Für eine Anrechnung von Leistungen aus anderen Studiengängen ist es unerheblich, wann oder an welcher Hochschule diese Leistungen erbracht wurden und ob die früheren Studiengänge abgeschlossen wurden oder nicht. Entscheidend ist, ob die Studienleistungen gleichwertig, d.h. sowohl inhaltlich als auch vom Umfang und Niveau den Veranstaltungen in Ihrem Tübinger Studiengang entsprechen, d.h. mindestens gleichwertig sind. Auch wenn Studienleistungen sehr ähnliche Titel haben, ist das keine Garantie, dass die Inhalte eine Anrechnung ermöglich. In einem Master-Studiengang ist eine Anerkennung von Leistungen aus einem Bachelor-Studiengang in der Regel nicht möglich.
Sie müssen mindestens die im Tübinger Modulhandbuch geforderte Zahl an ECTS-Punkten nachweisen sowie die Anforderung an die Benotung erfüllen.
Idealerweise entsprechen sich auch die Veranstaltungsformen, aber das ist ein nachrangiges Kriterium. Anerkennungen laufen in der Regel nicht für komplette Module, sondern auf Veranstaltungsbasis.
Allgemeine Infos: https://www.anerkennung-und-anrechnung-im-studium.de/