Institut für Soziologie

Beratung und Anerkennung


Wenn es um die Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz geht, hilft Ihnen die Praktikaberatung gerne weiter.
Für die Anerkennung des Praktikums und für die Ausstellung von Bescheinigungen ist der Praktikumsbeauftragte zuständig.

Praktikaberatung

Miriam Lorenz

Raum 102
Wilhelmstraße 36 (Hegelbau)
praktikaberatungspam prevention@ifsoz.uni-tuebingen.de
07071/29 75497

Sprechzeiten Vorlesungszeit: 
Mittwochs 14-16 Uhr

keine Sprechstunde am:

20.11., 27.11. & 25.12.2024 sowie am 01.01.2025

 

Terminvereinbarung

Praktikumsanerkennung

Miriam Lorenz

Raum 102
Wilhelmstraße 36 (Hegelbau)
praktikaberatung@ifsoz.uni-tuebingen.de
07071/29 75497

 

Terminvereinbarung

Erforderliche Unterlagen für die Anerkennung des Berufspraktikums

1.

(wenn vorhanden) die Bestätigung des Praktikumsträgers, dass es sich um eine studienrelevante Tätigkeit handelt (Begleitschreiben + Bestätigung dt.) oder Begleitschreiben + Bestätigung in Englisch

 

Bitte besorgen Sie sich diese Bestätigung vor Antritt des Praktikums, so dass Sie nicht in die Verlegenheit kommen, ein nicht anerkannbares Praktikum zu absolvieren.

2.

eine Kopie des Praktikumsvertrages

3.

Mit der Bestätigung des Praktikumsträgers und einer Kopie des Praktikumsvertrages empfehlen wir bereits vor Absolvieren des Praktikums eine Anerkennungsbestätigung vom Praktikumsbeauftragten einzuholen. Hierzu füllen Sie die Anerkennungszusage Pflichtpraktikum mit den Angaben zum Praktikumsplatz aus.

4.

eine Kopie des Praktikumszeugnisses oder der Bestätigung des Praktikumsträgers, dass das Praktikum absolviert wurde.

Diese Unterlagen sind vollständig beim Praktikumsbeauftragten vorzulegen, um die – vom Kolloquium unabhängigen – ECTS für das Berufspraktikum zu erhalten.