Zum Studium im Master of Arts (M.A.) kann zugelassen werden, wer über einen qualifizierenden ersten Studienabschluss mit der Mindestnote 2,5 verfügt.
Bei der Zulassung zum Studium werden einschlägige Studienvorleistungen, die im Rahmen des Lehramtsstudiums und darüber hinaus erbracht worden sind, auf den M.A. angerechnet; der/die Studierende wird entsprechend in ein höheres Fachsemester im M.A. eingeschrieben.
Welche zusätzlichen Studienvorleistungen vor Einschreibung in den Master erbracht werden können, sollte in einem Beratungsgespräch mit den jeweiligen M.A.-Beauftragten (ab dem 5. Fachsemester B.Ed.) vereinbart werden.