Sie möchten sich für unseren Master-Studiengang bewerben? Eine Bewerbung ist möglich vom 15. April bis 15. Juni eines jeden Jahres online über die Seite für „Studieninteressierte“ der Universität Tübingen.
Um Ihnen den Bewerbungsprozess so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir hier einige häufig gestellte Fragen und Antworten zusammengestellt. Sollten nach dem Lesen weitere Probleme auftauchen, so kontaktierten Sie uns bitte per Mail.
1. Wer kann sich für den Master-Studiengang bewerben?
Laut Auswahlsatzung muss ein Abschluss eines mindestens sechssemestrigen grundständigen Studienganges in Erziehungswissenschaft, in einem verwandten Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt oder ein gleichwertiger Abschluss vorliegen. Lehramtsabschlüsse gelten unabhängig von der Schulart. In allen Fällen muss der Hochschulabschluss eine Gesamtnote von mindestens 2,5 aufweisen. Weitere Hinweise finden sich in der Auswahlsatzung. Dort ist auch geregelt, wie verfahren wird, wenn der Abschluss wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht vorliegt.
2. Wie ist der Bewerbungsprozess gestaltet und wie kann ich mich bewerben?
Der Bewerbungsprozess für den Masterstudiengang ist zweistufig gestaltet. Zunächst bewerben Sie sich über das Online-Bewerberportal mit Ihren Unterlagen. Diese werden in unserer Abteilung gesichtet. Anschließend erfolgen in einem zweiten Schritt die Auswahlgespräche (ca. 15-20 min.) am Institut für Erziehungswissenschaft. Darin geht es um Ihr vorheriges Studium, Ihre beruflichen Erfahrungen, Ihre Motivation für und Ihr Interesse an unserem Master-Studiengang.
3. Welche Dokumente soll ich im Rahmen meiner Bewerbung einreichen?
Im Online-Bewerberportal ist genau abgebildet, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass Abschlüsse oder Zertifikate für ehrenamtliche Tätigkeiten u.Ä. nur dann im Bewerbungsprozess zulassungsförderlich berücksichtigt werden können, wenn entsprechende Nachweise innerhalb der Bewerbungsfrist eingehen. Für die Auswahl im Rahmen des Auswahlverfahrens reichen Sie bitte insbesondere die folgenden Dokumente ein:
- Das Zeugnis über den Abschluss eines mindestens sechssemestrigen grundständigen Studienganges (s.o.); alternativ ein aktuelles Transcript of Records (Leistungsübersicht), das Ihre Durchschnittsnote ausweist. Dies ist zwingend erforderlich.
- Eine tabellarische Darstellung des Werdegangs (mit Angaben z.B. zu Abschlüssen, Berufs- und Praxiserfahrung, Preisen und Auszeichnungen). Diese ist fakultativ, wird aber dringend empfohlen.
- Ein persönliches Schreiben, aus dem Eignung und Motivation für den Studiengang deutlich werden (max. 1 Seite/3000 Zeichen). Dieses ist fakultativ, wird aber dringend empfohlen.
- Gegebenenfalls Nachweise über einen weiteren Hochschulabschluss sowie besondere Leistungen, die bei der Bewerbung berücksichtigt werden können (detaillierte Informationen dazu finden Sie hier).
Für die Zulassung ist zuvorderst die Gesamtnote des Abschlusses des grundständigen Studienganges entscheidend. Diese kann im Verfahren (1) durch Berufs- und Praxiserfahrungen oder weitere Qualifikationen, (2) im Auswahlgespräch substanziell verbessert werden. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass unvollständige oder unklare Nachweise nicht nachgefordert werden und keine Berücksichtigung finden!
4. Ich kann keine Dateien (Zeugnisse, Motivationsschreiben etc.) im Bewerberportal hochladen.
Bitte beachten Sie die Dateigröße. Oftmals sind gerade Bilddateien oder pdf-Dateien zu groß. Versuchen Sie bitte, die Dateien einzeln hochzuladen (Datei auswählen, z.B. Motivationsschreiben, diese hochladen, dann auf „Speichern“ klicken und anschließend den Prozess zum Hochladen einer weiteren Datei neu starten). Oftmals ist es auch hilfreich, den Upload einige Minuten später erneut zu versuchen.
5. Wann finden die Auswahlgespräche statt? Kann ich mir einen Termin aussuchen?
Die Auswahlgespräche finden Anfang Juli eines jeden Jahres (genauer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben) am Institut für Erziehungswissenschaft (Münzgasse 22) oder online statt. Hierzu laden wir Sie kurzfristig nach Ende der Bewerbungsfrist per Mail ein. Falls Sie an einem bestimmten Tag nicht kommen können, teilen Sie uns dies bitte nach dem Einreichen Ihrer Bewerbung per Mail mit: master-schulforschungspam prevention@ife.uni-tuebingen.de Wir versuchen dann bei der Planung der Gespräche Ihre Mitteilung zu berücksichtigen.
6. Wann erfahre ich, ob ich zugelassen bin?
Das Studierendensekretariat stellt voraussichtlich ab Mitte Juli die Zulassungsbescheide über Alma bereit.
7. Wann und wo findet die Einschreibung statt?
Ihre Frist zur Immatrikulation entnehmen Sie Ihrem Zulassungsbescheid, den Sie in Ihrem Alma Account herunterladen können. In der Regel erfolgt die Immatrikulation postalisch. Die Einschreibung ist auch durch eine andere Person bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht möglich. Internationale Bewerberinnen und Bewerber benötigen zumeist einen persönlichen Termin (Beratung und Zulassung internationaler Bewerberinnen und Bewerber im Gebäude in der Nauklerstraße), da sie die Originalzeugnisse vorzeigen müssen. Allgemeine Informationen zur Immatrikulation finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.
8. Ich habe keinen Studienplatz bekommen. Gibt es ein Nachrückverfahren?
Sollten Plätze durch zurückgetretene Bewerberinnen und Bewerber frei geworden sein, findet ein Nachrückverfahren statt.
9. Wie kann ich Kontakt mit dem Studierendensekretariat aufnehmen?
Sie können per Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen:
studierendensekretariatspam prevention@zv.uni-tuebingen.de
Telefon: +49 7071 29-74444 (Mo bis Fr von 8.30 bis 11.30 Uhr und Mo bis Do von 13.00 bis 15.00 Uhr)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!