist gemeinsames Handeln mit innovativen Ansätzen dringend notwendig. Durch die Unterstützung exzellenter anwendungsorientierter Forschung sollen deutsche und afrikanische Partner in den geförderten Netzwerken gemeinsam einer Forschungsfrage nachgehen, die Bedürfnisse der Gesundheitsforschung in den afrikanischen Partnerländern adressieren. Dabei sollen intensive und langfristige Kooperationen zwischen Wissenschaftlern aus Deutschland und Subsahara-Afrika nachhaltig aus- und aufgebaut und administrative sowie wissenschaftliche und medizinische Kapazitäten in Subsahara-Afrika gestärkt werden.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden mit dieser Förderrichtlinie der Auf- oder Ausbau von afrikanisch-deutschen Forschungsnetzwerken für Gesundheitsinnovationen sowie die Zusammenarbeit dieser Netzwerke mit anderen relevanten Akteuren.

Die Netzwerke müssen sich vordringlich mit Forschungsthemen befassen, die besondere Bedürfnisse der afrikanischen Partnerländer widerspiegeln. Zudem sollten sie auf bestehenden Strukturen aufbauen und bereits in der Gründungsphase die nationalen beziehungsweise regionalen Gesundheits- und Forschungsstrategien oder -agenden der beteiligten afrikanischen Länder berücksichtigen.

Angesprochen sind alle Bereiche der Gesundheitsforschung, das heißt biomedizinische Forschung unter Berücksichtigung aller Schritte der Translationskette, Public-Health-Forschung und Gesundheitssystemforschung.

Gefördert werden können Konzepte, die klare und belastbare Anwendungsziele verfolgen, deren Umsetzung bereits während der Projektdauer in Angriff genommen wird.
Die Konzepte sollten einen oder mehrere der folgenden Bereiche thematisieren:

  • Forschung zur Behandlung und Prävention von Krankheiten mit besonders hoher Krankheitslast in den afrikanischen Partnerländern oder mit besonderen Auswirkungen auf das Gesundheitssystem; 
  • Public-Health- und Systemforschung zur besseren Prävention von Krankheiten und schnelleren Überführung von neuen Therapieansätzen in die Versorgung oder zur Anpassung vorhandener Ansätze an die lokalen Gegebenheiten; 
  • holistische Forschungsansätze  
  • epidemiologische Forschung zur Erhebung und Aufarbeitung von Gesundheitsdaten. 

Die Vorhaben sollen in ihren Vollanträgen realistische und nachhaltige Ziele zur Kapazitätsentwicklung verfolgen und überprüfbare Beiträge zur Aus- und Weiterbildung von wissenschaftlichem und medizinischem Personal sowie von Personal im Forschungsmanagement leisten.

Die Zusammenarbeit mit anderen, vorzugsweise europäischen und/oder afrikanischen Akteuren mit ähnlichem thematischen und/oder regionalem Bezug, ist erwünscht.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Deutschland und aus Ländern in Subsahara-Afrika.
Deutsche Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Einrichtungen und Unternehmen, die wirtschaftlich tätig sind, sind nicht antragsberechtigt. Sie können jedoch als externe Partner an einem Netzwerk teilnehmen, sofern ihre Finanzierung anderweitig gesichert ist. 

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Zum Konsortium eines Forschungsnetzwerks gehören mindestens ein, höchstens zwei deutsche Partner und mindestens zwei, höchstens acht Partner aus Subsahara-Afrika.
Afrikanische Verwaltungseinrichtungen und Forschungseinrichtungen/-organisationen außerhalb Subsahara-Afrikas und Deutschlands können sich an Netzwerken mit eigenen Mitteln beteiligen.

Die Umsetzung des Projekts muss in jeder Hinsicht gemeinschaftlich durch die afrikanischen und deutschen Partner geplant werden, wobei „African Leadership and Ownership“ bedacht werden müssen. Ein afrikanischer Partner stellt den Direktor, ein deutscher den Ko-Direktor des Netzwerks. Gemeinsam mit ihren Netzwerkpartnern erstellen die beiden Direktoren die Antragsunterlagen.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellenden zuzurechnen sind.

