Exzellenzstrategie

International Joint Summer School & Workshops

Im Rahmen einer Summer School oder eines Workshops soll der Austausch mit Wissenschaftler:innen von strategisch wichtigen Partnerinstitutionen der Universität Tübingen (gemäß der Liste der förderfähigen Partnerschaften) gefördert werden. Mit diesem Format sollen bereits bestehende Kooperationen ausgebaut, gemeinsame Projekte intensiviert und neue Projekte auf den Weg gebracht werden.

Liste der förderfähigen Partnerschaften

> Strategische Partnerschaften 
> Institutionelle Partnerschaften

Zielgruppe

Tübinger Professoren/innen und Postdocs, die mit Wissenschaftlern/innen von strategisch wichtigen Partnern der Universität Tübingen Kooperationen haben oder aufbauen möchten.

Voraussetzungen

  • Es gibt bereits bestehende oder konkret geplante Kooperationen mit Wissenschaftler/innen von einem strategisch wichtigen Partner der Universität Tübingen
  • Das Hauptaugenmerk sollte auf dem Austausch über Kooperationsprojekte und den Plänen für eine langfristige Konsolidierung der Kooperationsprojekte liegen

Da es sich um eine Anschubfinanzierung handelt, die nur einmal vergeben werden kann, beschreiben Sie bitte mögliche Drittmittelformate oder weitere Verstetigungsperspektiven nach Abschluss der Förderung.

Auswahlkriterien

KriteriumGewichtung
1. Wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens, einschließlich Ambition, Innovationspotenzial, erwarteter Ergebnisse und Wirkung sowie Aussichten auf Anschlussfinanzierung (insb. konkret geplante Drittmittelanträge)30%
2. Klarheit der Projektziele, Projektplanung und Realisierbarkeit des Budgets20%
3. Potenzial für eine langfristige Forschungskooperation, insbesondere durch Einbeziehung neuer Fachbereiche, Disziplinen und Forschungsthemen in die strategische bzw. institutionelle Partnerschaft40%
4. Übereinstimmung mit den strategischen Forschungsschwerpunkten der Universität Tübingen (Forschungsschwerpunkte und Profibereiche)10%

Förderumfang

Finanziert werden sowohl Besuche der Kooperationspartner in Tübingen als auch die Entsendungen von Tübinger Wissenschaftler/innen zu den Kooperationspartnern in Höhe von bis zu €10.000.

  • Einladung/Entsendung von Wissenschaftler/innen
  • Reisemittel (2./Economy Klasse)
  • Unterbringung vor Ort
  • Catering während der Veranstaltung
  • Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
  • Sonstige für die Durchführung notwendige Sachmittel (z.B. Druckkosten, Marketingmaßnahmen, Begleitung von Online- oder Hybrid-Veranstaltungen etc.)

Für bis zu 14 Tage.

Ausschreibungsturnus

Zweimal im Jahr

Bewerbungsfristen

Ausnahme: Für die Ausschreibung 2026 gilt die Bewerbungsfrist 31. Mai. Die Maßnahmen sollen bis November 2026 umgesetzt werden.

  • 15. April für Maßnahmen, die zwischen September und Februar des Folgejahres umgesetzt werden sollen
  • 15. Oktober für Maßnahmen, die zwischen März und August des Folgejahres umgesetzt werden sollen.

Antragstellung

Bitte benutzen Sie für die Bewerbung das Antragsformular und send Sie es per Email an:
international.researchspam prevention@uni-tuebingen.de

Wenn Sie bei der Erstellung Ihres Antrages auf Förderung aus Exzellenzmitteln „Künstliche Intelligenz“ (KI) in Form generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung verwendet haben, dann legen Sie dies bitte in wissenschaftsadäquater Weise und unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Fachgebietes im Antrag offen. Die Nutzung von KI in der Antragsstellung wird weder vor- noch nachteilig ausgelegt. Die Antragsstellenden tragen Verantwortung für die durch KI generierten Inhalte. Weitere Informationen finden Sie unter https://wissenschaftliche-integritaet.de/verwendung-generativer-modelle/

Begutachtung

Die eingereichten Projektanträge werden zunächst auf Vollständigkeit sowie die Einhaltung der formalen Kriterien geprüft. Anträge, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität durch das Dekanat der Fakultät der antragstellenden Person begutachtet. Die Projekt- und Budgetplanung, das Potenzial für eine langfristige Forschungskooperation sowie die Übereinstimmung mit den Forschungsschwerpunkten der Universität werden von mindestens zwei Expert/innen des Dezernats für Forschung bewertet. Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage der o. g. Auswahlkriterien sowie einer Notenskala. Auf Basis der zusammengeführten Bewertungen wird in Abstimmung mit der Leitung des Dezernats für Forschung eine Förderempfehlung erarbeitet. Die endgültige Förderentscheidung trifft das Rektorat.