Informationen zu Prüfungsablauf und -anforderungen
Vorbemerkungen:
Die nachstehenden Informationen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt alleine das Landeslehrerprüfungsamt (s.u.)
Grundlage der nachstehenden Ausführungen ist die Prüfungsordnung vom 13.03.2001.
Diese Hinweise gelten für jene, die nach dem 31.03.2001 und bis zum WS 2009/10 ihr Studium aufgenommen haben.