Die Forschungsnetzwerke können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren gefördert werden.

Verfahren

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgende Projektträger (PT) beauftragt:

  • DLR Projektträger (DLR-PT)
    − Bereich Gesundheit –
    Heinrich-Konen-Straße 1
    53227 Bonn
    0228/3821-1210
    Telefax: 0228/3821-1257

Ansprechpersonen sind:

Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem zuständigen Projektträger bis spätestens zum 31. März 2022, 14 Uhr ME(S)Z zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in Abstimmung mit dem vorgesehenen Direktor des Netzwerks vorzulegen.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Projektskizzen, die den dort niedergelegten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden.

Die Einreichung erfolgt in englischer Sprache und elektronisch über das elektronische Skizzentool „PT-Outline“.

Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, den zwingend schriftlich einzureichenden Antrag in elektronischer Form über dieses Portal einzureichen. Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.

Die Förderanträge sind in Abstimmung mit der vorgesehenen Netzwerkdirektion vorzulegen.

Anträge, die nach dem im Aufforderungsschreiben zur Einreichung des Formantrags angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Geltungsdauer

Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum 30. Juni 2030 befristet.

Nähere Informationen 

https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2021/12/2021-12-29-Bekanntmachung-RHISSA.html

Ausschreibung

Appel commun franco-allemand à candidatures: „Développer l'option hydrogène pour le futur mix énergétique“

im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem französischen Ministerium für Hochschulbildung und Forschung (MESR) und dem deutschen Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Gemeinsam veröffentlicht durch die Nationale Forschungsagentur (ANR, für das MESR) und das BMBF

Einreichungsfrist:

6. Mai 2024, 13:00 MEZ
Mehr Infos unter: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/03/2024-03-06-F%C3%B6rderaufruf-Wasserstoff.html?view=renderNewsletterHtml

 

Office allemand d'échanges universitaires (DAAD)

Postes de professeurs*es invités.ées français*es pour promouvoir les cursus en lien avec la France

Frist: 16.01.2023

Ziel des Programms

Die Förderlinie hat das Ziel, den deutsch-französischen Hochschullehreraustausch und die Internationalität der Lehre in Studiengängen mit ausgewiesenem Frankreichbezug zu stärken.

Was wird gefördert?

Lehraufenthalte französischer Hochschullehrer

Wer wird gefördert?

Französische Hochschullehrinnen und Hochschullehrer (Aufenthaltsdauer mind. drei bis max. sechs Monate)

Was wird geleistet?

Aufenthaltsstipendium in Höhe von 1.300 Euro/Monat.

Mobilitätspauschale einmalig zu Beginn für Hin- und Rückreise für Frankreich in Höhe von 325 Euro.

Wer kann einen Antrag stellen?

Staatliche und staatlich anerkannte deutschen Hochschulen mit Studiengängen, die sich mit Frankreich befassen.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum beträgt mindestens drei und maximal sechs Monate, beginnt am 01.10.2023 und endet spätestens am 31.03.2024.

Fachrichtung/en

Das Programm steht allen Fachrichtungen offen.

Antragstellung

Ein Antrag ist bis 16.01.2023 vollständig und fristgerecht ausschließlich über das DAAD-Onlineportal einzureichen.

Auswahlrelevante Antragsunterlagen:

  • Projektantrag (im DAAD-Portal)
  • Finanzierungsplan (im DAAD-Portal) 
  • Projektbeschreibung, i.d.R. nicht mehr als 20 Seiten, siehe Formularvorlage (Anlagenart: Projektbeschreibung) 
  • Befürwortung der Hochschulleitung Franz. Gastdozenturen bzw. Begründung, wenn nachgereicht wird (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)
  • Fiche de Renseignements, siehe Formularvorlage (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen) 
  • Lebenslauf und Publikationsliste des Kandidaten, i.d.R. nicht mehr als 5 Seiten (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)
  • Bei Folgeanträgen: Bisherige Ergebnisse der Evaluation(en) der Lehrveranstaltungen (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen) 
  • Bei Folgeanträgen: Sachbericht bis zum derzeitigen Stand (Anlagenart: Programmspezifische Anlagen)

Nach Antragsschluss werden keine Nachreichungen und Änderungen, auch nicht am Finanzierungsplan, mehr berücksichtigt. Unvollständige Anträge werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Bitte melden Sie sich bei Interesse an diesem Format der franz. Gastdozenturen zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei Frau Judith Osché (Dez. II, Abt. Internationale Forschungsförderung), da die Anträge zur Vorabsichtung ins Rektorat gegeben werden und es einer Befürwortung durch die Hochschulleitung bedarf.

Kontaktdaten:

  • Judith Osché
    ZFW; www.uni-tuebingen.de/zfw
    Eberhard Karls Universität Tübingen
    Dez II.1.2. Internationale Forschungskooperationen
    Rümelinstraße 32 - Raum 009
    72070 Tübingen
    07071/29-77033
    judith.oschespam prevention@uni-tuebingen.de 

Nähere Informationen (Ausschreibung sowie Antragsformular):
https://www2.daad.de/hochschulen/ausschreibungen/projekte/de/11342-foerderprogramme-finden/?s=1&projektid=57661215

Ausschreibung

Ansprechpartnerin DAAD:

DAAD: Expérience de mobilité internationale des chercheurs*euses postdoctoraux (PRIME)

Förderung von internationaler Mobilität in der Postdocphase. 

Ziel 

Mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und der Europäischen Union hat der DAAD 2014 das Förderprogramm PRIME initiiert und unterstützt seitdem die internationale Mobilität in der Postdocphase durch befristete Stellen an deutschen Hochschulen anstelle traditioneller Stipendien. Nach vier Auswahlrunden mit einer anteiligen EU-Kofinanzierung hat der DAAD das Förderprinzip „Stellen statt Stipendien“ erfolgreich etabliert.

PostdoktorandInnen aller Nationalitäten, die ihre berufliche Laufbahn langfristig in Deutschland sehen, erhalten somit weiterhin die Möglichkeit, die Anstellung an einer deutschen Hochschule mit einem Forschungsaufenthalt im Ausland zu verbinden. Die regelmäßige Abstimmung mit der deutschen Gastinstitution soll eine effiziente Reintegration im Anschluss an den Auslandsaufenthalt gewährleisten. 

Laufzeit 

Die Dauer der Förderung beträgt 18 Monate, von denen die ersten 12 Monate im Ausland (Auslandsphase) und die restlichen sechs Monate in Deutschland (Reintegrationsphase) verbracht werden.

Förderleistungen 

Die Förderung erfolgt durch eine auf 18 Monate befristete Anstellung an einer ausgewählten deutschen Hochschule. Die Stelle wird mit einem Gehalt gemäß TV-L Entgeltgruppe 13 vergütet.

Eine Reisekostenpauschale nach den DAAD-üblichen Sätzen für die Geförderten und ggf. mitreisende Ehe- bzw. LebenspartnerInnen und Kinder wird als zusätzliche Leistung direkt durch den DAAD an die Geförderten ausgezahlt. 

Erfolgreiche Bewerbende werden vor Beginn der Förderung zu einem Orientierungsseminar eingeladen, an dem aktuelle Geförderte, Alumni sowie VertreterInnen anderer Förderorganisationen und ggf. weitere ForscherInnen aus Wissenschaft und Wirtschaft teilnehmen. 

Antragsberechtigung 

Für die Antragsberechtigung sind vier Kriterien maßgeblich: 

  • Antragstellende müssen die Promotion spätestens zum Förderbeginn abgeschlossen haben; 
  • Antragsstellende müssen die Mobilitätsregeln des Programms befolgen, d. h. für den Forschungsaufenthalt im Ausland kommt jedes Zielland (außer Deutschland) in Frage, solange die/der BewerberIn in den drei Jahren vor dem Bewerbungsschluss insgesamt nicht länger als 12 Monate in diesem Land gelebt und/oder gearbeitet hat. 
  • Antragstellende, die bereits in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Forschungseinrichtung stehen, die als aufnehmende Gasteinrichtung für die angestrebte Forschungstätigkeit fungieren soll, können nicht gefördert werden; 
  • Antragstellende müssen akzeptieren, dass Auslandsphase und Reintegrationsphase in Deutschland als feste Bestandteile des Programms verpflichtend sind. 

Weitere Bewerbungsvoraussetzungen 

  • Für die Bewerbung müssen geeignete Gastinstitutionen in Deutschland und im Ausland identifiziert worden sein. Die Kontaktaufnahme und die Absprache der Modalitäten obliegen der/dem BewerberIn. 
  • Die einstellende Gasteinrichtung in Deutschland muss eine Universität oder Hochschule sein. 
  • Die ausländische Gastinstitution kann eine Universität, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder auch eine industrielle Forschungseinrichtung sein. 
  • Die Förderung muss im Zeitraum zwischen 1. Juni und 1. November 2024 angetreten werden. Ein späterer Förderbeginn ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit) möglich. 

Bewerbung 

Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal des DAAD.

Zeitplan 

Veröffentlichung der Ausschreibung: Mai Jährlich
Bewerbungsfrist: August Jährlich 
Auswahlergebnis: Februar Jährlich 
Orientierungsseminar für Geförderte: März  Jährlich 
frühester Förderbeginn:  Juni Jährlich 
spätester Förderbeginn:  November Jährlich 

Nähere Informationen:
 https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/stipendien-finden/postdoctoral-researchers-international-mobility-experience/   

Interessierte werden gebeten, sich vor der Antragstellung bei der Abteilung Forschungsförderung in der Zentralen Verwaltung zu melden.

Nationale Forschungsförderung:

Frankophone Forschungsförderung:

Centre Marc Bloch-Centre franco-allemand de recherche en sciences sociales, Berlin

Fond franco-allemand de recherche sur la provenance des biens culturels d'Afrique sub-saharienne

Appel à projets de recherche franco-allemand sur la provenance des biens culturels d'Afrique sub-saharienne

En 2023, la France et l'Allemagne ont décidé de créer un fonds commun dédié à la recherche sur la provenance des biens culturels subsahariens conservés dans leurs institutions publiques. Le ministère de la Culture et le ministère de l'Europe et des Affaires étrangères, côté français, et la Bundesbeauftragte für Kultur und Medien et le Bundesministerium für Bildung und Forschung côté allemand ont mandaté le Centre Marc Bloch pour orchestrer ce fonds.

 

Description

En Allemagne comme en France, les musées et les institutions culturelles, scientifiques et universitaires renferment de nombreuses collections de biens culturels revêtant une importance symbolique, artistique, historique ou sociétale considérable pour les pays et les sociétés dont ils sont issus. Au cours des dernières années, l'Allemagne et la France, comme nombre d’autres pays européens, ont fait de la  recherche sur la provenance de ces biens culturels un objectif majeur. La France et l'Allemagne souhaitent aujourd’hui contribuer ensemble à rendre ce patrimoine culturel à nouveau accessible au public subsaharien.

En 2023, à l'occasion du 60e anniversaire du Traité de l'Elysée, l'Allemagne et la France se sont engagées à reconnaître l'importance d'un traitement adapté de ces biens culturels. La création du Fonds franco-allemand de recherche sur la provenance des biens culturels d’Afrique subsaharienne fait partie intégrante d'une politique culturelle plus large visant à renforcer et à renouveler les partenariats avec l'Afrique. Le Fonds vise à promouvoir la recherche afin de développer et d'approfondir les connaissances sur les biens culturels qui sont encore insuffisamment documentés et au sujet desquels l'information demeure souvent très fragmentaire. La recherche de provenance consiste à retracer l'histoire des objets, depuis leur création, jusqu'à leur entrée dans les collections. Elle permet de mieux connaître l'histoire culturelle de ces objets et les contextes dans lesquels ils ont été pris et ont circulé.

Ce Fonds, d’une durée de trois ans, est doté d'un budget annuel de 720 000 euros. Basé sur un appel à propositions annuel, il soutiendra des projets de recherche de provenance menés par des consortiums réunissant des partenaires français, allemands et subsahariens. Le Conseil Scientifique est responsable de la programmation scientifique du Fonds, ainsi que de l'évaluation et de la sélection des projets. Il est composé de neuf personnalités reconnues pour leur expertise sur la thématique du fonds relativement à la France, à l’Allemagne et à l’Afrique subsaharienne.

Eligibilité

Cet appel à projets est ouvert à toutes les disciplines. Il est destiné à soutenir des projets proposés conjointement par des chercheurs et des professionnels de musées rattachés à des institutions françaises et allemandes, en étroite collaboration avec des partenaires subsahariens. Veuillez noter que les projets ne doivent pas nécessairement porter sur une thématique franco-allemande.

Clôture de l'appel à propositions: 15 mai 2024 (à 24 heures)

Documents à télélcharger

Université Tübingen

Bourse Teach@Tübingen

Das Teach@Tübingen Stipendium hat zum Ziel die internationale Lehre an der Universität Tübingen auszubauen, Kontakte zu knüpfen und internationalen Doktoranden/innen sowie jungen PostDocs die Möglichkeit zu geben, die eigene Lehrerfahrung wie auch ihren individuellen Forschungshorizont zu erweitern. Dies gilt auch für NachwuchswissenschaftlerInnen aus dem französischsprachigen Ausland.

Bewerben können sich fortgeschrittene Doktoranden und PostDocs, die ihre Doktorarbeit in den letzten 4 Jahren abgeschlossen haben. Vorzugsweise von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen und CIVIS-Partnern (wie z.B der Aix-Marseille Université oder der Freien Universität Brüssel).

Voraussetzungen:

  • Anbindung an den unterbringenden Lehrstuhl muss gegeben sein
  • Lehre:
    • min. 2 SWS Lehre pro Semester
    • Die Lehrveranstaltung/en muss/müssen in Englisch oder einer anderen Fremdsprache (in den Philologien) gehalten werden.
    • Die Lehrveranstaltung/en muss/müssen öffentlich angekündigt werden und für alle Studierenden offen sein.
    • Die Lehrveranstaltung/en darf/dürfen keine grundständige Lehre ersetzen und sollte/n so konzipiert sein, dass sie einen großen Teilnehmerkreis erwarten lassen.
  • Teilnahme des/r Stipendiaten/in an einer Informationsveranstaltung und an interkulturellem Training in den zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn

Förderung:

1.Stipendium

  • Promovierende EUR 1468/Monat
  • Postdocs EUR 1853/Monat

2. Lehraufträge (min. 2 SWS/max. 6 SWS)

  • Promovierende EUR 25/SWS
  • PostDocs EUR 50/SWS

3. Reisekostenerstattung für die Anreise nach Tübingen bis zu EUR 1.500 (nachgewiesene Kosten, keine Übernahme von Umzugskosten und Reisekosten Angehöriger)

4. Kinderzulage

  • EUR 400/Monat (1. Kind)
  • EUR 100/Monat (jedes weitere Kind)


Bewerbungsfrist: 20 Juni und 20. November jeden Jahres.

Aufenthaltsdauer: 1-2 Semester, Maximum sind 2 Semester.

Ankunftszeitraum: 15. - 31. März oder 15 - 30. September.

Nähere Informationen:
https://uni-tuebingen.de/exzellenzstrategie/informationen/ausschreibungen/teachtuebingen-stipendium/

Echange international avec des partenaires de coopération (Niveau professoral)

Förderung für den Austausch von WissenschaftlerInnen, die im Rahmen gegenseitiger Besuche mit den Kooperationspartnern gemeinsame (internationale) Drittmittelprojekte auf den Weg bringen wollen.

Förderzeitraum: bis zu 14 Tage.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/80630

 

International Joint Summer Schools & Workshops

Förderung von Tübinger ProfessorInnen, die mit WissenschaftlerInnen von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen Kooperationen haben oder aufbauen möchten.

Förderzeitraum: bis zu 14 Tage.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/80620

 

Summer / Winter Schools

Förderung für Veranstaltungen, die fachliche Kompetenzen der NachwuchswissenschaftlerInnen fördern und die fachübergreifende wissenschaftliche Themen adressieren.

Bewerbungsfrist: 15.03. / 15.09. jeden Jahres.

Weitere Informationen: https://uni-tuebingen.de/de/53033